Jedes Kind muss schwimmen können – Abrechnungstermine

Das Projekt „jedes Kind muss schwimmen können“ ist vorläufig befristet bis zum 28.02.2022

Bitte beachten Sie die folgenden Abrechnungsfristen:

 

Schwimmkurse, die bis zum 31. 12. abgeschlossen werden konnten: 15.02.2022
Schwimmkurse, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 abgeschlossen werden: 15.03.2022
Schwimmkurse, die über den 28.02.2022 hinausgehen können anteilig bis zum 28.02.2022 abgerechnet werden. Die Abrechnung muss erfolgen bis zum: 15.03.2022
Für fortlaufende Ausbildungen muss eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2021 erfolgen. Die Zwischenabrechnung muss erfolgen bis zum: 15.02.2022
Fortlaufende Ausbildungen, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 stattfinden, müssen abgerechnet werden bis zum: 15.03.2022

Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und Ihnen Rückfragen zu ersparen, bitten wir Sie, auf dem Abrechnungsformular jede durchgeführte Maßnahme gesondert abzurechnen und sie möglichst präzise zu beschreiben

Bitte beachten Sie außerdem, dass nach wie vor alle Schwimmausbildungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen (siehe homepage) abgerechnet werden dürfen, die seit Beginn des Projekts am 07.06.2021 durchgeführt worden sind. Ausbildungen, die bislang noch nicht beantragt worden sind, können auch noch nachträglich beantragt werden. Sie werden so lange genehmigt, wie es noch Fördermittel gibt.

Vielen Dank im Voraus

Steffen Weber

Lehre: Angebot für C- Trainer*in Leistungssport – Seminar für den Kampfrichternachweis

Liebe Trainer*innen,

wir bieten am 12.03.2022 online ein Seminar für den Kampfrichternachweis für C- Trainer*innen an. Laut den unten genannten Regularien ist dies möglich. Weitere Infos zu diesem Kursangebot findet ihr unter dem Link in der Ausschreibung.

Der Anmeldeschluss ist der 04.03.2022. Das Seminar wird von Torsten Warner, unserem Kampfrichterobmann des SHSV und Michael Röpke abgehalten.

Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. in der Fassung vom 21. November 2020

Kapitel 5.3: Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

Für alle SHSV-Teilnehmer der C-Trainer „Leistungssport“ – Lehrgänge 2021 und 2022, die noch keine Kampfrichter-Lizenz besitzen, bietet der SHSV einen Lehrgang „Theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen“ an.

Dieser Lehrgang findet nach den Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. statt und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. (Siehe Kapitel 5.3: „Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.“)

Hinweis: Dieses ist kein Kampfrichterlehrgang im Sinne der Kampfrichterordnung des DSV und kann somit nicht zum Erwerb der Kampfrichterlizenz oder zur Verlängerung der Kampfrichter-Lizenz genutzt werden.

 

Bei weiteren Fragen meldet Euch gerne unter: br@lehre.shsv.de 

Euer SHSV- Bildungsteam.

Regelungen zu Quarantäne und Isolation

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat heute auf der Basis einer angepassten Bundesverordnung und RKI-Empfehlungen die Absonderungs-Regeln überarbeitet. Sie treten am Sonnabend in Kraft und sehen folgendermaßen aus: