Neues Seminarangebot im Lehrwesen

Liebe Schwimmsportfreunde,

wir haben für Euch fünf neue Online Seminare im Angebot, für die ihr Euch unter dem Button „Lehrwesen“ anmelden könnt. Die Themen umfassen folgende Bandbreite:

  • Sporternährung
  • critical speed Test im Leistungsbereich
  • Starttraining
  • die drei Schwimmstile des Kraulschwimmens
  • Rhythmisierungsfähigkeit –  Technik coaching im Schwimmen

Alle Seminare sind zur Verlängerung der Lizenzen (C/B) anerkannt. 

Den Link für die jeweilige Veranstaltung versenden wir ein Tag vor dem Kursbeginn. Auf Grund der Situation planen wir weiterhin unsere Kurse im Quartalsrhythmus. Bei Anregungen und Themenwünschen, meldet Euch immer gerne bei uns unter: br@lehre.shsv.de

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV

 

Erlass an die Gesundheitsbehörden zum Überschreiten der 100er Inzidenz

Das Sozialministerium hat an den öffentlicher Gesundheitsdienst / die Gesundheitsämter aller Kreise und kreisfreien Städte einen Erlass über ergänzende Maßnahmen bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übermittelt.

Danach werden künftig jeden Mittwoch die Lagebeurteilungen der Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet und für die Folgewoche – bei besonderen Lagen umgehend – weitere Maßnahmen regional in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein veranlasst.

Wenn der Schwellenwert in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von drei aufeinander folgenden Tagen zur wöchentlichen Lagebewertung am Mittwoch erreicht oder überschritten wird oder ist und kein nahezu vollständig eingrenzbares Ausbruchsgeschehen vorliegt … sind die weiteren konkreten Schritte zwischen dem betroffenen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt und dem Gesundheitsministerium miteinander abzustimmen… Dabei bleibt es aufgrund einer sich veränderten Lagebeurteilung mit einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt in Abstimmung mit der Fachaufsicht unbenommen, die Maßnahmen zur Umsetzung auch kurzfristiger zu veranlassen als in dem vorgenannten Verfahren.

Die Allgemeinverfügungen sind jeweils am Montag in Kraft zu setzen und für eine Woche zu befristen. Ist der darauffolgende Montag ein gesetzlicher Feiertag ist in der Allgemein­verfügung von vornherein dieser Feiertag mit einzubeziehen. Die Befristung auf eine Woche gilt auch dann, wenn im Laufe der Woche der Schwellenwert von 100 Neuinfek­tionen je 100.000 Einwohnern an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Sollte erst in der zweiten Wochenhälfte der Schwellenwert unterschritten werden und am Tag der Lagebewertung für die Folgewoche ein Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern aber noch erreicht oder überschritten sein, ist die Allgemeinver­fügung auch in der Folgewoche aufrecht zu erhalten.

…Es sind dann folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen … umzusetzen:

7. Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungs­verordnung nur wie folgt zulässig:

a.) allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,

b.) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

 

Schwimmunterricht ist wieder erlaubt

Am Montag, den 29.03.2021 tritt die neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft.

Zusätzlich zu den schon bisher geltenden Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Sportler*innen kann die zuständige Behörde (also das jeweils zuständige Gesundheitsamt) gemäß §11 (Bestimmungen für den Sport), Absatz 3 für die Nutzung von Schwimmbädern für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 des §11 unter der Bedingung zulassen, dass ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird.

Zum Schwimmunterricht zählen sowohl schulische Angebote im Klassenverband als auch außerschulische Schwimmkurse in festen angeleiteten Gruppen. Der Schwimmunterricht in Schulen sollte an den Tagen stattfinden, an denen in der Schule Testungen durchgeführt werden.  Bei größeren Gruppen, insbesondere beim Schwimmunterricht mit Kindern, sollen die Gesundheitsbehörden bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen tagesaktuelle Tests als Voraussetzungen verlangen.

Der SHSV hat im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) um Präzision des Begriffes „größere Gruppen“ gebeten. „Größere Gruppen“, so lautete die Antwort seien diejenigen Gruppen, deren Gruppenstärke  die im „Modellprojekt Sport“ genannten Zahlen übersteigen. Bei einem Blick in die Medieninformation zu den von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack aufgelegten „Modellprojekten Sport“ lässt sich unter Punkt 4b nachlesen, dass: „Sportausübung innen (also in Innenräumen)… in Gruppen mit bis zu 10 Personen, plus max. zwei Betreuungspersonen.“ möglich ist. Innerhalb dieser Gruppengrößen sollten die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden demnach für die Schwimmausbildung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres keine tagesaktuellen Tests einfordern.

„SHSV im TV“ – am 19.03.21 im NDR Fernsehen-

Liebe Schwimmsportfreunde,

am Freitag, den 19.03.2021 wird in NDR aktuell um 18h und im Schleswig-Holstein Magazin um 19.30h ein Fernsehbeitrag zu unserem Projekt „Schwimmschule an Land“ gesendet. Mit  Interviews, u.a. von unserem SHSV Präsidenten, Steffen Weber, zu dem Thema „Öffnung der Schwimmbäder“. Alles auf das Thema bezogen, dass unsere Kinder das Schwimmen lernen sollten, damit sie sich sicher durch unser Land zwischen den Meeren bewegen können.

Es sind jeweils zwei unterschiedliche Beiträge. Wir sind ganz gespannt.

Bleibt gesund und wenn ihr Lust auf den SHSV im TV habt, dann schaltet ein.

Euer SHSV-Team

SHSV wird in Zukunft Fachübungsleiter Rettungsschwimmen ausbilden

Liebe Vereine, liebe Schwimmsportfreunde,

wir möchten Euch darüber informieren, dass wir als SHSV durch Beschlüsse auf der DSV Ebene dazu befähigt sind, unsere Trainer*innen durch eine Fortbildung im Bereich Rettungsschwimmen zu „Fachübungsleiter*innen Rettungsschwimmen“ auszubilden.

Dies bedeutet, dass Teilnehmer*innen nach bestandener Prüfungsleistung dazu befugt sein werden, die Rettungsfähigkeit auszustellen. Damit sind wir neben der DLRG, der Wasserwacht und weiteren Anbietern eine Institution für Ausbilder im Rettungsschwimmen.

Voraussetzungen:

  • gültige C-Lizenz
  • Mindestalter von 20 Jahren
  • Zugehörigkeit eines Schwimmvereins

Inhalt:

  • Recht, Versicherung, gesetzliche Grundlage
  • Unfallprävention
  • Rettungstechniken
  • didaktische und methodische Aufbereitung
  • organisatorische Rahmenbedingungen
  • praktischer und theoretischer Leistungsnachweis

Wir werden angepasst an die pandemische Lage in Zukunft einen Kurs in Malente anbieten. Wir halten Euch hier auf der Homepage auf dem Laufenden und geben Termine bekannt.

Bei Rückfragen, sprecht uns jeder Zeit an. Merle Herbst (br@lehre.shsv.de) oder Stefan Herbst (LT@schwimmen.shsv.de)

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV- Team

 

30.000 Kinder ohne Schwimmausbildung – startet jetzt die Schwimmlernoffensive 2021 ?

Videokonferenz am Donnerstag, den 18. März um 19:00 Uhr.

für Vereinsvertreter: Anmeldung über die Geschäftsstelle

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat landesweit eine Schwimmausbildung von Kindern hin zu einem sicheren und angstfreien Umgang mit dem Medium Wasser nahezu nicht mehr stattgefunden.

Geht man davon aus, dass sich daran auch in nächster Zeit nichts Wesentliches ändern wird, dann sind davon in Schleswig-Holstein schon jetzt mindestens ein ganzer Jahrgang, vielleicht in Kürze sogar bald 1 ½ Jahrgänge betroffen.

Etwa 30.000 Kinder, die dann nicht schwimmen gelernt haben!

Die Chancen, diese Kinder nach Ende der Pandemie noch einer ausreichend guten Schwimmausbildung zuführen zu können, stehen nicht gut, weil im Normalbetrieb die derzeit landesweit vorhandenen Wasserflächen noch nicht einmal ausreichen, den dann aktuell zur Schwimmausbildung anstehenden Jahrgang vollständig ausbilden zu können! Und während der Pandemie, also in einer Zeit, in der die Wasserflächen aufgrund der Hygienevorschriften in den Schwimmhallen ohnehin nur äußerst eingeschränkt genutzt werden können, ist das, wenn erst einmal alle Nutzergruppen wieder in die Schwimmbäder dürfen, erstrecht nicht möglich.

Die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis sind für Schleswig-Holstein katastrophal. Nahezu ein bis eineinhalb Jahrgänge werden für sehr lange Zeit schwimmunfähig bleiben müssen!

 Das sollten wir unbedingt verhindern. Und dafür brauchen wir jede nur erdenkliche Unterstützung!

Die gute Nachricht: Es gibt eine Lösung!

Gerade jetzt, in diesen Wochen der ersten Lockerungen tut sich nämlich eins der wenigen, ganz großen Fenster auf, vielleicht doch noch halbwegs unbeschadet aus dieser völlig unhaltbaren Situation herauszukommen. Zurzeit sind gemäß VO alle Schwimmhallen geschlossen.

Und wir gehen davon aus, dass dies auch noch eine Weile weitestgehend so sein wird. Bis dahin wird es also nur sehr wenigen Gruppen mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen möglich sein, einen verschwindend kleinen Teil der ansonsten großflächig leerstehenden Wasserflächen nutzen zu können.

Und genau hier liegt die große Chance!

Die ausschließliche Nutzung dieser weitestgehend leerstehenden Wasserflächen für die nächsten, wenigen Wochen, um hier in den Nachmittagsstunden eine flächendeckende und großangelegte Schwimmausbildung für eben diese Kinder realisieren zu können.

Eine kurze Zeitspanne, in der man hochkonzentriert unter Einhaltung der ja in allen Schwimmhallen bereits bestehenden Hygienekonzepte ohne erhöhtes Risiko einer Verbreitung der Infektionen landesweit mehrere tausend Ausbildungen nachholen könnte.

Uns ist klar: Es ist ein ehrgeiziges Ziel!

 Denn die Zeit, ein solches Projekt landesweit unter Beteiligung aller Grundschulen zu organisieren, ist äußerst knapp. Zumal die Schulen ihren Betrieb bereits aufgenommen haben und weitere Lockerungen, vermutlich auch im Schwimmsport anstehen.

Aber viele Chancen wie diese werden sich uns danach vermutlich nicht mehr bieten. Und wir sind überzeugt: Gemeinsam könnten wir es schaffen! Aus den Ministerien hoffen wir dafür bereits in Kürze grünes Licht zu bekommen. In den Kommunen müssten die Badbetreiber gebeten werden, ihre Hallen wieder betriebsbereit zu machen.

Jede Schwimmhalle, die wir für dieses Projekt gewinnen können, kann uns helfen, aus dieser Notlage herauszukommen. Die Schulen müssen informiert werden, die Vereine müssen ihre qualifizierten ÜL mobilisieren, Eltern müssen die Angebote zur Ausbildung bekommen.

Geplant haben wir das Projekt in Form von 14-tägigen Blockunterrichtsmodulen. Jede Kohorte aus einer Grundschulklasse der 3. oder 4. Klassenstufe geht täglich, möglichst immer zur selben Zeit, in das örtliche Schwimmbad und dort werden die Kinder dann der Ausbildung zum Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze zugeführt.

 Seien wir also mutig! Packen wir es an!

Es geht um die Sicherheit unserer Kinder!

für den Vorstand: Steffen Weber