Geimpft – Genesen – Getestet

Welche Voraussetzungen gelten für das Sporttreiben?

Bei der jeweils zulässigen Zahl der Teilnehmenden werden vollständig geimpfte (mindestens zwei Wochen Abstand zur letzten erforderlichen Impfung) und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis nicht mitgezählt. Sie erhöhen die Zahl der Teilnehmenden nicht.

Welche Personen gelten als vollständig geimpft oder genesen?

Dazu gehören:

– Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen).

– Personen, bei denen mittels eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

– Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und einmalig eine Impfstoffdosis erhalten haben (seit der Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen).

Wie kann der Impfstatus und Genesenenstatus nachgewiesen werden?

Impfstatus:

Der Nachweis des Impfstatus wird durch Vorlage des Impfausweises oder einer Impfbescheinigung erbracht. Im Impfausweis erkennen Sie eine erfolgte Impfung daran, dass in der Spalte „Impfung gegen“ SARS-CoV-2 oder COVID-19 eingetragen ist und rechts daneben ein Aufkleber für die Art der Impfung aufgeklebt ist. Teilweise ist nur der Aufkleber vorhanden. Die Bezeichnung lautet derzeit je nach Impfstoff entweder BioNTech/Pfizer (Comirnaty), Moderna (COVID-19 Vaccine Moderna), Vaxzervria (AstraZeneca) oder Janssen (Janssen-Cilag, Johnson und Johnson). Für einen vollständigen Impfschutz sind für die ersten drei genannten Impfstoffe zwei Impfungen, also zwei Eintragungen, notwendig. Beim Impfstoff Janssen ist eine einmalige Impfung ausreichend.

Genesenenstatus – also bei einer überstandenen Coronavirus-Erkrankung:

Der Nachweis des Genesenenstatus wird durch ein positives PCR-Testergebnis mit Datumsangabe erbracht, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist.

Welche Anforderungen muss ein Corona-Test erfüllen, damit getestete Personen von Erleichterungen profitieren können?

Es kann ein Nachweis über einen Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der zum Beispiel in einer Teststation, in einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb gemacht wurde. Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden alt sein. Auch ein PCR-Test ist zulässig, hier darf das Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein.

Schwimmen – es geht endlich wieder

Ab dem 17.Mai ist schwimmen in allen Freibädern in Schleswig-Holstein wieder möglich.

Freibäder und sonstige Außenbecken wie Hotelpools dürfen zum Bahnenschwimmen und zur Schwimmausbildung genutzt werden, so sieht es die neue Landesverordnung vor. Allerdings nach wie vor nur unter Einhaltung der Abstandsregeln.  Zur Schwimmausbildung ist auch die kontrollierte Nutzung von Sprunganlagen zulässig. Auch Umkleiden und Duschen dürfen in Freibädern unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

Unverändert bestehen bleiben auch weiterhin die Ausnahmeregelungen in den Schwimmhallen. Hier dürfen neben Kader- und Rettungsschwimmen weiterhin alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an den Angeboten zur Schwimmausbildung, sowie am Schulschwimmen teilnehmen.

An mehreren Orten in Schleswig-Holstein hat mittlerweile die Schwimmlernoffensive des SHSV an Fahrt aufgenommen und immer mehr Schwimmhallen haben inzwischen wieder den Betrieb aufgenommen oder stehen kurz vor der Wiedereröffnung. Wir danken allen Vereinen, die in diesen Schwimmhallen ihr ganzes Engagement in die Ausbildung der Kinder aus ihrer Region investieren. Diese Zeit, in der alle anderen Nutzergruppen noch nicht wieder in die Schwimmhallen zurückkehren dürfen ist vielleicht die einzige Möglichkeit, zumindest einen Teil der Ausbildungen nachzuholen, die in der Pandemie in so erschreckend großer Zahl nicht haben stattfinden können.

An allen Orten, an denen Schwimmhallen noch nicht wieder öffnen möchten appelieren wir an die betroffenen Vereine: Geben Sie bitte nicht auf und fordern Sie Schwimmhallenbetreiber, Kommunen und die Politik auf, die Bäder in Ihrer Region so schnell wie möglich wieder zu öffnen.

Trauer um Jens Dieckert

Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband trauert gemeinsam mit dem Kreisschwimmverband Herzogtum Lauenburg um dessenen langjährigen 2. Vorsitzenden

B-Trainer

Jens Dieckert

welcher im 62. Lebensjahr aus unserer Mitte gerissen wurde.

Jens Diekert war dem Schwimmsport immer treu verbunden.

Als Kind und Jugendlicher schwamm er in der SG Lübeck und übernahm nach seiner aktiven Laufbahn ab 1973 Traineraufgaben in der SG Lübeck, beim TSV Schwarzenbek und ab dem Jahr 2008 beim Ratzeburger SV. Hier trainierte er erfolgreich die Leistungsguppen der Schwimmabteilung und kümmerte sich ab dem Jahr 2019 um den dortigen Schwimmnachwuchs.

Wir werden dich sehr vermissen.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

 

Jörg Henke (Vorsitzender  KSV Herzogtum Lauenburg )

Christina Ucan (Kassenwartin,  KSV Herzogtum Lauenburg

Steffen Weber (Präsident, SHSV)

Begleitpersonen sind in der Schwimmausbildung erlaubt

Ab Montag, den 19.April sind in der Schwimmausbildung von Kindern gemäß §11, Abs. 3 der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16.April auch wieder Begleitpersonen zulässig.

Damit sind ab sofort auch wieder Nichtschwimmerausbildungen in den Lehrschwimmbecken möglich.

Notwendige Begleitpersonen können gemäß der Begründungen zur Bekämpfungsverordnung sowohl solche im Sinne von § 2 Absatz 4 Satz 5 sein (also Begleitpersonen aus dem selben Haushalt) als auch Eltern oder sonstige Bezugspersonen insbesondere jüngerer Kinder, die ihnen beim Umziehen oder der Überwindung von Ängsten helfen. Beispielsweise kann auch die Unterstützung des Trainings im Schwimmbecken jeweils durch eine Begleitperson erfolgen, wenn dies im Falle von Nichtschwimmerkursen aufgrund der zwingenden Unterschreitung des Mindestabstands zum Kind bei der Unterstützungsleistung erforderlich ist. Dabei ist eine Begleitung durch eine Person pro Kind bzw. pro Geschwisterpaar hinreichend.

Ungeachtet dessen gilt nach wie vor, dass bei größeren Gruppen (das sind solche, mit mehr als 10 Personen in Begleitung von maximal zwei Trainer*innen/Übungsleiter*innen) tagesaktuelle Schnelltests von allen Gruppenmitgliedern erforderlich werden.

 

Schwimmlernoffensive startet nach den Osterferien

Heute haben die kommunalen Landesverbände aus dem Innenministerium die Unterlagen zur geplanten Schwimmlernoffensive von SHSV, DLRG, LSV und Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration zugesandt bekommen. Unmittelbar nach den Osterferien sollen auch die Grundschulen die Informationen dazu erhalten. Somit können nun also auch endlich in den Mitgliedsvereinen des SHSV und in den Ortsgruppen der DLRG die Vorbereitungen beginnen. In der Anlage finden Sie alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der geplanten Schwimmlernoffensive verfasst und versendet wurden.

Für Sie sind folgende Unterlagen von besonderer Bedeutung:

Alle anderen Dateien (Schwimmhallen – das wäre zu tun ; Schulen – das wäre zu tun ; Elternbrief (pdf); Elternbrief (doxx)) sollen Ihnen lediglich als Information zur Verfügung stehen, damit Sie bei Bedarf nachlesen können, was auf Seiten der Schulen, Eltern und/oder Schwimmhallen geschehen soll. Die Kommunen wurden aufgefordert zu prüfen, inwieweit sie die Hallennutzungsgebühren übernehmen können. Bitte erkundigen Sie sich, welche Regelungen bei Ihnen vorort gelten und passen Sie ggf. die Teilnahmegebühren an . In Schwimmhallen, in denen ein 14tägiger Blockunterricht nicht möglich sein sollte, sind in Absprache mit den beteiligten Schulen und Schwimmhallen ggf. auch andere Kurszeiträume vorstellbar. Bitte passen Sie dann die in Absprache mit den Schulen den Elternbrief an.

Ich wünsche Ihnen frohe Ostern,

mit den besten Grüßen,

für den Vorstand: Steffen Weber

Erlass an die Gesundheitsbehörden zum Überschreiten der 100er Inzidenz

Das Sozialministerium hat an den öffentlicher Gesundheitsdienst / die Gesundheitsämter aller Kreise und kreisfreien Städte einen Erlass über ergänzende Maßnahmen bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übermittelt.

Danach werden künftig jeden Mittwoch die Lagebeurteilungen der Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet und für die Folgewoche – bei besonderen Lagen umgehend – weitere Maßnahmen regional in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein veranlasst.

Wenn der Schwellenwert in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von drei aufeinander folgenden Tagen zur wöchentlichen Lagebewertung am Mittwoch erreicht oder überschritten wird oder ist und kein nahezu vollständig eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vorliegt … sind die weiteren konkreten Schritte zwischen dem betroffenen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt und dem Gesundheitsministerium miteinander abzustimmen… Dabei bleibt es aufgrund einer sich veränderten Lagebeurteilung mit einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt in Abstimmung mit der Fachaufsicht unbenommen, die Maßnahmen zur Umsetzung auch kurzfristiger zu veranlassen als in dem vorgenannten Verfahren.

Die Allgemeinverfügungen sind jeweils am Montag in Kraft zu setzen und für eine Woche zu befristen. Ist der darauffolgende Montag ein gesetzlicher Feiertag ist in der Allgemein­verfügung von vornherein dieser Feiertag mit einzubeziehen. Die Befristung auf eine Woche gilt auch dann, wenn im Laufe der Woche der Schwellenwert von 100 Neuinfek­tionen je 100.000 Einwohnern an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Sollte erst in der zweiten Wochenhälfte der Schwellenwert unterschritten werden und am Tag der Lagebewertung für die Folgewoche ein Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern aber noch erreicht oder überschritten sein, ist die Allgemeinver­fügung auch in der Folgewoche aufrecht zu erhalten.

…Es sind dann folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen … umzusetzen:

7. Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungs­verordnung nur wie folgt zulässig:

a.) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,

b.) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

 

Schwimmunterricht ist wieder erlaubt

Am Montag, den 29.03.2021 tritt die neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft.

Zusätzlich zu den schon bisher geltenden Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Sportler*innen kann die zuständige Behörde (also das jeweils zuständige Gesundheitsamt) gemäß §11 (Bestimmungen für den Sport), Absatz 3 für die Nutzung von Schwimmbädern für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 des §11 unter der Bedingung zulassen, dass ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird.

Zum Schwimmunterricht zählen sowohl schulische Angebote im Klassenverband als auch außerschulische Schwimmkurse in festen angeleiteten Gruppen. Der Schwimmunterricht in Schulen sollte an den Tagen stattfinden, an denen in der Schule Testungen durchgeführt werden.  Bei größeren Gruppen, insbesondere beim Schwimmunterricht mit Kindern, sollen die Gesundheitsbehörden bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen tagesaktuelle Tests als Voraussetzungen verlangen.

Der SHSV hat im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) um Präzision des Begriffes „größere Gruppen“ gebeten. „Größere Gruppen“, so lautete die Antwort seien diejenigen Gruppen, deren Gruppenstärke  die im „Modellprojekt Sport“ genannten Zahlen übersteigen. Bei einem Blick in die Medieninformation zu den von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack aufgelegten „Modellprojekten Sport“ lässt sich unter Punkt 4b nachlesen, dass: „Sportausübung innen (also in Innenräumen)… in Gruppen mit bis zu 10 Personen, plus max. zwei Betreuungspersonen.“ möglich ist. Innerhalb dieser Gruppengrößen sollten die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden demnach für die Schwimmausbildung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres keine tagesaktuellen Tests einfordern.

30.000 Kinder ohne Schwimmausbildung – startet jetzt die Schwimmlernoffensive 2021 ?

Videokonferenz am Donnerstag, den 18. März um 19:00 Uhr.

für Vereinsvertreter: Anmeldung über die Geschäftsstelle

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat landesweit eine Schwimmausbildung von Kindern hin zu einem sicheren und angstfreien Umgang mit dem Medium Wasser nahezu nicht mehr stattgefunden.

Geht man davon aus, dass sich daran auch in nächster Zeit nichts Wesentliches ändern wird, dann sind davon in Schleswig-Holstein schon jetzt mindestens ein ganzer Jahrgang, vielleicht in Kürze sogar bald 1 ½ Jahrgänge betroffen.

Etwa 30.000 Kinder, die dann nicht schwimmen gelernt haben!

Die Chancen, diese Kinder nach Ende der Pandemie noch einer ausreichend guten Schwimmausbildung zuführen zu können, stehen nicht gut, weil im Normalbetrieb die derzeit landesweit vorhandenen Wasserflächen noch nicht einmal ausreichen, den dann aktuell zur Schwimmausbildung anstehenden Jahrgang vollständig ausbilden zu können! Und während der Pandemie, also in einer Zeit, in der die Wasserflächen aufgrund der Hygienevorschriften in den Schwimmhallen ohnehin nur äußerst eingeschränkt genutzt werden können, ist das, wenn erst einmal alle Nutzergruppen wieder in die Schwimmbäder dürfen, erstrecht nicht möglich.

Die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis sind für Schleswig-Holstein katastrophal. Nahezu ein bis eineinhalb Jahrgänge werden für sehr lange Zeit schwimmunfähig bleiben müssen!

 Das sollten wir unbedingt verhindern. Und dafür brauchen wir jede nur erdenkliche Unterstützung!

Die gute Nachricht: Es gibt eine Lösung!

Gerade jetzt, in diesen Wochen der ersten Lockerungen tut sich nämlich eins der wenigen, ganz großen Fenster auf, vielleicht doch noch halbwegs unbeschadet aus dieser völlig unhaltbaren Situation herauszukommen. Zurzeit sind gemäß VO alle Schwimmhallen geschlossen.

Und wir gehen davon aus, dass dies auch noch eine Weile weitestgehend so sein wird. Bis dahin wird es also nur sehr wenigen Gruppen mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen möglich sein, einen verschwindend kleinen Teil der ansonsten großflächig leerstehenden Wasserflächen nutzen zu können.

Und genau hier liegt die große Chance!

Die ausschließliche Nutzung dieser weitestgehend leerstehenden Wasserflächen für die nächsten, wenigen Wochen, um hier in den Nachmittagsstunden eine flächendeckende und großangelegte Schwimmausbildung für eben diese Kinder realisieren zu können.

Eine kurze Zeitspanne, in der man hochkonzentriert unter Einhaltung der ja in allen Schwimmhallen bereits bestehenden Hygienekonzepte ohne erhöhtes Risiko einer Verbreitung der Infektionen landesweit mehrere tausend Ausbildungen nachholen könnte.

Uns ist klar: Es ist ein ehrgeiziges Ziel!

 Denn die Zeit, ein solches Projekt landesweit unter Beteiligung aller Grundschulen zu organisieren, ist äußerst knapp. Zumal die Schulen ihren Betrieb bereits aufgenommen haben und weitere Lockerungen, vermutlich auch im Schwimmsport anstehen.

Aber viele Chancen wie diese werden sich uns danach vermutlich nicht mehr bieten. Und wir sind überzeugt: Gemeinsam könnten wir es schaffen! Aus den Ministerien hoffen wir dafür bereits in Kürze grünes Licht zu bekommen. In den Kommunen müssten die Badbetreiber gebeten werden, ihre Hallen wieder betriebsbereit zu machen.

Jede Schwimmhalle, die wir für dieses Projekt gewinnen können, kann uns helfen, aus dieser Notlage herauszukommen. Die Schulen müssen informiert werden, die Vereine müssen ihre qualifizierten ÜL mobilisieren, Eltern müssen die Angebote zur Ausbildung bekommen.

Geplant haben wir das Projekt in Form von 14-tägigen Blockunterrichtsmodulen. Jede Kohorte aus einer Grundschulklasse der 3. oder 4. Klassenstufe geht täglich, möglichst immer zur selben Zeit, in das örtliche Schwimmbad und dort werden die Kinder dann der Ausbildung zum Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze zugeführt.

 Seien wir also mutig! Packen wir es an!

Es geht um die Sicherheit unserer Kinder!

für den Vorstand: Steffen Weber

Frohe Weihnachten

Liebe Schwimmsportfreunde,

Wie oft schon haben wir in den letzten Jahren das Wort „historisch“ gehört. Egal, ob Politik, Wissenschaft oder Medien, sie alle wurden nicht müde uns immer wieder neue Ereignisse zu präsentieren, die ihrer Meinung nach von nachhaltiger geschichtlicher Bedeutung seien. Vieles davon ist längst vergangen. Anderes hat mit etwas Glück noch ein wenig länger Bestand. Diese Pandemie hat meines Erachtens berechtigte Aussichten zu einem der wenigen Ereignisse dieses noch jungen Jahrhunderts zu werden, die tatsächlich historische Bedeutung erlangen.

Sie hat unser Leben in diesem Jahr in Atem gehalten. Hat es verändert.  Hat unendliches Leid in viele Familien gebracht, hat unser Verhalten zueinander beeinflusst, Nähe verhindert, Gesundheit gefährdet und Krankheit und Tod hinterlassen. Sie hat Existenzen zerstört, Freiheiten eingeschränkt und in einer Weise in alle Bereiche unseres bisherigen Lebens eingegriffen, wie wir uns das noch vor einem Jahr nicht hätten vorstellen können.

Auch den Sport hat es getroffen. Hat ihn über lange Zeit unmöglich gemacht und zu anderen Zeiten nur unter größten Einschränkungen erlaubt. Wir haben nicht nur gelernt, was Doppelbahnen sind, sondern auch noch auf ihnen mit Abstand zu schwimmen. Wir wissen inzwischen, wie man sich mit Abstand umzieht und mit Abstand duscht. Wir haben geübt unter diesen Bedingungen in 10er-Gruppen zusammenzukommen und unter Einhaltung von Hygieneregeln Wettkämpfe zu schwimmen.

Wir haben unzählige Landesverordnungen studiert und interpretiert, haben Hygienekonzepte verfasst, sie mit Gesundheitsämtern und Badbetreibern abgestimmt und die sich immer wieder ändernden Bestimmungen bis in die Haushalte aller unserer Mitglieder gebracht. Wir haben aufgeklärt, haben Fragen beantwortet, um Verständnis gebeten und über Alternativen nachgedacht.

Wir haben Ausbildungskonzepte verändert, Videokonferenzen abgehalten, Onlineschulungen installiert und Sport am Bildschirm eingeführt. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass die meisten unsere Mitglieder nach wie vor Ihren Vereinen ungebrochen die Treue halten.

Das alles hat jeden Einzelnen von uns unendlich viel Kraft, Zeit und Engagement gekostet. Gemeinsam mit Ihren Teams haben Sie in Ihren Vereinen, in den Ausschüssen, im Hauptamt, aber auch in Politik, Verbänden und Kommunen Unglaubliches geleistet. Dafür möchte ich mich im Namen des SHSV-Vorstands sehr, sehr herzlich bei Ihnen und bei Euch bedanken.

Verbinden möchte ich diesen Dank mit den besten Wünschen für ein paar schöne, ruhige und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer und Eurer Familien und einem guten Start in ein erfolgreiches, glückliches und vor allem gesundes Neues Jahr.

Ihr/Euer

Steffen Weber

Förderprogramm Lehrschwimmbecken

Das bis Ende Dezember befristete „Förderprogramm Lehrschwimmbecken“ wird unverändert bis zum 31.03.2021 weitergeführt. Das hat der SHSV-Vorstand auf seiner Sitzung am 09.12.2020 beschlossen.

Somit fördert der SHSV auch weiterhin jede Ausbildungseinheit von Kindern in einem Lehrschwimmbecken mit 5,- € pro Stunde. Grund für diese Entscheidung ist die Erkenntnis, dass sich die Situation in den Lehrschwimmbecken Ende Oktober nicht wesentlich verbessert hatte und zu befürchten steht, dass es nach Wiedereröffnung der Schwimmhallen erneut zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Lehrschwimmbecken kommen könnte.

Zwar hatte es nach Intervention des SHSV Seitens des Innenministeriums eine Aufforderung an alle Kommunen gegeben, auf die Badbetreiber hinzuwirken, die Lehrschwimmbecken möglichst schnell wieder zu öffnen, doch der Erfolg dieses Anschreibens hätte größer sein können. Mittlerweile gibt es auch Seitens des Bildungsministeriums entsprechende Aufforderungen an die Kommunen, an dieser Stelle aktiv zu werden da die Ausbildungssituation von Monat zu Monat dramatischer wird. Lehrschwimmbecken spielen in der Schwimmausbildung von Kindern eine tragende Rolle. Bitte unterstützen auch Sie unsere Bemühungen und fordern Sie auch in „Ihren“ Hallen die rasche Öffnung der Lehrschwimmbecken für den Ausbildungsbetrieb, sobald wir wieder schwimmen dürfen.

Die Gesamtfördersumme ist weiterhin auf 20.000,-€ beschränkt.

Erforderlich sind dafür lediglich Datum und Uhrzeit der entsprechenden Unterrichtseinheit, sowie die bestätigende Unterschrift des örtlichen Schwimmmeisters auf dem Antragsformular LB Förderantrag (2). Bitte schicken Sie das Antragsformular anschließend unter Angabe Ihrer Kontoverbindung per mail an die SHSV-Geschäftsstelle ( info@shsv.lsv-sh.de )

Sollten die beantragten Fördergelder die Gesamtfördersumme übersteigen, wird der Förderbetrag anteilig vergeben. Die Förderung wird deshalb erst nach dem 31. März ausgezahlt.