Lehrwesen

Aus- und Fortbildungen im SHSV 

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Lizenzwesen

Verlängerung gültiger DOSB Lizenzen

Die DOSB C Lizenzen im Breiten- und Leistungssport Schwimmen, sind für vier Jahre gültig. In diesem Zeitraum müssen 15 UE in Form von Fortbildungen zur Lizenzverlängerung absolviert werden.

Die DOSB B Lizenzen im Breiten- und Leistungssport Schwimmen, sind für drei Jahre gültig. In diesem Zeitraum müssen 15 UE in Form von Fortbildungen zur Lizenzverlängerung absolviert werden.

Die Fortbildungsnachweise zur Verlängerung der Lizenzen sollten im letzten Gültigkeitsjahr in dem Zeitraum vom 01.Oktober bis zum 27. Dezember eines jeden Jahres vollständig in einem PDF Dokument in der Geschäftsstelle per Mail unter info@shsv.de bei Frau Riebenstein einzureichen. 

Anerkennung von Fortbildungen

Zur Verlängerung der  DOSB C- und B-Lizenzen sind alle Fortbildungen anerkennt, die vom SHSV sowie dem DSV und den dazugehörigen Landesschwimmverbänden durchgeführt werden.

Fortbildungen anderer Organisationen sind nicht automatisch zur Verlängerung der Lizenz möglich, dies empfehlen wir vor der Teilnahme bei uns prüfen zu lassen.

Dies sind die allgemeingültigen Regeln zur Lizenzverlängerung des Deutschen Schwimmverbandes.

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Eine ungültige C-Lizenz (Breiten-,und Leistungssport) kann durch den Nachweis von 30UE innerhalb der folgenden 4 Jahre nach Ablauf der Lizenz verlängert werden.

Bei der 2. Lizenzstufe (B-Lizenzen), ist dies in den folgenden 3 Jahren nach Ablauf zu erbringen.

Danach verfällt jeweils das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung.

Die Lizenz kann dann nur durch 30UE und eine zusätzliche Lehrprobe wiedererlangt werden.

Dies sind die allgemeingültigen Rahmenrichtlinien zur Lizenzverlängerung des Deutschen Schwimmverbandes.

Richtlinien

Sowohl unser Ausbildungsprogramm als auch das Vorgehen der Lizenzverlängerungen wird im Rahmen der Richtlinien des DSV durchgeführt. Es gelten die Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimmverbandes e.V..

Stornierungsbedingungen

C- und B- Lizenz Ausbildung:  siehe Ausschreibung der Lizenzen

Fortbildungen: Online- Angebote:  sind nicht stornierbar.

Fortbildung in der Praxis: sind bis zu 4 Wochen vor Beginn kostenfrei stornierbar.

Ausstellung der Teilnehmerbescheinigungen

Die Teilnahme wird nur dann bescheinigt, wenn der/ die Teilnehmer*in bei der Fortbildung anwesend gewesen ist und die Kursgebühr beglichen ist.

Wird die Kursgebühr erst nach der Veranstaltung bezahlt, ist kein zeitlicher Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung gegeben.

Rettungsfähigkeit