Corona – 50er-Regel fällt. Wettkämpfe wieder möglich

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 1. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 19. März 2022!

Die wesentlichen Änderungen für den Sport kurz zusammengefasst:

  • Keine Personenbegrenzungen mehr bei Sportwettbewerben
  • Generell gilt beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel

Sportausübung Innenraum/indoor

Es dürfen folgende Personen als Teilnehmende eingelassen werden (3G-Regelung):

  • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2,4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Kinder bis zur Einschulung,
  • Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Sportwettbewerbe

Die Personenbegrenzung bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume entfällt.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

  • 4 Absatz 4 Satz 1 regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Nachweise der Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

 

 

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.