Geimpft – Genesen – Getestet

Welche Voraussetzungen gelten für das Sporttreiben?

Bei der jeweils zulässigen Zahl der Teilnehmenden werden vollständig geimpfte (mindestens zwei Wochen Abstand zur letzten erforderlichen Impfung) und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis nicht mitgezählt. Sie erhöhen die Zahl der Teilnehmenden nicht.

Welche Personen gelten als vollständig geimpft oder genesen?

Dazu gehören:

– Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen).

– Personen, bei denen mittels eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.

– Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und einmalig eine Impfstoffdosis erhalten haben (seit der Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen).

Wie kann der Impfstatus und Genesenenstatus nachgewiesen werden?

Impfstatus:

Der Nachweis des Impfstatus wird durch Vorlage des Impfausweises oder einer Impfbescheinigung erbracht. Im Impfausweis erkennen Sie eine erfolgte Impfung daran, dass in der Spalte „Impfung gegen“ SARS-CoV-2 oder COVID-19 eingetragen ist und rechts daneben ein Aufkleber für die Art der Impfung aufgeklebt ist. Teilweise ist nur der Aufkleber vorhanden. Die Bezeichnung lautet derzeit je nach Impfstoff entweder BioNTech/Pfizer (Comirnaty), Moderna (COVID-19 Vaccine Moderna), Vaxzervria (AstraZeneca) oder Janssen (Janssen-Cilag, Johnson und Johnson). Für einen vollständigen Impfschutz sind für die ersten drei genannten Impfstoffe zwei Impfungen, also zwei Eintragungen, notwendig. Beim Impfstoff Janssen ist eine einmalige Impfung ausreichend.

Genesenenstatus – also bei einer überstandenen Coronavirus-Erkrankung:

Der Nachweis des Genesenenstatus wird durch ein positives PCR-Testergebnis mit Datumsangabe erbracht, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist.

Welche Anforderungen muss ein Corona-Test erfüllen, damit getestete Personen von Erleichterungen profitieren können?

Es kann ein Nachweis über einen Antigen-Schnelltest vorgelegt werden, der zum Beispiel in einer Teststation, in einer Apotheke, bei einem Arzt oder durch entsprechend ausgebildetes Personal in einem Betrieb gemacht wurde. Bei einem Antigen-Schnelltest darf das Testergebnis maximal 24 Stunden alt sein. Auch ein PCR-Test ist zulässig, hier darf das Testergebnis maximal 48 Stunden alt sein.

Schwimmen – es geht endlich wieder

Ab dem 17.Mai ist schwimmen in allen Freibädern in Schleswig-Holstein wieder möglich.

Freibäder und sonstige Außenbecken wie Hotelpools dürfen zum Bahnenschwimmen und zur Schwimmausbildung genutzt werden, so sieht es die neue Landesverordnung vor. Allerdings nach wie vor nur unter Einhaltung der Abstandsregeln.  Zur Schwimmausbildung ist auch die kontrollierte Nutzung von Sprunganlagen zulässig. Auch Umkleiden und Duschen dürfen in Freibädern unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

Unverändert bestehen bleiben auch weiterhin die Ausnahmeregelungen in den Schwimmhallen. Hier dürfen neben Kader- und Rettungsschwimmen weiterhin alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an den Angeboten zur Schwimmausbildung, sowie am Schulschwimmen teilnehmen.

An mehreren Orten in Schleswig-Holstein hat mittlerweile die Schwimmlernoffensive des SHSV an Fahrt aufgenommen und immer mehr Schwimmhallen haben inzwischen wieder den Betrieb aufgenommen oder stehen kurz vor der Wiedereröffnung. Wir danken allen Vereinen, die in diesen Schwimmhallen ihr ganzes Engagement in die Ausbildung der Kinder aus ihrer Region investieren. Diese Zeit, in der alle anderen Nutzergruppen noch nicht wieder in die Schwimmhallen zurückkehren dürfen ist vielleicht die einzige Möglichkeit, zumindest einen Teil der Ausbildungen nachzuholen, die in der Pandemie in so erschreckend großer Zahl nicht haben stattfinden können.

An allen Orten, an denen Schwimmhallen noch nicht wieder öffnen möchten appelieren wir an die betroffenen Vereine: Geben Sie bitte nicht auf und fordern Sie Schwimmhallenbetreiber, Kommunen und die Politik auf, die Bäder in Ihrer Region so schnell wie möglich wieder zu öffnen.

2 neue online Seminare vor der Sommerpause

Liebe Schwimmfreunde,

wir haben noch 2 sehr interessante online Seminare für Euch vor der Sommerpause.  Der Landestrainer, Stefan Herbst, wird Euch pünktlich vor den olympischen Spielen in Tokio die Details im Brustschwimmen vorstellen. In dem Seminar am 01.06.21 um 19.30 – 21.00 Uhr geht es um die verschiedenen Techniken im Brustschwimmen und mit welchen Übungen kann ich den Stil meines Athleten fördern.

Das Seminar: „Neuroathletik im Schwimmsport“ wird am 14.06.21 um 19.30h- 21.00 Uhr  von Chris- Andre Seifert gehalten. Ein Experte auf diesem Gebiet wird euch den „neuen“ Ansatz im Landtraining vorstellen.  Praktische Beispiele aus der täglichen  Praxis runden dieses Seminar ab.

Für beide Seminare gibt es 2 UE für alle Lizenzinhaber*innen der C,-und B-Lizenz des Breiten,-und Leistungssports.

Die Seminare werden via Zoom abgehalten. Einen Tag vor Beginn versenden wir Euch den Zugangslink.

Bei Interesse, meldet Euch unter Lehrwesen an. (Link)  Wir freuen uns auf Euch!

Ende August werden wir mit einem weiteren Programm der online Seminare hier an den Start gehen. Wenn ihr Themenwünsche habt, dann schreibt uns diese gerne bis Ende Juli an folgende Adresse: br@lehre.shsv.de 

Euer SHSV- Team

 

Start der Schwimmoffensive in Malente – leuchtende Kinderaugen überstrahlen die Medienpräsenz

Liebe Schwimmfreunde,

am vergangenen Montag hat das Projekt der Schwimmoffensive in Malente ihren Startschuss gehabt. Durchgeführt wurde das Training von Trainer*innen der DLRG und neben vielen aufgeregten Eltern war auch RTL Nord (Fernsehen) und der NDR Hörfunk vor Ort. Das Eindrucksvollste an dem Nachmittag waren die leuchtenden Kinderaugen. Sowohl Trainer*innen als auch die kleinen Schwimmanfänger waren voller Motivation und Freude. Man kann sich fragen, wieso ein Schwimmkurs solch eine Medienpräsenz hervorruft. Nach kurzen Gesprächen ist die einheitliche Antwort sehr schnell klar, es ist toll, dass in einigen Regionen des Landes Kinder dieser Altersgruppe jetzt wieder ins Wasser können.

Jedoch sind bei Weitem noch viel zu viele Schwimmhallen komplett geschlossen oder nur sehr eingeschränkt in der Nutzung. Da der sichere Umgang mit Wasser bei Kindern von großer Bedeutung ist, wäre es zu wünschen, wenn in noch mehr Kommunen die Schwimmbäder zugänglich werden und unter den strengen Hygieneregeln der eingeschränkte Schwimmbetrieb aufgenommen wird. In diesem Kontext ist noch mal zu sagen, dass auch Kurse für Nicht- Schwimmer*innen jetzt zugelassen sind (unter bestimmten Auflagen). Es ist zum Teil sehr herausfordernd an der einen oder anderen Stelle Öffnung der Schwimmbäder zu erlangen.

Jedoch eins ist ganz sicher und ohne jeden Zweifel, wer die kleinen Schwimmerinnen und Schwimmer gesehen hat und ein Blick in die strahlenden Gesichter erhaschen konnte, hegt keine Bedenken mehr, dass das ein sehr wichtiger und richtiger Schritt für unsere Kleinsten ist.

Solltet ihr auch in Eurem Kreis an der Planung sein, diese Konzepte um zu setzten und an der ein oder anderen Stelle ggf. Hilfe benötigen, ihr könnt uns jeder Zeit ansprechen und wir versuchen Euch zu helfen, wie es in unserem Rahmen möglich ist.

Im folgendem Link könnt ihr Euch selbst einen kleinen Eindruck machen und sobald wir die Sendezeit von RTL wissen, werden wir sie hier in den Beitrag ergänzen.

Lasst uns alle gemeinsam dran bleiben! Gemeinsam schaffen wir es wieder ins kühle Nass.

Euer SHSV