Die „Schwimmlern-Offensive“ ist ein gemeinsames Projekt von SHSV, DLRG und Wasserwacht in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Als Projekt zur Förderung der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein hat sich mittlerweile zu einem der bedeutendsten und erfolgreichsten Förderprojekte im Sportlandprozess entwickelt.
Und deswegen geht es weiter!
In der Zeit zwischen dem 19.09.2024 und dem 28.02.2025 steht den Mitgliedsvereinen im SHSV für die Schwimmausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine Gesamtfördersumme von 75.600,- € zur Verfügung!
Für dieses Vertrauen in die Ausbildungsleistung unserer Vereine möchte sich das Präsidium des SHSV zunächst einmal sehr herzlich beim MIKWS bedanken!
Alle Anträge auf Förderung können wie bisher über das aktualisierte Antragsformular (bitte nur diese verwenden!) an den SHSV gestellt werden.
Ausschreibung, Antrags- und Abrechnungsformular sind auf der Homepage des SHSV veröffentlicht.
Und das ist neu in 2024:
- Projekt:
- Gefördert werden ab sofort auch Schwimmausbildungen im Bereich Jugend- und Erwachsenenschwimmen.
- Pauschale
- Für alle föderfähigen Schwimmausbildungsangebote gilt eine Pauschale von bis zu 275,-€.
- Die Förderung darf im Rahmen der einzelnen Maßnahmen eingesetzt werden zur Deckung von:
- ÜL-Honoraren,
- Kosten für die Anmietung von Wasserflächen
- Fahrtkosten von Übungsleitenden zu den Ausbildungsorten
- Gegenüber dem SHSV müssen nur noch die Gesamtkosten angegeben werden. Alle Einzelnachweise verbleiben im Verein, müssen dort 10 Jahre aufbewahrt werden und im Falle einer Prüfung bereitgehalten werden können.
- Besondere Anforderungen:
- Gefördert werden können zukünftig nur noch Maßnahmen, die ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen (einschließlich aller Sonderformen wie z.B. Sonderbeiträge, Spartenbeiträge oder Beiträge für Kurzmitgliedschaften für die Dauer von Kursen) finanziert werden.
- Maßnahmen, für die Teilnahmegebühren erhoben werden, können gem. Zuwendungsrecht nicht gefördert werden.
- Dauer einer Maßnahme
- Eine Maßnahme muss mindestens 10 Unterrichtseinheiten (UE)
- Die Dauer einer UE beträgt für:
- Wassergewöhnung und Seepferdchen mindestens 30 Minuten
- alle anderen Maßnahmen mindestens 40 Minuten
- Gruppengrößen:
- Wassergewöhnung, Seepferdchen: mindestens 6 Teilnehmende
- Bronze, Silber, Gold: mindestens 10 Teilnehmende
- Sollten Kurse mit kleineren Teilnehmerzahlen durchgeführt werden, können auch zwei oder mehr Kurse zu einer Maßnahme zusammengefasst werden.
- Übungsleitung:
- Jede Maßnahme muss von mindestens zwei Übungsleitenden angeleitet werden, wovon eine Person gemäß den Richtlinien des DOSB lizensiert sein muss. (möglichst mindestens Trainer-C-Lizenz)
- Wettkampf- und Leistungssport
- Alle Maßnahmen, die der Entwicklung des Wettkampf- und Leistungssports dienen, sind weiterhin über die Schwimmlern-Offensive nicht förderfähig.
Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Weber