Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geht in die zweite Runde – Innenministerin Finke ruft Kommunen zu Teilnahme auf – Frist endet am 1. Februar 2027
KIEL. Innenministerin Magdalena Finke ruft alle Städte, Gemeinden und Kreise in Schleswig-Holstein dazu auf, sich am Interessenbekundungsverfahren für die zweite Tranche des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ in Höhe von 333 Millionen Euro zu beteiligen.
Im Rahmen des ersten Programmaufrufs wurden in Schleswig-Holstein zwölf Projekte zur Sanierung von Sportstätten mit insgesamt rund 14,5 Millionen Euro unterstützt. Hinzu kamen 5,6 Millionen Euro für sieben kommunale Schwimmbäder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“. Zusätzlich hat die Landesregierung aus dem Landesanteil des Sondervermögens 25 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schwimmsportstätten zur Verfügung gestellt.
„In Schleswig-Holstein haben bereits eine ganze Reihe von Kreisen, Städten und Gemeinden von den Bundesmitteln profitiert und können damit viele Sportstätten im Land modernisieren und sanieren und so unsere Sportinfrastruktur verbessern“, so die Ministerin. „Die Mittel des Sondervermögens bieten unseren Kommunen jetzt eine gute Chance, viele weitere Sportstätten im Land zu modernisieren. Ich hoffe, dass sich wieder viele Orte beteiligen und dann weitere Vorhaben aus Schleswig-Holstein berücksichtigt werden.“
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den entsprechenden Projektaufruf gestartet. Ausschließlich digitale Projektskizzen für Vorhaben zur umfassenden baulichen Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibädern sind spätestens bis zum 1. Februar 2027 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. „Selbstverständlich stehen wir unseren Kommunen bei der Antragstellung sehr gerne weiter beratend und unterstützend zur Seite.“
Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingehenden Interessenbekundungen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen. Insgesamt hat der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ein Volumen von insgesamt 916 Mio. Euro („Sportmilliarde“) aufgelegt. Neben den 666 Mio. Euro für Sportstätten standen 250 Mio. Euro für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung.
Informationen zum Bundesprogramm gibt es hier: www.bbsr.bund.de/SKS2026. Der Bund hat zudem umfangreiche FAQs zum Verfahren bereitgestellt.
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