Schwimmbad am Strand

Liebe Schwimmbegeisterte,

 

vielleicht haben Sie es schon in den Kieler Nachrichten verfolgt: der Förderverein Hallenbad Laboe e.V. plant für 2024 die Schwimmlernoffensive „Laboe schwimmt“. Im Mai / Juni will der Förderverein für zwei Wochen ein mobiles Schwimmbecken am Laboer Strand aufstellen und insbesondere Schulen und Vereinen für Schwimmkurse zur Verfügung stellen.

 

Diese Idee wurde im Oktober in Laboe der Öffentlichkeit vorgestellt und stieß allseits auf positive Resonanz.  Verwaltung, Schule, SchwimmtrainerInnen, DLRG  und auch der TV Laboe mit seiner Schwimmsparte haben bereits Unterstützung zugesagt. Es gibt jedoch weiteren Bedarf an SchwimmtrainerInnen, um das Vorhaben erfolgreich durchzuführen und die Wartelisten bei den Schwimmkursen abzubauen.

 

Der Förderverein Hallenbad e.V. bittet deshalb alle Schwimmbegeisterten im Lande um Mithilfe. Weitere SchwimmtrainerInnen, die sich vorstellen können, im Rahmen der Aktion Schwimmkurse in Laboe zu leiten, werden gebeten, sich so schnell wie möglich direkt mit Maren Biewald vom Förderverein für weitere Infos in Verbindung zu setzen (maren.biewald@hallenbad-laboe.de, 04343-496506).

 

Dies sind die groben Eckpunkte, die bisher geplant sind:

 

Aktionszeitraum:                          zwei Wochen Mai/Juni oder Anfang September 2024
Beckenmaße:                                8 Meter x 12 Meter, Wassertiefe von 0,90 m bis 1,30 m
Wassertemperatur:                     beheizt auf ca. 25 ° C, bei kalter Witterung kann ggfs. zugeheizt werden

Umkleiden / Duschen / WC:     werden bereitgestellt

Kosten für Nutzende:                  Entgelte für Schwimmkurse in üblicher Höhe
Entgelt für TrainerInnen:           Honorar und Fahrtkostenersatz in üblicher Höhe

 

Für Vereine oder freie SchwimmtrainerInnen sind momentan Zeitfenster über je eine Stunde am Nachmittag über einen Zeitraum von 2 Wochen oder auch Zeiten am Wochenende vorgesehen. Der jeweilige Verein oder freie Trainer könnte entweder seinen Kurs selbstständig organisieren, also TrainerIn und Teilnehmende selbst stellen und mit diesen Honorar o.ä. und Teilnahmeentgelte selbst abrechnen. Für die Nutzung des Beckens würde der Förderverein dann zur (teilweisen) Refinanzierung der Kosten ein übliches Nutzungsentgelt berechnen. Alternativ könnte nach Absprache auch die Schwimmspartenleiterin des TV Laboe die Organisation von Kursen für freie SchwimmtrainerInnen übernehmen.

 

Bei Fragen bitte jederzeit gerne bei Maren Biewald (Kontaktdaten siehe oben) melden. Voraussichtlich bis  Jahresende wird der Förderverein dann abschließend anhand der zugesagten Unterstützung entscheiden, ob die Aktion durchgeführt wird und über das weitere Vorgehen informieren.

 

Viele Grüße aus Laboe!

 

Förderverein Hallenbad Laboe e.V.

Für den Vorstand:

Maren Biewald

 

140.000 € für die Schwimmausbildung

Innenministerin Sütterlin-Waack überreichte dem SHSV, vertreten durch seinen Präsidenten, Steffen Weber, am gestrigen Freitagnachmittag offiziell den Förderbescheid über 140.000,- € für die bereits angelaufene Ausrüstungskampagne und für die Fortführung der Schwimmlernoffensive.

Viele Vereine haben inzwischen bereits Förderanträge für die Anschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände wie Schwimmbretter, Nudeln, Flossen, Aquafittnessgürtel, Tauchringe, Pullbuoys etc. gestellt.  Möglich sind Förderungen für die Anschaffung von neuen Ausrüstungsgegenständen in einem Gesamtwert von bis zu 1000,- € pro Verein. (siehe Ausschreibung)

Erfreulich ist  nach wie vor auch die Beteiligung der Mitgliedsvereine im SHSV an der bereits seit einigen Jahren immer erfolgreicher verlaufenden Schwimmlernoffensive. Mit der Übergabe des Förderbescheids ist die Kampagne bis weit in das Jahr 2024 hinein abgesichert. Vereine können hier beim SHSV sowohl Zuschüsse für die Anmietung der Wasserflächen erhalten, die für die Schwimmausbildung benötigt werden, als auch Fördermittel für die ÜL beantragen, die die Schwimmausbildung der Kinder durchführen.

Gefördert werden dabei alle Angebote, bei denen die Einnahmen über  Mitgliedsbeiträge (einschließlich Spartenbeiträgen, Sonderbeiträgen, etc.) generiert werden. Lediglich Angebote, bei denen die Teilnehmenden Kursgebühren entrichten müssen und nicht Mitglied im Verein werden möchten (auch nicht begrenzt auf den Zeitraum des Kursangebots), sind z.Zt. nur dann förderfähig, wenn sie kostenfrei angeboten werden.

Bitte machen Sie von diesen Angeboten weiterhin sehr regen Gebrauch, denn je mehr Vereine sich daran beteiligen, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir auch zukünftig Landesmittel für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen erhalten.

Alle Vereine, die bislang noch nicht von diesen Fördermitteln Gebrauch gemacht haben möchten wir an dieser Stelle noch einmal ermuntern, dies zu tun. Auch wenn damit ein bisschen ehrenamtliche Zeit verbunden ist, so lohnt es sich sehr, sich an den angebotenen Projekten zu beteiligen. Auch wenn die Förderung Ihrer Arbeit aus Landesmitteln nicht ohne einen gewissen Verwaltungsaufwand möglich ist, so haben wir unser Bestes getan, den Verwaltungsaufwand für Sie auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist wirklich nicht schwer!

Machen Sie mit!

Vielen Dank!

Ihr SHSV-Vorstand

Ausrüstungskampagne bis 31.12.2023

Liebe Schwimmfreunde,

Beflügelt durch die Erfolge der Schwimmlern-Offensive des SHSV hat das Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) sehr kurzfristig noch einmal Fördermittel in Höhe von 140.000,- € bereitgestellt, die zum Einen der Weiterführung der Schwimmlern-Offensive im kommenden Jahr, zum Anderen für eine neue Ausrüstungskampagne dienen sollen.

Allen Vereinen die seit dem Beginn der Schwimmlern-Projekte am 07.06.2021 schon einmal daran teilgenommen haben, stehen

1.000,- €

für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen

(z.B. Schwimmbretter, Schwimmnudeln, Schwimmgürtel, Tauchringe, Flossen, Pullbuoy, Pullkick, Fußknöchelband, Paddles, Stand-up-Reifen, etc.) für eine gute Schwimmausbildung zur Verfügung.

1.000,- €

stehen darüber hinaus zum selben Zweck allen Vereinen zur Verfügung, die bisher noch nicht an den Schwimmlern-Offensiven des SHSV teilgenommen haben, aber bis zum 31.12. einen Antrag im Rahmen der z.Zt. laufenden Schwimmlern-Offensive stellen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung, zur Beantragung nutzen Sie bitte das Antragsformular bzw. die Belegliste.

TriAs, Flensburg gewinnt den Peter Petersen Award 2023

Mit 3000,- € ist der Hauptgewinn im Peter Petersen Award dotiert. In diesem Jahr ging der Preis hoch in den Norden, an unser neues Mitglied im SHSV, TriAs Flensburg. Die Plätze zwei und drei, immerhin auch noch stolze 2000,- € wert, sicherten sich der TSV Tarp und die Meldorf Seals. Über jeweils 1000,-€ dürfen sich freuen der MTV Heide, FTSV Fortuna, desr SV Neptun und die Möllner SV. Je 750,- € bekommen für ihre ebenfalls sehr guten Ausbildungsergebnisse der Ratzeburger SV, der TSV Westerland, SVT Neumünster, die SG Stormarn Barsbüttel, der Elmshorner MTV, der TSB Flensburg, der MTV Lübeck und der TSV Uetersen. Mit insgesamt 853 Schwimmabzeichen in Bronze bewiesen die 17 an dem diesjährigen Wettbewerb teilnehmenden Vereine einmal mehr, die Effektivität einer herausragenden Ausbildungsleistung in den Mitgliedsvereinen des SHSV. Wir gratulieren allen Gewinnern sehr herzlich. Die Urkunden und Preise gehen den Vereinen in Kürze zu. Unser ganz besondere Dank, geht einmal mehr an die Peter Petersen Stiftung, ohne die die Förderung der Schwimmausbildung der jüngsten Mitglieder in unseren Vereinen nicht möglich wäre.

Herzlichen Dank – Dennis Brocks

Seit 2019 bekleidete Dennis Brocks im SHSV das Amt des Lehrwarts. Seitdem haben viele Absolvent*innen der C- und B-Lizenzausbildungen die Schulungen im SHSV erfolgreich beendet. Im Team mit dem Lehrausschuss und in engster Abstimmung mit Merle und Stefan Herbst hat er in diesen Jahren sehr erfolgreich Bilanz aus seiner Tätigkeit ziehen dürfen. Das Lehrwesen im SHSV genießt inzwischen weit über die Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Das ist nicht zuletzt Dennis Brocks und seinem Team zu verdanken. Er war nicht nur der Kopf seines Teams, sondern zugleich auch einer der beliebtesten Referenten in Aus- und Fortbildungen und viele haben ihn darüber hinaus als Erstprüfer bei den Abschlußprüfungen der Lizenzlehrgänge erleben dürfen. Berufliche Gründe zwingen ihn nun zur Niederlegung seines Amtes, denn er setzt seine Trainerlaufbahn in Fulda fort. Der SHSV verdankt ihm viel und deshalb möchten wir uns an dieser Stelle sehr, sehr herzlich bei ihm für seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange unseres Verbandes bedanken. Gleichzeitig wünschen wir ihm viel Glück und viel Erfolg auf seinem weiteren Weg.

Das Amt des Lehrwarts übernimmt bis auf Weiteres Vorstandsmitglied Helmut Schaffer. Interessenten, die sich vorstellen könnten, dieses äußerst reizvolle Amt zukünftig zu übernehmen, bitten wir, sich mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen.

für den Vorstand: Steffen Weber

Stellenausschreibung Landestrainer

Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband e.V. sucht zum 01.09.2023 ein/e
Landestrainer*in (m/w/d)
in der Sportart Schwimmen am Landesstützpunkt Kiel in Teilzeit (30 h/Woche).
Eine Umwandlung in eine Vollzeitstelle wird angestrebt.
Zu Ihren wesentlichen Arbeitsaufgaben zählen u.a.:
• die vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlerinnen
und Sportlern am Landesstützpunkt in Kiel im Bereich des Grundlagen-/ Aufbautrainings,
• die Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie von
Wettkämpfen für die Sportler*innen des Landesstützpunktes,
• die Mitarbeit bei Talentsichtung und Talentförderung im SHSV,
• die Begleitung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen für die
Kadersportler*innen des SHSV
• eine enge Kooperation und Koordination mit den Vereinstrainer*innen, Stützpunkttrainer*innen
und dem SHSV,
• die Übernahme organisatorischer und verwaltungstechnischer Arbeiten des Aufgabengebiets,
• die Einhaltung des aktuellen WADA- Codes,
• die übergreifende fachliche und koordinierende Arbeit mit möglichen Partnern des Schule-
Leistungssport-Verbundsystems.
Unsere Anforderungen an Sie:
• Mindestvoraussetzung: DOSB Trainer*in B-Lizenz in der Sportart Schwimmen sowie
Bereitschaft zum Erwerb der A-Lizenz,
• erwünscht: Hochschulabschluss im Sport/Pädagogik oder vergleichbare Qualifikation,
• Nachweis der Rettungsfähigkeit in der Stufe Silber,
• Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport,
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz,
• Kenntnisse in der Vereins- und Verbandsarbeit,
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft,
• Selbstständigkeit in der Arbeit, zielorientiertes und konzeptionelles Arbeiten sowie ein sehr
gutes Aufgaben- und Zeitmanagement,
• flexible Arbeitszeitgestaltung einschließlich der Wochenenden.
Unsere Leistungen:
• Die Vergütung der zu besetzenden Stelle erfolgt nach Vereinbarung sowie unter Beachtung
der Vorgaben zur Finanzierung durch den Landessportbund Schleswig-Holstein e.V.
• Die Stelle ist vorerst bis 31.12.2028 nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu besetzen.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte vorzugsweise per E-Mail, unter Angabe der
Bezeichnung „Landesstützpunkt Kiel “ bis zum 10. Juli 2023 an den
Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband
Geschäftsstelle im Haus des Sports Kiel
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
info@shsv.de
STELLENAUSSCHREIBUNG
• Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist im Zuge der Einstellung
erforderlich.
Hinweis: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Kosten, die im
Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit der Bewerbung erklären sich die
Bewerber*innen damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Fall einer erfolglosen Bewerbung
für die Dauer von mindestens zwei Monaten aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen
und personenbezogenen Daten vernichtet und nur solche Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt, denen ein
ausreichend frankierter Briefumschlag beilag.

Schwimmlern-Offensive

„Jedes Kind muss schwimmen können“ – das Projekt geht weiter –

 

Liebe Schwimmsportfreunde,

unter dem Namen „Jedes Kind muss schwimmen können“ kennen die meisten Vereine inzwischen das Förderprojekt des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) zur Förderung der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein aus den Jahren 2021 und 2022. Dieses Projekt hat sich mittlerweile zu einem der bedeutendsten und erfolgreichsten Förderprojekte im Sportlandprozess entwickelt.

Und deswegen geht es weiter!

Zwar unter neuem Namen, weil die Fördermittel bislang aus dem Coronahilfsetat finanziert worden sind und es die nun nicht mehr gibt, aber dafür diesmal sogar mit einer Gesamtfördersumme von 200.000,- €!

Für dieses Vertrauen in die Ausbildungsleistung unserer Vereine möchte sich das Präsidium des SHSV an dieser Stelle zunächst einmal sehr herzlich beim MIKWS, sowie bei allen Ehrenamtlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die bislang daran mitgewirkt haben, bedanken!

Alle Anträge auf Förderung können wie bisher über die aktualisierten Antrags- und Abrechnungsformulare (bitte nur diese verwenden!) an den SHSV gestellt werden. Sie können rückwirkend für alle Ausbildungsmaßnahmen ab dem 01.04.23 gestellt werden. Das Projekt läuft bis zum 28.02.2024. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

 

Und das ist neu in 2023:

  • Gruppengrößen:
    • Gefördert werden alle Ausbildungen in Gruppen mit acht und mehr Kindern.
  • Nachweispflicht:
    • Die Nachweispflicht für die Richtigkeit der Angaben liegt bei den Vereinen und Startgemeinschaften und ist auf dem Abrechnungsformular durch die Unterschrift von 2 vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu bestätigen.

 

Sprachlich an die Formulierungen der Förderrichtlinie angepasst wurden folgende Passagen:

  • Besondere Anforderungen:
    • Gruppen, in denen maximal 20% der Kinder beim DSV registriert oder lizensiert sind.
    • Gefördert werden Schwimmkurse, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.
    • Gefördert werden alle anderen Schwimmkurse, sofern die Einnahmen (z.B. Kursgebühren) die Ausgaben nicht übersteigen.
  • Förderung Übungsleiter*innen
    • Anteilige Förderung von 5,-€ pro Unterrichtseinheit (UE) für jedes ÜL-Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten.

 

Wie bisher gilt weiterhin:

Die Förderung von Übungsleiter*innen gilt pro Unterrichtseinheit (UE) von 40 – 60 Minuten Dauer. Sie ist unverändert beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich stattfinden.

Vereine erhalten eine Förderung zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Oster-, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Oster-, Sommer,- Herbst- oder Weihnachtsferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn. Mieten für Lehrschwimmbecken bzw. Flachwasserbereich werden mit maximal 30,-€ gefördert.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

 

Jedes Kind muss schwimmen können – Das Projekt geht weiter –

Liebe Schwimmfreunde,

Auch 2023 können Vereine von Jahresbeginn an weiterhin Fördergelder für die Schwimmausbildung von Kindern beantragen. Der SHSV fördert gemeinsam mit der Peter-Petersen-Stiftung aus Flensburg im ersten Quartal die Schwimmausbildung von Kindern nach dem mittlerweile bewährten Muster des zum Jahresende 2022 ausgelaufenen Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“, das durch das Innenministerium gefördert worden war.

Gefördert werden Übungsleiter*innen und Vereine.

Übungsleiter*innen erhalten für die Erteilung von Schwimmunterricht einen Zuschlag von 5, –€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL–Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten. Die Förderung ist beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Vereine erhalten einen Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Osterferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber