Kampfrichter-Lizenzverlängerungen
Wir bitten darum, die Kampfrichterlizenzen – wie besprochen – über die Kampfrichter-Obleute der Kreisschwimmverbände zur Verlängerung einzureichen (wenn nicht innerhalb des KSV etwas anderes vereinbart wurde) und nicht über unsere SHSV-Geschäftsstelle in Kiel. Hintergrund: Die Kampfrichterlizenzen werden vom SHSV-Kampfrichterobmann und nicht in der Geschäftsstelle verlängert. Vielen Dank.
Kampfrichter-Lizenzen
DSV-weit wurde für Kampfrichter-Lizenzen ein weiteres Kulanzjahr vereinbart. Dieses bedeutet, dass eine Kampfrichterlizenz auch nach Ablauf der Gültigkeit (für maximal 2 Jahre) auf Wettkämpfen von den Schiedsrichtern akzeptiert wird (ohne dass dieses im Lizenzheft explizit eingetragen wird).
Wichtig: Diese Regelung entbindet den Kampfrichter nicht von der normalen Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung (entweder online oder als Präsenzveranstaltung). Jeder Kampfrichter muss also in jedem Fall versuchen, den regelmäßigen Fortbildungs-Zyklus (alle 3 Jahre) weiterhin einzuhalten, um auf dem aktuellen Regelstand zu bleiben. Wenn dieses in Ausnahmefällen nicht möglich ist, wird die Lizenz für maximal 2 Jahre nach Ablauf weiterhin auf Wettkämpfen von den Schiedsrichtern akzeptiert.
Das Ende dieser Regelung ist der 31.12.2023.
ACHTUNG:
Dieses bedeutet auch, dass Kampfrichter-Lizenzen, die 2022 oder früher abgelaufen sind, nach dem 31.12.2023 nicht mehr verlängert werden können und (gemäß DSV-Kampfrichterordnung) komplett neu erworben werden müssen, also in Theorie + Praxis.