Neue Satzung

Die Präsidentin gibt bekannt, dass die neue Satzung gem. Beschluss des Ordentlichen Verbandstages vom 11. Mai 2014 mit Datum 5. November 2014 beim Amtsgericht Kiel in das Vereinsregister eingetragen wurde.

Die Satzung ist ab sofort rechtskräftig.

Kerstin Cellarius

Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping Kontrollprogramm 2015 Schwimmen

Für die Teilnahme an internationalen Wettkampfveranstaltungen 2015 müssen Athleten in das Anti-Doping Kontrollprogramm der NADA eingebunden sein oder sich im Wege des Verfahrens „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping Kontrollprogramm der NADA“ gemeldet haben. Athleten die zum 01.10.2014 nicht in einen DSV-Kader Schwimmen berufen worden sind und deren Leistung die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen 2015 für den DSV wie z.B. WM, JEM, JWM etc. möglich erscheinen lässt, haben die Möglichkeit, sich über den SHSV beim Referat Anti-Doping des DSV zu melden. Dieses Prozedere wird „Beantragte Nachmeldung zum Anti-Doping-Kontrollprogramm der NADA“€œ genannt.

Dazu melden die Vereine die Athleten bis zum 10.12.2014 bei Steffen Weber, Anti-Doping-Beauftragter im SHSV ( steffenweber@sv-neptun-kiel.de )

Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Antrag muss Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Verein und die DSV-ID-Nummer enthalten. Desweiteren muss die jeweilige Maßnahme, zu der die Qualifikation angestrebt wird, benannt werden. (nur internationale Wettkämpfe 2015 für den DSV, wie z.B. WM, JEM, JWM etc.)

Für jeden Athleten ist das erworbene Teilnahmezertifikat des Onlinekurses der NADA-E-Learning Plattform mit Stand 2014 beizufügen. Dieses Zertifikat kann von den jeweiligen Athleten unter http://athleten.gemeinsam-gegen-doping.de/ erworben werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gilt der Antrag als nicht gestellt.

Das Referat Anti-Doping prüft nach Ablauf der Frist, ob alle eingegangenen Anträge ordnungsgemäߟ gestellt wurden. Direkte Meldungen eines Athleten/Trainers beim Anti-Doping Referat des DSV sind nicht möglich, sondern ausschlieߟlich über den SHSV zu vollziehen. 

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Referat Anti-Doping des DSV steht der jeweilige Athlet unter besonderer Beobachtung des Anti-Doping Referates und kann jederzeit im Rahmen einer Wettkampfkontrolle kontrolliert werden.

Nach dem Erreichen der erforderlichen sportlichen Qualifikation erhält der jeweilige Athlet die Anti-Doping-Unterlagen und Informationsschreiben. Diese müssen dann unterschrieben an die DSV-Geschäftsstelle zurück gesendet werden. Erst nach Eingang aller Unterlagen wird der Athlet in den NADA ATP-Testpool gemeldet und kann erst dann an der internationalen Wettkampfveranstaltung teilnehmen