Corona – Lockdown light

Laut der jüngsten Ersatzverkündung der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus, die vom 2.November an gilt,  wird in Abs. 1 u.a. festgelegt, dass die Sportausübung sowohl innerhalb, als auch und außerhalb von Sportanlagen nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet ist. In den Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass diese Vorschrift sowohl den Freizeit- als auch den Breiten-, Leistungs- und Spitzensport umfasst.

Abs. 2 besagt, dass der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern untersagt ist. Zur Begründung heißt es, dies läge daran, dass diese Einrichtungen zwingend die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie z.B. Umkleiden und Duschen voraussetzten. Dabei liesse es sich nicht vermeiden, dass eine Vielzahl von Besuchern diese Einrichtungen zeitgleich oder in kurzen zeitlichen Abständen nutzten.

Laut Abs.3 kann die zuständige Behörde (i.d.R. das örtliche Gesundheitsamt) für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch … Kaderathletinnen und Kaderathleten … sowie deren Trainerinnen und Trainer … aber Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über diese Ausnahmegenehmigung zu unterrichten. Ergänzend hieß es dazu, dass bei dieser Ausnahmemöglichkeit für Kader auch Nachwuchskader mit umfasst seien.

Die hier gewählten Formulierungen sind unklar, denn die darin verwendeten Begrifflichkeiten lassen offen, ob auch Landeskader unter diese Regelungen fallen. Nachfragen des SHSV und des LSV-SH im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration haben ergeben, dass hier bislang ausschließlich Nationalkader und Nachwuchskader bis NK2 erfasst sind. Allerdings werde man noch einmal prüfen, ob dies auch für Landeskader gelten könne. Dies werde aber ein paar Tage dauern.

 

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.