17.000,- € zu vergeben!

Erinnerung

Peter Petersen Award

Der Wettbewerb für schleswig-holsteinische Schwimmvereine, Gliederungen der DLRG und Grundschulen

Welche Vereine haben im abgelaufenen Schuljahr 2019/2020 die meisten Bronzeabzeichen und/oder SwimStars-Abzeichen in schwarz abgenommen?

Den Gewinnern des Wettbewerbs winken Geldpreise im Gesamtwert von 51.000,-€.

Die Gesamtfördersumme von 51.000,-€ wird zu gleichen Teilen auf SHSV, DLRG und Grundschulen aufgeteilt. Auf den SHSV entfällt somit ein Fördersummenanteil von 17.000,-€.

Im SHSV werden folgende Förderpreise vergeben:

Platz 1:        3.000,-€

Platz 2 -3:    2.000,-€

Platz 4 -7:    1.000,-€

Platz 8 -15:     750,-€

Die Ausschreibung, die Ausschreibungsbedingungen und das Prüfungsbuch stehen auf der SHSV Homepage: www.SHSV.de

Der Wettbewerbszeitraum ist das Schuljahr 2019/2020. Er beginnt am 01.08.2019 und endet am 31.07.2020.

Achtung neues Datum für die Einreichung des Prüfungsbuchs:

Die Nachweispflicht endet am 18.09.2020 um 23.59Uhr.

Corona – weitere Lockerungen für den Schwimmsport in Schleswig-Holstein

Nachdem seit dem vergangenen Montag die neue Ersatzverkündung den Betrieb von Schwimm- Frei- und Spaßbädern unter bestimmten Auflagen wieder möglich gemacht hat, sind die Hürden zur Wiederaufnahme des Trainings- und Ausbildungsbetriebes in den Vereinen unter den dort beschriebenen Voraussetzungen landesweit erneut deutlich kleiner geworden.

Gemäß §11, Abs.1  dieser Ersatzverfügung gelten für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen abweichend von §§ 3 und 5 u.a. folgende Voraussetzungen:

  1. das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten.
  2. das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht.
  3. bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
  4. soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt; dies gilt nicht im Falle der Ausrichtung von Wettkämpfen nach Ziffer 5;
  5. für Wettkämpfe gelten die Anforderungen der §§ 3 bis 5 entsprechend;
  6. die Vorschriften aus § 3 Absatz 4 sind anzuwenden;
  7. vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

Insbesondere Punkt 2 hat in den letzten Tagen bei vielen Sportfachverbänden für Klärungsbedarf gesorgt. Am gestrigen Mittwoch teilte der Landessportverband mit, nachfolgende Information aus dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erhalten zu haben:

„Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.“

Nachfragen Seitens des SHSV im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung haben ergeben, dass dies auch für den Schwimmsport gilt.

Das bedeutet, dass Schwimmer*innen fester Trainingsgruppen bis zu 10 Personen nun auch wieder gemeinsam auf einer Bahn schwimmen dürfen (bislang ist Training zur Einhaltung der Abstandsregeln nur auf der Doppelbahn möglich),  ohne die Abstandsregeln zueinander  einhalten zu müssen. Innerhalb der Gruppen darf auch wieder überholt werden und auch der Begegnungsverkehr auf der Bahn ist wieder erlaubt. Ebenso dürfen sich die Mitglieder dieser Trainingsgruppen in den Serienpausen wieder am Bahnenende zusammenfinden.

Im Ausbildungsbetrieb in den Lehrschwimmbecken und auf den Schwimmbahnen, im Synchronschwimmen, Wasserball oder im Rahmen der Fittnessprogramme gelten die Grundsätze nach §11, Abs.1, Punkt 2 ebenfalls.

Weiterhin ist jedoch mit der Umsetzung von §11, Abs. 1, Punkt 2 die Einhaltung der Abstandsregeln gemäß Punkt 1 verbunden. Das bedeutet, dass z.B. beim Schwimmen die Nachbarbahn zu einer solchen 10er-Gruppe weiterhin frei bleiben muss, um den Abstandsregeln Genüge zu tun. Hier sind die Details mit den örtlichen Badbetreibern abzustimmen.

Darüber hinaus empfehlen wir allen Vereinen, die Gruppen über einen möglichst langen Zeitraum zusammenzuhalten.  Ein Wechsel von Gruppenmitgliedern verschiedener Gruppen während einer Trainingseinheit muss selbstverständlich unterbleiben. Aber auch von Trainingseinheit zu Trainingseinheit sollte die Gruppenzusammensetzung möglichst nicht verändert werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall auch die Zusammensetzung der Gruppe schriftlich festzuhalten.

Im Sinne der Corona-Prävention empfehlen wir aber trotz der hier beschriebenen Lockerungsmöglichkeiten die Vorgaben des DSV-Leitfadens wo immer dies möglich ist, auch weiterhin einzuhalten, bis die Gefahr der Pandemie sicher gebannt ist.

für den Vorstand,

Steffen Weber

 

Verbandstag 2020 – Es ist vollbracht!

51 Vereine, alle 12 Kreisschwimmverbände und zwei Ehrenmitglieder im SHSV waren der Aufforderung gefolgt, ihre Stimmzettel im Rahmen der Onlinewahlen zum diesjährigen Verbandstag des SHSV abzugeben.

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hatte es erst möglich gemacht, die notwendigen Beschlüsse des diesjährigen Verbandstages auch ohne Versammlung – also auf dem Wege der elektronischen Kommunikation – zu fassen, sofern alle Mitglieder beteiligt würden und bis zu dem vom SHSV gesetzten Verbandstagstermin (30.05.2020) mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben und – alle Beschlüsse mit der erforderlichen Mehrheit gefasst würden.

Dank des überaus engagierten Einsatzes unserer Geschäftsstellenleiterin, Frau Cornelia Riebenstein, kam die geforderte Anzahl von Stimmabgaben fristgerecht zusammen. Der Vorstand des SHSV dankt allem Mitgliedsvereinen, Kreisschwimmverbänden und Ehrenmitgliedern, die mit der Abgabe ihrere Stimmzettel zu der wohl ungewöhnlichsten Durchführung eines Verbandstages in der Geschichte des SHSV beigetragen haben.

Zugleich möchten wir uns an dieser Stelle auch für das große Vertrauen danken, dass Sie uns mit Ihren  Abstimmungsergebnissen entgegengebracht haben. Mit Ihrem Votum im Rücken hoffen wir, Ihnen auch zukünftig bei allen Ihren Anliegen rund um den Schwimmsport in unserem Land zur Seite stehen zu können. Mein ganz persönlicher Dank gilt in diesem Zusammenhang allen Vorstands-, Präsidiums-, und Ausschussmitgliedern, allen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im SHSV, sowie den Mitgliedern des Schiedsamts und der Kassenprüfung.

Für den Vorstand

Steffen Weber

Dany Rühe kommt für Holger Bull

Nach 10 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit im Präsidium des SHSV hat Holger Bull sein Amt als Fachwart für Schule und Verein,  zum 30.05.2020 niedergelegt. In diesen Jahren hat er vor allem auf dem schulpolitischen Sektor immer wieder die Interessen des SHSV gegenüber den Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur, aber auch gegenüber den Medien und der Presse vertreten. Darüber hinaus lag sein Focus jahraus, jahrein auf der Durchführung der Wettkämpfe um den Landesentscheid „Schwimmen“ im Rahmen von „Jugend trainiert für Olympia“. Viele unserer jugendlichen Mitglieder werden sich ein Leben lang gerne an diese Meisterschaften erinnern. Die für unsere Mitgliedsvereine so wichtige Verbindung zu den Schulen in Schleswig-Holstein hat Holger Bull in seiner Amtszeit maßgeblich mitgestaltet, aufrechterhalten und gefördert.  Der Vorstand und das Präsidium des SHSV danken Holger Bull für seine umfangreichen Dienste für den SHSV.  Seine Verabschiedung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Mit 144 „Ja“-Stimmen hat der Verbandstag am 30.05.2020 Dany Rühe, Schulleiterin an der Till-Eulenspiegel-Grundschule in Mölln und ehemalige Kreisschulsportbeauftragte im Kreissportverband Herzogtum Lauenburg als seine Nachfolgerin im Amt bestätigt. Seit vielen Jahren ist sie bereits dem Schwimmsport verfallen, hat sich dort immer wieder sehr stark ehrenamtlich für die Förderung des Schwimmens, insbesondere von Kindern und Jugendlichen engagiert und verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet der Kooperationsarbeit zwischen den Schulen in unserem Land und den Mitgliedsvereinen des SHSV. Wir wünschen Dany Rühe für ihr neues Amt einen guten Start und vor allem viel Spass und viel Erfolg.

Für den Vorstand,

Steffen Weber

Christian Potratz übernimmt Schiedsgerichtsvorsitz

Mit 146 „Ja“-Stimmen hat der Verbandstag Christian Potratz, Rechtsanwalt aus Lübeck und allen Wasserballern im SHSV bestens bekannt als Spieler und als Schiedsrichter, zum neuen Vorsitzenden des Schiedsgerichts gewählt. Er löst damit Ernst Hinrichsen, als langjährigen Schiedsgerichtsvorsitzenden ab. Der Vorstand und das Präsidium des SHSV danken Ernst Hinrichsen für sein Engagement im Schiedsgericht. Ihm und seinem Team ist es zu verdanken, dass der SHSV über viele Jahre hinweg stets ohne nenneswerte Schiedsgerichtsverfahren auskommen konnte. Wir wünschen Christian Potratz viel Spass und einen ebensolchen Erfolg in seinem neuen Amt. Die Verabschiedung von Ernst Hinrichsen findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Für den Vorstand,

Steffen Weber