Liebe Schwimmfreunde,
Auch 2023 können Vereine von Jahresbeginn an weiterhin Fördergelder für die Schwimmausbildung von Kindern beantragen. Der SHSV fördert gemeinsam mit der Peter-Petersen-Stiftung aus Flensburg im ersten Quartal die Schwimmausbildung von Kindern nach dem mittlerweile bewährten Muster des zum Jahresende 2022 ausgelaufenen Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“, das durch das Innenministerium gefördert worden war.
Gefördert werden Übungsleiter*innen und Vereine.
Übungsleiter*innen erhalten für die Erteilung von Schwimmunterricht einen Zuschlag von 5, –€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL–Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten. Die Förderung ist beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.
Vereine erhalten einen Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Osterferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn.
Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Weber