Lehrwesen

Info: Fortbildungen und Ausbildungen

 

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Lizenzen

Bezüglich Lizenzverlängerungen / Neuausstellungen (z.B. bei Verlust), wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (info@shsv.de) des SHSV bzw. reichen Sie die erforderlichen Unterlagen dort ein.

Verlängerung gültiger Lizenzen

Die Lizenzen werden durch Fortbildungspunkte verlängert. 1UE entspricht 45min. Unterrichtszeit. 15UE sind für gültige C- und B- Lizenzen nach zu weisen.

Das Original der Fortbildungsnachweise werden zur Verlängerung benötigt und sollte im 4.Quartal des letzten Gültigkeitsjahres eingereicht werden.

Zur Verlängerung der Lizenzen sind alle Fortbildungen des SHSV sowie aus allen Landesschwimmverbänden und dem DSV anerkannt.

Fortbildungen anderer Organisationen sind nicht automatisch zur Verlängerung der Lizenz möglich, dies empfehlen wir vor der Teilnahme bei uns prüfen zu lassen.

Dies sind die allgemeingültigen Regeln zur Lizenzverlängerung des Deutschen Schwimmverbandes.

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Eine ungültige C-Lizenz (Breiten-,und Leistungssport) kann durch den Nachweis von 30UE innerhalb der folgenden 4 Jahre nach Ablauf der Lizenz verlängert werden.

Bei der 2. Lizenzstufe (B-Lizenzen), ist dies in den folgenden 3 Jahren nach Ablauf zu erbringen.

Danach verfällt jeweils das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung.

Die Lizenz kann dann nur durch 30UE und eine zusätzliche Lehrprobe wiedererlangt werden.

Dies sind die allgemeingültigen Regeln zur Lizenzverlängerung des Deutschen Schwimmverbandes.

Richtlinien

Es gelten die Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimmverbandes e.V..

Stornierungsbedingungen

C- und B- Lizenz Ausbildung:  siehe Ausschreibung der Lizenzen

Fortbildungen: Online- Angebote:  sind nicht stornierbar.

Fortbildung in der Praxis: sind bis zu 4 Wochen vor Beginn kostenfrei stornierbar.

Ausstellung der Teilnehmerbescheinigungen

Die Teilnahme wird nur dann bescheinigt, wenn der/ die Teilnehmer*in bei der Fortbildung anwesend gewesen ist und die Kursgebühr beglichen ist.

Wird die Kursgebühr erst nach der Veranstaltung bezahlt, ist kein zeitlicher Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung gegeben.

Trainerassistentenausbildung in den Kreisen

  • im Moment keine TA-Ausbildungen bekannt

Fortbildung Rettungsfähigkeit in den Kreisen

  • im Moment keine Fortbildung zur Rettungsfähigkeit bekannt