Ausbildungsangebote 2021 (C-Lizenz und Trainerassistent)

Liebe Schwimmsportfreunde,

wir möchten auch in den „trockenen“ Zeiten den Fokus auf das Lehren im Wasser nicht verlieren. Wir sehen viel Bedarf im und am Beckenrand, wenn sich die aktuelle Lage wieder ein wenig entspannt hat und die Bäder wieder öffnen. Daher möchten wir Euch für das Jahr 2021 wie gewohnt eine C – Trainer Ausbildung anbieten im Bereich des Breiten- und Leistungssports. Aus organisatorischen Gründen muss die Lizenz in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Aufgrund dessen haben wir uns entschlossen, einen Teil der Theorie online abzuhalten. Wir haben mittlerweile viel Erfahrung mit online Seminaren gesammelt und geben unser Bestes auch diese Teile der Ausbildung möglichst anschaulich und persönlich zu gestalten. Der Praxisteil wird wie gewohnt im Sport– und Bildungszentrum in Bad Malente stattfinden. Wir haben ein vielseitiges Programm für Euch zusammengestellt und freuen uns über Alle, die Interesse haben den Schwimmsport auch in Zukunft mit zu gestalten. Genauere Infos könnt ihr der Ausschreibung entnehmen. Die Anmeldung erfolgt über die Warteliste in unserem Anmeldeportal, der Edoobox. Das gesamte Vorgehen und die Regularien sind in der Ausschreibung dargestellt.

Da die Ausbildung zum Trainerassistenten derzeit auch in vielen Kreisen nicht möglich ist, bieten wir für das Jahr 2021 eine einmalige, gesonderte Ausbildung in diesem Bereich an. Der Kurs wird unter momentanen Bedingungen online abgehalten werden. Wir behalten uns jedoch ein praktisches Angebot in Malente vor (an den angegebenen Daten).

Bei weiteren Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung unter br@lehre.shsv.de

 

Wir wünschen Euch eine schöne Adventszeit und bleibt gesund.

Euer SHSV – Bildungsteam

Die Gewinner des Peter Petersen Award 2019

Die Mitgliedsvereine im SHSV, die Gliederungen der DLRG und die Grundschulen in Schleswig-Holstein nehmen eine zentrale Rolle in der Schwimmausbildung von Kindern in unserem Bundesland ein. Um dieses herausragende ehren- und hauptamtliche Engagement zu honorieren, schrieb die Peter Petersen Stiftung aus Flensburg den Peter Petersen Award 2019 aus.

Die Aufgabe lautete: Innerhalb eines Schuljahres möglichst viele Kinder zum

  • Deutschen Jugendschwimmpass in Bronze oder zum
  • SwimStars-Abzeichen in Schwarz

zu führen. Den Gewinnern des Wettbewerbs winkten Geldpreise im Gesamtwert von 51.000,- €. Davon waren 17.000,-€ exklusiv für die Mitgliedsvereine des SHSV ausgeschrieben.

Nun stehen die Gewinner fest. Sieger des diesjährigen Awards und damit Gewinner der Fördersumme von 3000,- € ist das SwimTeam Stadtwerke Elmshorn, das trotz der massiven Beeinträchtigungen, die alle Vereine durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie insbesondere im Ausbildungsbetrieb hinnehmen mussten, immer noch 85 Kinder erfolgreich zum Erwerb der geforderten Schwimmabzeichen begleitete. Im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl erzielten die Elmshorner damit die mit großem Abstand beste Ausbildungsleistung aller 11 teilnehmenden Vereine.

Rang zwei belegte der SVT Neumünster (31), Rang drei ging an die SV Neptun, Kiel (22) Beiden Vereinen stehen jeweils 2000,-€ zu.

Die Ränge 4-7 waren mit jeweils 1000,-€ dotiert. Diese Fördersummen gingen an den TSV Reinbek, die SG Stormarn Barsbüttel, den TSV Klausdorf und den TSV Westerland.

Über je 750,-€ dürfen sich freuen die Möllner SV, der SV Friedrichsort, der Flensburger Schwimmclub und der MTV Lübeck.

Damit haben alleine diese 11 teilnehmenden Vereine trotz der widrigen Umstände im zurückliegenden Schuljahr insgesamt 280 Kinder erfolgreich zu einem Schwimmabzeichen führen können. Zusammen mit den 245 erfolgreich abgelegten Prüfungen in den insgesamt 12 teilnehmenden Ortsgruppen der DLRG wird deutlich, welch immense Bedeutung beiden Verbände an der Ausbildungsleistung von Kindern und Jugendlichen in unserem Bundesland zukommt.

Laut Ausschreibung war für die Vergabe der Förderpreise eine Vergabeveranstaltung vorgesehen. Aufgrund der Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach wie vor bestehen, wird diese Veranstaltung aber in diesem Jahr leider nicht mehr stattfinden können.

Wir möchten uns aber bereits an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bei der Peter Petersen Stiftung bedanken, die dieses Projekt in dieser überaus großzügigen Weise unterstützt und möglich gemacht hat. Zugleich möchten wir allen Gewinnern sehr herzlich gratulieren.

Aufgetaucht für die Sportpsychologie

Liebe Trainerinnen, liebe Trainer,

wie angekündigt bieten wir Euch am Do. 19.11.2020 von 19.30- 21h eine Zoom-Konferenz mit dem renommierten Sportpsychologen, Prof. Thorsten Weidig an. Er ist Experte auf seinem Gebiet und betreut u.a. den Spitzenschwimmer Jacob Heidtmann, als auch die deutsche Hockeynationalmannschaft als Sportpsychologe.

Wenn ihr Lust habt etwas über den Umgang mit der aktuellen Situation zu lernen, Euch motivierende Tools und raffinierte, mentale Strategien interessieren, dann könnt ihr Euch hier https://www.shsv.de/lehrwesen/ anmelden. Es gibt für den Kurs 2UE anerkannt, für C/B – Lizenzinhaber*innen des Breiten – und Leistungssports.

Darüber hinaus haben wir noch einige, interessante online Veranstaltungen via Zoom für den November und den Dezember im Angebot. Bei Interesse klickt Euch durch und meldet Euch an. Wir freuen uns auf Euch und einen spannenden Austausch mit Euch.

Bleibt gesund und bei Fragen und Anregungen meldet Euch jeder Zeit bei uns unter: br@lehre.shsv.de

Ahoi, Euer SHSV

Corona – Regelungen für Kadersportler

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat heute seine FAQ für den Bereich Sport überarbeitet und die Frage beantwortet, welche Regeln für Profi- und Berufssportler*innen gelten. Dabei wurde definiert, dass zum Profisport neben den Olympiakadern, Perspektivkadern, NK1 und NK2 auch die Landeskader zählen.

Die Gesundheitsämter können für die Nutzung von Schwimmbädern durch diese Sportler*innen Ausnahmen für die Sportausübung zulassen.

Voraussetzung ist auch hier die Erstellung eines Hygienekonzeptes und dass der Zugang für weitere Personen wie Zuschauer*innen ausgeschlossen ist.

Das jeweilige Gesundheitsamt muss das Innenministerium (zugleich Sportministerium) von solchen Ausnahmegenehmigungen unterrichten.

Training und Spielbetrieb in größeren Gruppen sind im Profisport auch ohne Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt, vorausgesetzt, es gibt ein Hygiene- und Testkonzept und die Hygienevorgaben des Landes sowie der jeweiligen Fachverbände werden eingehalten. Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen erheben. Publikum ist nicht zugelassen.

Corona – Lockdown light

Laut der jüngsten Ersatzverkündung der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus, die vom 2.November an gilt,  wird in Abs. 1 u.a. festgelegt, dass die Sportausübung sowohl innerhalb, als auch und außerhalb von Sportanlagen nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet ist. In den Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass diese Vorschrift sowohl den Freizeit- als auch den Breiten-, Leistungs- und Spitzensport umfasst.

Abs. 2 besagt, dass der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern untersagt ist. Zur Begründung heißt es, dies läge daran, dass diese Einrichtungen zwingend die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie z.B. Umkleiden und Duschen voraussetzten. Dabei liesse es sich nicht vermeiden, dass eine Vielzahl von Besuchern diese Einrichtungen zeitgleich oder in kurzen zeitlichen Abständen nutzten.

Laut Abs.3 kann die zuständige Behörde (i.d.R. das örtliche Gesundheitsamt) für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch … Kaderathletinnen und Kaderathleten … sowie deren Trainerinnen und Trainer … aber Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über diese Ausnahmegenehmigung zu unterrichten. Ergänzend hieß es dazu, dass bei dieser Ausnahmemöglichkeit für Kader auch Nachwuchskader mit umfasst seien.

Die hier gewählten Formulierungen sind unklar, denn die darin verwendeten Begrifflichkeiten lassen offen, ob auch Landeskader unter diese Regelungen fallen. Nachfragen des SHSV und des LSV-SH im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration haben ergeben, dass hier bislang ausschließlich Nationalkader und Nachwuchskader bis NK2 erfasst sind. Allerdings werde man noch einmal prüfen, ob dies auch für Landeskader gelten könne. Dies werde aber ein paar Tage dauern.