Das Projekt „jedes Kind muss schwimmen können“ ist vorläufig befristet bis zum 28.02.2022
Bitte beachten Sie die folgenden Abrechnungsfristen:
Schwimmkurse, die bis zum 31. 12. abgeschlossen werden konnten: | 15.02.2022 |
Schwimmkurse, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 abgeschlossen werden: | 15.03.2022 |
Schwimmkurse, die über den 28.02.2022 hinausgehen können anteilig bis zum 28.02.2022 abgerechnet werden. Die Abrechnung muss erfolgen bis zum: | 15.03.2022 |
Für fortlaufende Ausbildungen muss eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2021 erfolgen. Die Zwischenabrechnung muss erfolgen bis zum: | 15.02.2022 |
Fortlaufende Ausbildungen, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 stattfinden, müssen abgerechnet werden bis zum: | 15.03.2022 |
Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und Ihnen Rückfragen zu ersparen, bitten wir Sie, auf dem Abrechnungsformular jede durchgeführte Maßnahme gesondert abzurechnen und sie möglichst präzise zu beschreiben
Bitte beachten Sie außerdem, dass nach wie vor alle Schwimmausbildungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen (siehe homepage) abgerechnet werden dürfen, die seit Beginn des Projekts am 07.06.2021 durchgeführt worden sind. Ausbildungen, die bislang noch nicht beantragt worden sind, können auch noch nachträglich beantragt werden. Sie werden so lange genehmigt, wie es noch Fördermittel gibt.
Vielen Dank im Voraus
Steffen Weber