Vorabinformation- Neues Gesetz zur Mitgliederversammlung und zur Amtszeit von Vorständen

Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch eingelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitgliederversammlung von Verbänden oder Vereinen geändert. Dieses Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und ist ab dem darauf folgenden Tag wirksam.

Das bedeutet konkret Folgendes:

Artikel 2

§5

Vereine und Stiftungen

(1)   Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2)   Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne

Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der  Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3)   Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Dieses Gesetz wird zunächst für das Jahr 2020 Gültigkeit erlangen.

Für den Vorstand: Monika Krause und Steffen Weber

Corona – Absage aller SHSV-Veranstaltungen

Liebe Schwimmfreunde,

Im Zuge der sich überschlagenden Ereignisse, mit denen  in Deutschland das Ziel verfolgt wird, die zu schnelle Ausbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen, ist auch der Sport aufgefordert geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen sollen, insbesondere die besonders gefährdeten Personengruppen, also ältere und kranke Menschen so wenig wie möglich zu gefährden.

Erreichen möchte man dies, indem man versucht, die Anzahl der sehr schweren Krankheitsfälle aus diesen gefährdeten Personenkreisen so klein, wie möglich zu halten. Denn je kleiner diese Gruppe der besonders schweren Krankheitsfälle bleibt, umso größer ist die Chance, dass über die gesamte Dauer dieser Krankheitswelle die Plätze auf den Intensivstationen in unseren Krankenhäusern ausreichen, auf die diese Menschen im Krankheitsfall so dringend angewiesen sind. Die offenbar hoffnungsvollste Strategie, um dies zu erreichen ist, die schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Der Vorstand des SHSV hat deshalb beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung alle SHSV-Veranstaltungen bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 abgesagt werden. Betroffen ist davon ebenfalls die Präsidiumssitzung am 18.03.2020.

Ausgenommen von diesem Beschluss ist der an diesem Wochenende im Homeoffice-Modus stattfindende Ausbildungsabschnitt des C-Lizenz-Lehrgangs. Bereits entrichtete Lehrgangsgebühren werden wir Ihnen so bald, wie möglich erstatten.

Sobald es eine für den Schwimmsport relevante, neue Einschätzung der Lage gibt, werden wir Sie informieren.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Entscheidung,

mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

Jacob Heidtmann knackt die Olympianorm (incl. Videolink+Interview)

Am 07.03.2020 fand im amerikanischen Des Moines der Qualifikationswettkampf für die olympischen Sommerspiele in Tokio statt. Neben vielen US-Schwimmerinnen und Schwimmern, ging auch Jacob Heidtmann vom Schwimmteam Elmshorn in Iowa an den Start. In einer Zeit von 4:12,40 schlug der 25-jährige, deutsche Spitzenschwimmer über die 400m Lagen an. Jacob ging neben dem US-amerikanischen Lagenspezialisten und 6-maligen Olympiasieger, Ryan Lochte an den Start. Mit seiner starken Leistung hat er nicht nur die Konkurrenz hinter sich gelassen und gewann das Rennen (Ryan Lochte 4.Platz), er knackte mit seiner schnellen Zeit auch die vom DSV geforderte Olympianorm (4:15,00) über die 400m Lagen.

Jacob Heidtmann hat sich nach der Sommerpause im Jahr 2019 dazu entschieden, die verbleibenden Monate bis zu den Olympischen Spielen in Tokio an der Westküste der USA, in San Diego, zu trainieren. Der talentierte Schwimmer wollte vor den Spielen noch einmal neue Trainingsreize setzen und mit den Besten der Welt zusammen trainieren. Er ist beeindruckt von der Mentalität, die die amerikanischen Sportler und Trainer in das Training mitbringen. Jacob ist voller Motivation für die kommenden Wochen und genießt den American way of training.

Zu dieser überragenden Leistung sagen wir vom SHSV herzlichen Glückwunsch an den talentierten Schwimmer aus dem Norden Deutschlands. Wir wünschen Jacob auf dem weiteren Weg gen Tokio alles Gute, viel Erfolg und vor allem jede Menge Spaß.

Hau rein, Jacob!

Dein SHSV – Team

 

Merle Bardenhagen