Corona – Regelungen für Kadersportler

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat heute seine FAQ für den Bereich Sport überarbeitet und die Frage beantwortet, welche Regeln für Profi- und Berufssportler*innen gelten. Dabei wurde definiert, dass zum Profisport neben den Olympiakadern, Perspektivkadern, NK1 und NK2 auch die Landeskader zählen.

Die Gesundheitsämter können für die Nutzung von Schwimmbädern durch diese Sportler*innen Ausnahmen für die Sportausübung zulassen.

Voraussetzung ist auch hier die Erstellung eines Hygienekonzeptes und dass der Zugang für weitere Personen wie Zuschauer*innen ausgeschlossen ist.

Das jeweilige Gesundheitsamt muss das Innenministerium (zugleich Sportministerium) von solchen Ausnahmegenehmigungen unterrichten.

Training und Spielbetrieb in größeren Gruppen sind im Profisport auch ohne Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt, vorausgesetzt, es gibt ein Hygiene- und Testkonzept und die Hygienevorgaben des Landes sowie der jeweiligen Fachverbände werden eingehalten. Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen erheben. Publikum ist nicht zugelassen.

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