Schwimmlern-Offensive

„Jedes Kind muss schwimmen können“ – das Projekt geht weiter –

 

Liebe Schwimmsportfreunde,

unter dem Namen „Jedes Kind muss schwimmen können“ kennen die meisten Vereine inzwischen das Förderprojekt des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) zur Förderung der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein aus den Jahren 2021 und 2022. Dieses Projekt hat sich mittlerweile zu einem der bedeutendsten und erfolgreichsten Förderprojekte im Sportlandprozess entwickelt.

Und deswegen geht es weiter!

Zwar unter neuem Namen, weil die Fördermittel bislang aus dem Coronahilfsetat finanziert worden sind und es die nun nicht mehr gibt, aber dafür diesmal sogar mit einer Gesamtfördersumme von 200.000,- €!

Für dieses Vertrauen in die Ausbildungsleistung unserer Vereine möchte sich das Präsidium des SHSV an dieser Stelle zunächst einmal sehr herzlich beim MIKWS, sowie bei allen Ehrenamtlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die bislang daran mitgewirkt haben, bedanken!

Alle Anträge auf Förderung können wie bisher über die aktualisierten Antrags- und Abrechnungsformulare (bitte nur diese verwenden!) an den SHSV gestellt werden. Sie können rückwirkend für alle Ausbildungsmaßnahmen ab dem 01.04.23 gestellt werden. Das Projekt läuft bis zum 28.02.2024. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

 

Und das ist neu in 2023:

  • Gruppengrößen:
    • Gefördert werden alle Ausbildungen in Gruppen mit acht und mehr Kindern.
  • Nachweispflicht:
    • Die Nachweispflicht für die Richtigkeit der Angaben liegt bei den Vereinen und Startgemeinschaften und ist auf dem Abrechnungsformular durch die Unterschrift von 2 vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu bestätigen.

 

Sprachlich an die Formulierungen der Förderrichtlinie angepasst wurden folgende Passagen:

  • Besondere Anforderungen:
    • Gruppen, in denen maximal 20% der Kinder beim DSV registriert oder lizensiert sind.
    • Gefördert werden Schwimmkurse, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.
    • Gefördert werden alle anderen Schwimmkurse, sofern die Einnahmen (z.B. Kursgebühren) die Ausgaben nicht übersteigen.
  • Förderung Übungsleiter*innen
    • Anteilige Förderung von 5,-€ pro Unterrichtseinheit (UE) für jedes ÜL-Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten.

 

Wie bisher gilt weiterhin:

Die Förderung von Übungsleiter*innen gilt pro Unterrichtseinheit (UE) von 40 – 60 Minuten Dauer. Sie ist unverändert beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich stattfinden.

Vereine erhalten eine Förderung zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Oster-, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Oster-, Sommer,- Herbst- oder Weihnachtsferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn. Mieten für Lehrschwimmbecken bzw. Flachwasserbereich werden mit maximal 30,-€ gefördert.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

 

Jedes Kind muss schwimmen können – Das Projekt geht weiter –

Liebe Schwimmfreunde,

Auch 2023 können Vereine von Jahresbeginn an weiterhin Fördergelder für die Schwimmausbildung von Kindern beantragen. Der SHSV fördert gemeinsam mit der Peter-Petersen-Stiftung aus Flensburg im ersten Quartal die Schwimmausbildung von Kindern nach dem mittlerweile bewährten Muster des zum Jahresende 2022 ausgelaufenen Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“, das durch das Innenministerium gefördert worden war.

Gefördert werden Übungsleiter*innen und Vereine.

Übungsleiter*innen erhalten für die Erteilung von Schwimmunterricht einen Zuschlag von 5, –€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL–Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten. Die Förderung ist beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Vereine erhalten einen Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Osterferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

Peter Petersen Award – 3000,-€ für den Husumer SV

Die Auswertung des Peter Petersen Award 2022 sind abgeschlossen. 19 Mitgliedsvereine des SHSV beteiligten sich im zurückliegenden Schuljahr an dem nun schon zum zweiten Mal ausgetragenen Wettbewerb. Das waren 8 Vereine mehr, als  2019/2020. Und mit 956 erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen zum Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze übertraf das diesjährige Ergebnis alle Erwartungen um ein Vielfaches, waren das doch gegenüber dem 1. Durchgang rund viermal so viele Bronzeabzeichen!

Auch bei der DLRG, die ebenfalls an dem Wettbewerb teilgenommen hatte, fielen die Ergebnisse ähnlich gut aus. 19 Ortsgruppen vermeldeten 1016 abgelegte Prüfungen. Entsprechend zufrieden zeigte sich denn auch das Kuratorium der Peter Petersen Stiftung in Flensburg, das für diesen Wettbewerb insgesamt 51.000,-€ zur Verfügung gestellt hatte.

Gewinner des Wettbewerbs im SHSV war der Husumer SV, der mit seinen nur 89 Mitgliedern insgesamt 49 Kinder erfolgreich zu ihrem Schwimmabzeichen in Bronze führen konnte und damit auf die Siegerquote von 59,75 kommt.

Jeweils 2000,-€ gehen an den Ratzeburger SV und an den FTSV Fortuna.

Die Möllner SV, der Elmshorner MTV, der TSV Westerland und die SV Neptun Kiel dürfen sich über jeweils 1000,-€ freuen.

Und mit jeweils 750,-€ fördert die Peter Petersen Stiftung die Ausbildungsleistungen des MTV Heide, des TSV Reinbek, der SVT Neumünster, des TSV Klausdorf, des Ahrensburger TSV, des TSV Uetersen, der SG Stormarn-Barsbüttel und des Flensburger SK.

Allen Siegern und Platzierten möchten wir an dieser Stelle ganz herzlich gratulieren. Die Urkunden und Fördermittel werden Euch in Kürze zukommen.

Bleibt uns zum Schluss nur noch, uns sehr herzlich bei der Peter Petersen Stiftung zu bedanken, die uns auch in diesem Jahr wieder Ihr Vertrauen entgegengebracht hat, unser Projekt so großzügig zu unterstützen. Wir wissen, dass alle Gewinner diese Förderungen ihrer Arbeit mehr als schätzen. Sie hilft ganz wesentlich dabei, sowohl die Qualität, als auch die Quantität der Schwimmausbildungen in Schleswig-Holstein nachhaltig zu verbessern. Was die Peter Petersen Stiftung hier für Kinder in Schleswig-Holstein leistet ist von unschätzbarem Wert.

Bleibt uns an dieser Stelle nur noch zu hoffen, dass die Peter Petersen Stiftung diesem Projekt auch in diesem Schuljahr wieder Ihre Unterstützung zuteilwerden lässt. Wir jedenfalls würden uns über eine Zusage sehr freuen.

Für den Vorstand, Steffen Weber

 

Jedes Kind muss schwimmen können

Land fördert Schwimmausbildungen für Kinder mit weiteren 150.000,- €

Projektzeitraum: 01.04.2022 – 30.12.2022.

 Als Ergebnis aus dem Sportentwicklungsplan für Schleswig-Holstein schreibt der SHSV auch in diesem Jahr im Rahmen des Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“ sein Förderkonzept für alle Schwimmausbildungen von Kindern fort. Dafür hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung 150.000,- € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Alle Mitgliedsvereine im SHSV werden, wie schon im letzten Jahr, aufgefordert, bis zum Jahresende möglichst jede verfügbare, freie Wasserfläche für die Ausbildung von Kindern zu nutzen. Nur so können wir die gewaltige Aufgabe gemeinsam bewältigen, nicht nur den laufenden Jahrgang, sondern darüber hinaus auch die große Zahl an Kindern, die in der Coronapandemie nicht schwimmen lernen konnten, adäquat auszubilden. Hierfür gibt es folgende Förderungen:

Vereine:

Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnenmieten) von:

  • 100% für alle Projekte, die in den Schulferien begonnen werden.
  • 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Schulferien stattfinden.
  • 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.

Berechnungsgrundlage für alle Bahnenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20,-€ pro 25m-Bahn, 40,-€ pro 50m-Bahn und 30,-€ pro Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich.

Übungsleiter:

Zuschlag von 5,-€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL-Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 bis 60 Minuten.

Die Förderung ist beschränkt auf

  • 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
  • 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Bitte beachten Sie unbedingt die alleingültigen Bestimmungen in der Ausschreibung. Neu in 2022:

  • Unterscheidung zwischen Ausbildungen im Kurssystem und fortlaufenden Ausbildungen.
  • Erhebung von Angaben zu Schwimmabzeichen

Insbesondere in den Schulferien (vornehmlich durch den Wegfall des Schulschwimmens in Ferienzeiten), aber auch an den Wochenenden stehen in den meisten Bädern sehr viele freie Wasserflächen zur Verfügung. Wir bitten Sie, mit Ihren Teams hier anzusetzen und Schwimmausbildungen in den Ferien z.B. auch als Blockunterricht anzubieten.

Vielen Dank im Voraus. Ich wünsche Ihnen und Euch frohe Ostern,

Steffen Weber

Jedes Kind muss schwimmen können – Anschreiben

Jedes Kind muss schwimmen können – Ausschreibung

Jedes Kind muss schwimmen können – Antrag und Abrechnung

Dr. Günther Müffelmann †

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidiumsmitglieder, liebe Ausschussmitglieder, liebe Mitglieder

ich habe die traurige Pflicht, Ihnen und Euch mitteilen zu müssen, dass unser Ehrenmitglied Dr Günther Müffelmann am 07. April 2022 im Alter von 88 Jahren verstorben ist.

Dr. Günther Müffelmann bekleidete von 1981 bis 2006 das Amt des Schwimmwarts im SHSV. Er führte dieses Amt mit großem Engagement und steckte sein ganzes Herzblut in die sportliche Entwicklung junger Schwimmerinnen und Schwimmer. Sein Verhältnis zur Trainerschaft im SHSV, zu den Vereinen und zu den Präsidiumsmitgliedern war stets ein sehr vertrauensvolles und er genoss bei allen, die im SHSV mit ihm zu tun hatten, größten Respekt.

Dr. Günther Müffelmann war die soziale Bedeutung der Schwimmvereine und der Schwimmabteilungen in unserem Land stets bewusst. Sie in der Gesellschaft nachhaltig zu stärken, hatte für ihn schon damals höchste Priorität. Selbstlos kümmerte er sich um die großen und die kleinen Sorgen. Seine langjährige Erfahrung und sein immenses Wissen waren für die Entwicklung des SHSV von unschätzbarem Wert.

Mit Dr. Günther Müffelmann verlieren wir einen Sportfunktionär, der sich durch sein persönliches Wirken einen herausragenden Ruf im Schleswig-Holsteinischem Schwimmsport erworben hat. Sein großes Engagement wird unvergessen bleiben.

Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

(Präsident)

Verbandstag

Hiermit lade ich gemäß §12 der Satzung des SHSV zu unserem ordentlichen Verbandstag am Sonntag, den 15. Mai 2022 um 11:00 Uhr in die „Deichkate“, Dammstr., in 25764 Wesselburenerkoog ein. Die Einladung mit Tagesordnung findet Ihr hier. Einladung VT 2022

Corona – 50er-Regel fällt. Wettkämpfe wieder möglich

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 1. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 19. März 2022!

Die wesentlichen Änderungen für den Sport kurz zusammengefasst:

  • Keine Personenbegrenzungen mehr bei Sportwettbewerben
  • Generell gilt beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel

Sportausübung Innenraum/indoor

Es dürfen folgende Personen als Teilnehmende eingelassen werden (3G-Regelung):

  • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2,4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Kinder bis zur Einschulung,
  • Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Sportwettbewerbe

Die Personenbegrenzung bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume entfällt.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

  • 4 Absatz 4 Satz 1 regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Nachweise der Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

 

 

Jedes Kind muss schwimmen können – Abrechnungstermine

Das Projekt „jedes Kind muss schwimmen können“ ist vorläufig befristet bis zum 28.02.2022

Bitte beachten Sie die folgenden Abrechnungsfristen:

 

Schwimmkurse, die bis zum 31. 12. abgeschlossen werden konnten: 15.02.2022
Schwimmkurse, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 abgeschlossen werden: 15.03.2022
Schwimmkurse, die über den 28.02.2022 hinausgehen können anteilig bis zum 28.02.2022 abgerechnet werden. Die Abrechnung muss erfolgen bis zum: 15.03.2022
Für fortlaufende Ausbildungen muss eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2021 erfolgen. Die Zwischenabrechnung muss erfolgen bis zum: 15.02.2022
Fortlaufende Ausbildungen, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 stattfinden, müssen abgerechnet werden bis zum: 15.03.2022

Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und Ihnen Rückfragen zu ersparen, bitten wir Sie, auf dem Abrechnungsformular jede durchgeführte Maßnahme gesondert abzurechnen und sie möglichst präzise zu beschreiben

Bitte beachten Sie außerdem, dass nach wie vor alle Schwimmausbildungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen (siehe homepage) abgerechnet werden dürfen, die seit Beginn des Projekts am 07.06.2021 durchgeführt worden sind. Ausbildungen, die bislang noch nicht beantragt worden sind, können auch noch nachträglich beantragt werden. Sie werden so lange genehmigt, wie es noch Fördermittel gibt.

Vielen Dank im Voraus

Steffen Weber

Regelungen zu Quarantäne und Isolation

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat heute auf der Basis einer angepassten Bundesverordnung und RKI-Empfehlungen die Absonderungs-Regeln überarbeitet. Sie treten am Sonnabend in Kraft und sehen folgendermaßen aus: