Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat für die Förderperiode 2019/2020 Fördermittel in Höhe von 50.000,00 EUR zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern zur Verfügung gestellt. Als Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen SHSV und DLRG ist daraus das von der DLRG entwickelte und mit dem SHSV abgestimmte Förderprogramm „Schleswig-Holstein lernt schwimmen 2.0“ entstanden. Wir möchten alle Vereine bitten, an diesem Projekt teilzunehmen, sofern sie Möglichkeiten dafür haben. Alle Förderbedingungen finden sich in den Anlagen:
SH lernt schwimmen 2.0 – Anschreiben 2019/2020
SH lernt schwimmen 2.0 – Rahmendbedingungen und Förderungsgrundlagen