TriAs, Flensburg gewinnt den Peter Petersen Award 2023

Mit 3000,- € ist der Hauptgewinn im Peter Petersen Award dotiert. In diesem Jahr ging der Preis hoch in den Norden, an unser neues Mitglied im SHSV, TriAs Flensburg. Die Plätze zwei und drei, immerhin auch noch stolze 2000,- € wert, sicherten sich der TSV Tarp und die Meldorf Seals. Über jeweils 1000,-€ dürfen sich freuen der MTV Heide, FTSV Fortuna, desr SV Neptun und die Möllner SV. Je 750,- € bekommen für ihre ebenfalls sehr guten Ausbildungsergebnisse der Ratzeburger SV, der TSV Westerland, SVT Neumünster, die SG Stormarn Barsbüttel, der Elmshorner MTV, der TSB Flensburg, der MTV Lübeck und der TSV Uetersen. Mit insgesamt 853 Schwimmabzeichen in Bronze bewiesen die 17 an dem diesjährigen Wettbewerb teilnehmenden Vereine einmal mehr, die Effektivität einer herausragenden Ausbildungsleistung in den Mitgliedsvereinen des SHSV. Wir gratulieren allen Gewinnern sehr herzlich. Die Urkunden und Preise gehen den Vereinen in Kürze zu. Unser ganz besondere Dank, geht einmal mehr an die Peter Petersen Stiftung, ohne die die Förderung der Schwimmausbildung der jüngsten Mitglieder in unseren Vereinen nicht möglich wäre.

Herzlichen Dank – Dennis Brocks

Seit 2019 bekleidete Dennis Brocks im SHSV das Amt des Lehrwarts. Seitdem haben viele Absolvent*innen der C- und B-Lizenzausbildungen die Schulungen im SHSV erfolgreich beendet. Im Team mit dem Lehrausschuss und in engster Abstimmung mit Merle und Stefan Herbst hat er in diesen Jahren sehr erfolgreich Bilanz aus seiner Tätigkeit ziehen dürfen. Das Lehrwesen im SHSV genießt inzwischen weit über die Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Das ist nicht zuletzt Dennis Brocks und seinem Team zu verdanken. Er war nicht nur der Kopf seines Teams, sondern zugleich auch einer der beliebtesten Referenten in Aus- und Fortbildungen und viele haben ihn darüber hinaus als Erstprüfer bei den Abschlußprüfungen der Lizenzlehrgänge erleben dürfen. Berufliche Gründe zwingen ihn nun zur Niederlegung seines Amtes, denn er setzt seine Trainerlaufbahn in Fulda fort. Der SHSV verdankt ihm viel und deshalb möchten wir uns an dieser Stelle sehr, sehr herzlich bei ihm für seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange unseres Verbandes bedanken. Gleichzeitig wünschen wir ihm viel Glück und viel Erfolg auf seinem weiteren Weg.

Das Amt des Lehrwarts übernimmt bis auf Weiteres Vorstandsmitglied Helmut Schaffer. Interessenten, die sich vorstellen könnten, dieses äußerst reizvolle Amt zukünftig zu übernehmen, bitten wir, sich mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen.

für den Vorstand: Steffen Weber

Stellenausschreibung Landestrainer

Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband e.V. sucht zum 01.09.2023 ein/e
Landestrainer*in (m/w/d)
in der Sportart Schwimmen am Landesstützpunkt Kiel in Teilzeit (30 h/Woche).
Eine Umwandlung in eine Vollzeitstelle wird angestrebt.
Zu Ihren wesentlichen Arbeitsaufgaben zählen u.a.:
• die vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlerinnen
und Sportlern am Landesstützpunkt in Kiel im Bereich des Grundlagen-/ Aufbautrainings,
• die Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie von
Wettkämpfen für die Sportler*innen des Landesstützpunktes,
• die Mitarbeit bei Talentsichtung und Talentförderung im SHSV,
• die Begleitung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen für die
Kadersportler*innen des SHSV
• eine enge Kooperation und Koordination mit den Vereinstrainer*innen, Stützpunkttrainer*innen
und dem SHSV,
• die Übernahme organisatorischer und verwaltungstechnischer Arbeiten des Aufgabengebiets,
• die Einhaltung des aktuellen WADA- Codes,
• die übergreifende fachliche und koordinierende Arbeit mit möglichen Partnern des Schule-
Leistungssport-Verbundsystems.
Unsere Anforderungen an Sie:
• Mindestvoraussetzung: DOSB Trainer*in B-Lizenz in der Sportart Schwimmen sowie
Bereitschaft zum Erwerb der A-Lizenz,
• erwünscht: Hochschulabschluss im Sport/Pädagogik oder vergleichbare Qualifikation,
• Nachweis der Rettungsfähigkeit in der Stufe Silber,
• Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport,
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz,
• Kenntnisse in der Vereins- und Verbandsarbeit,
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft,
• Selbstständigkeit in der Arbeit, zielorientiertes und konzeptionelles Arbeiten sowie ein sehr
gutes Aufgaben- und Zeitmanagement,
• flexible Arbeitszeitgestaltung einschließlich der Wochenenden.
Unsere Leistungen:
• Die Vergütung der zu besetzenden Stelle erfolgt nach Vereinbarung sowie unter Beachtung
der Vorgaben zur Finanzierung durch den Landessportbund Schleswig-Holstein e.V.
• Die Stelle ist vorerst bis 31.12.2028 nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu besetzen.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte vorzugsweise per E-Mail, unter Angabe der
Bezeichnung „Landesstützpunkt Kiel “ bis zum 10. Juli 2023 an den
Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband
Geschäftsstelle im Haus des Sports Kiel
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
info@shsv.de
STELLENAUSSCHREIBUNG
• Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist im Zuge der Einstellung
erforderlich.
Hinweis: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Kosten, die im
Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit der Bewerbung erklären sich die
Bewerber*innen damit einverstanden, dass die Bewerbungsunterlagen auch im Fall einer erfolglosen Bewerbung
für die Dauer von mindestens zwei Monaten aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen
und personenbezogenen Daten vernichtet und nur solche Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt, denen ein
ausreichend frankierter Briefumschlag beilag.

Schwimmlern-Offensive

„Jedes Kind muss schwimmen können“ – das Projekt geht weiter –

 

Liebe Schwimmsportfreunde,

unter dem Namen „Jedes Kind muss schwimmen können“ kennen die meisten Vereine inzwischen das Förderprojekt des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) zur Förderung der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein aus den Jahren 2021 und 2022. Dieses Projekt hat sich mittlerweile zu einem der bedeutendsten und erfolgreichsten Förderprojekte im Sportlandprozess entwickelt.

Und deswegen geht es weiter!

Zwar unter neuem Namen, weil die Fördermittel bislang aus dem Coronahilfsetat finanziert worden sind und es die nun nicht mehr gibt, aber dafür diesmal sogar mit einer Gesamtfördersumme von 200.000,- €!

Für dieses Vertrauen in die Ausbildungsleistung unserer Vereine möchte sich das Präsidium des SHSV an dieser Stelle zunächst einmal sehr herzlich beim MIKWS, sowie bei allen Ehrenamtlichen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die bislang daran mitgewirkt haben, bedanken!

Alle Anträge auf Förderung können wie bisher über die aktualisierten Antrags- und Abrechnungsformulare (bitte nur diese verwenden!) an den SHSV gestellt werden. Sie können rückwirkend für alle Ausbildungsmaßnahmen ab dem 01.04.23 gestellt werden. Das Projekt läuft bis zum 28.02.2024. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

 

Und das ist neu in 2023:

  • Gruppengrößen:
    • Gefördert werden alle Ausbildungen in Gruppen mit acht und mehr Kindern.
  • Nachweispflicht:
    • Die Nachweispflicht für die Richtigkeit der Angaben liegt bei den Vereinen und Startgemeinschaften und ist auf dem Abrechnungsformular durch die Unterschrift von 2 vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu bestätigen.

 

Sprachlich an die Formulierungen der Förderrichtlinie angepasst wurden folgende Passagen:

  • Besondere Anforderungen:
    • Gruppen, in denen maximal 20% der Kinder beim DSV registriert oder lizensiert sind.
    • Gefördert werden Schwimmkurse, die aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.
    • Gefördert werden alle anderen Schwimmkurse, sofern die Einnahmen (z.B. Kursgebühren) die Ausgaben nicht übersteigen.
  • Förderung Übungsleiter*innen
    • Anteilige Förderung von 5,-€ pro Unterrichtseinheit (UE) für jedes ÜL-Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten.

 

Wie bisher gilt weiterhin:

Die Förderung von Übungsleiter*innen gilt pro Unterrichtseinheit (UE) von 40 – 60 Minuten Dauer. Sie ist unverändert beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich stattfinden.

Vereine erhalten eine Förderung zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Oster-, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Oster-, Sommer,- Herbst- oder Weihnachtsferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn. Mieten für Lehrschwimmbecken bzw. Flachwasserbereich werden mit maximal 30,-€ gefördert.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

 

Jedes Kind muss schwimmen können – Das Projekt geht weiter –

Liebe Schwimmfreunde,

Auch 2023 können Vereine von Jahresbeginn an weiterhin Fördergelder für die Schwimmausbildung von Kindern beantragen. Der SHSV fördert gemeinsam mit der Peter-Petersen-Stiftung aus Flensburg im ersten Quartal die Schwimmausbildung von Kindern nach dem mittlerweile bewährten Muster des zum Jahresende 2022 ausgelaufenen Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“, das durch das Innenministerium gefördert worden war.

Gefördert werden Übungsleiter*innen und Vereine.

Übungsleiter*innen erhalten für die Erteilung von Schwimmunterricht einen Zuschlag von 5, –€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL–Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 – 60 Minuten. Die Förderung ist beschränkt auf
• 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
• 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Vereine erhalten einen Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten) von:
• 100% für alle Projekte, die in den Weihnachtsferien begonnen wurden.
• 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Osterferien stattfinden.
• 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen– und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20, –€ pro 25m–Bahn und 40, –€ pro 50m–Bahn.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der Corona-Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

Peter Petersen Award – 3000,-€ für den Husumer SV

Die Auswertung des Peter Petersen Award 2022 sind abgeschlossen. 19 Mitgliedsvereine des SHSV beteiligten sich im zurückliegenden Schuljahr an dem nun schon zum zweiten Mal ausgetragenen Wettbewerb. Das waren 8 Vereine mehr, als  2019/2020. Und mit 956 erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen zum Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze übertraf das diesjährige Ergebnis alle Erwartungen um ein Vielfaches, waren das doch gegenüber dem 1. Durchgang rund viermal so viele Bronzeabzeichen!

Auch bei der DLRG, die ebenfalls an dem Wettbewerb teilgenommen hatte, fielen die Ergebnisse ähnlich gut aus. 19 Ortsgruppen vermeldeten 1016 abgelegte Prüfungen. Entsprechend zufrieden zeigte sich denn auch das Kuratorium der Peter Petersen Stiftung in Flensburg, das für diesen Wettbewerb insgesamt 51.000,-€ zur Verfügung gestellt hatte.

Gewinner des Wettbewerbs im SHSV war der Husumer SV, der mit seinen nur 89 Mitgliedern insgesamt 49 Kinder erfolgreich zu ihrem Schwimmabzeichen in Bronze führen konnte und damit auf die Siegerquote von 59,75 kommt.

Jeweils 2000,-€ gehen an den Ratzeburger SV und an den FTSV Fortuna.

Die Möllner SV, der Elmshorner MTV, der TSV Westerland und die SV Neptun Kiel dürfen sich über jeweils 1000,-€ freuen.

Und mit jeweils 750,-€ fördert die Peter Petersen Stiftung die Ausbildungsleistungen des MTV Heide, des TSV Reinbek, der SVT Neumünster, des TSV Klausdorf, des Ahrensburger TSV, des TSV Uetersen, der SG Stormarn-Barsbüttel und des Flensburger SK.

Allen Siegern und Platzierten möchten wir an dieser Stelle ganz herzlich gratulieren. Die Urkunden und Fördermittel werden Euch in Kürze zukommen.

Bleibt uns zum Schluss nur noch, uns sehr herzlich bei der Peter Petersen Stiftung zu bedanken, die uns auch in diesem Jahr wieder Ihr Vertrauen entgegengebracht hat, unser Projekt so großzügig zu unterstützen. Wir wissen, dass alle Gewinner diese Förderungen ihrer Arbeit mehr als schätzen. Sie hilft ganz wesentlich dabei, sowohl die Qualität, als auch die Quantität der Schwimmausbildungen in Schleswig-Holstein nachhaltig zu verbessern. Was die Peter Petersen Stiftung hier für Kinder in Schleswig-Holstein leistet ist von unschätzbarem Wert.

Bleibt uns an dieser Stelle nur noch zu hoffen, dass die Peter Petersen Stiftung diesem Projekt auch in diesem Schuljahr wieder Ihre Unterstützung zuteilwerden lässt. Wir jedenfalls würden uns über eine Zusage sehr freuen.

Für den Vorstand, Steffen Weber

 

Jedes Kind muss schwimmen können

Land fördert Schwimmausbildungen für Kinder mit weiteren 150.000,- €

Projektzeitraum: 01.04.2022 – 30.12.2022.

 Als Ergebnis aus dem Sportentwicklungsplan für Schleswig-Holstein schreibt der SHSV auch in diesem Jahr im Rahmen des Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“ sein Förderkonzept für alle Schwimmausbildungen von Kindern fort. Dafür hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung 150.000,- € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Alle Mitgliedsvereine im SHSV werden, wie schon im letzten Jahr, aufgefordert, bis zum Jahresende möglichst jede verfügbare, freie Wasserfläche für die Ausbildung von Kindern zu nutzen. Nur so können wir die gewaltige Aufgabe gemeinsam bewältigen, nicht nur den laufenden Jahrgang, sondern darüber hinaus auch die große Zahl an Kindern, die in der Coronapandemie nicht schwimmen lernen konnten, adäquat auszubilden. Hierfür gibt es folgende Förderungen:

Vereine:

Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnenmieten) von:

  • 100% für alle Projekte, die in den Schulferien begonnen werden.
  • 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Schulferien stattfinden.
  • 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.

Berechnungsgrundlage für alle Bahnenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20,-€ pro 25m-Bahn, 40,-€ pro 50m-Bahn und 30,-€ pro Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich.

Übungsleiter:

Zuschlag von 5,-€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL-Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 bis 60 Minuten.

Die Förderung ist beschränkt auf

  • 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
  • 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Bitte beachten Sie unbedingt die alleingültigen Bestimmungen in der Ausschreibung. Neu in 2022:

  • Unterscheidung zwischen Ausbildungen im Kurssystem und fortlaufenden Ausbildungen.
  • Erhebung von Angaben zu Schwimmabzeichen

Insbesondere in den Schulferien (vornehmlich durch den Wegfall des Schulschwimmens in Ferienzeiten), aber auch an den Wochenenden stehen in den meisten Bädern sehr viele freie Wasserflächen zur Verfügung. Wir bitten Sie, mit Ihren Teams hier anzusetzen und Schwimmausbildungen in den Ferien z.B. auch als Blockunterricht anzubieten.

Vielen Dank im Voraus. Ich wünsche Ihnen und Euch frohe Ostern,

Steffen Weber

Jedes Kind muss schwimmen können – Anschreiben

Jedes Kind muss schwimmen können – Ausschreibung

Jedes Kind muss schwimmen können – Antrag und Abrechnung

Dr. Günther Müffelmann †

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidiumsmitglieder, liebe Ausschussmitglieder, liebe Mitglieder

ich habe die traurige Pflicht, Ihnen und Euch mitteilen zu müssen, dass unser Ehrenmitglied Dr Günther Müffelmann am 07. April 2022 im Alter von 88 Jahren verstorben ist.

Dr. Günther Müffelmann bekleidete von 1981 bis 2006 das Amt des Schwimmwarts im SHSV. Er führte dieses Amt mit großem Engagement und steckte sein ganzes Herzblut in die sportliche Entwicklung junger Schwimmerinnen und Schwimmer. Sein Verhältnis zur Trainerschaft im SHSV, zu den Vereinen und zu den Präsidiumsmitgliedern war stets ein sehr vertrauensvolles und er genoss bei allen, die im SHSV mit ihm zu tun hatten, größten Respekt.

Dr. Günther Müffelmann war die soziale Bedeutung der Schwimmvereine und der Schwimmabteilungen in unserem Land stets bewusst. Sie in der Gesellschaft nachhaltig zu stärken, hatte für ihn schon damals höchste Priorität. Selbstlos kümmerte er sich um die großen und die kleinen Sorgen. Seine langjährige Erfahrung und sein immenses Wissen waren für die Entwicklung des SHSV von unschätzbarem Wert.

Mit Dr. Günther Müffelmann verlieren wir einen Sportfunktionär, der sich durch sein persönliches Wirken einen herausragenden Ruf im Schleswig-Holsteinischem Schwimmsport erworben hat. Sein großes Engagement wird unvergessen bleiben.

Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

(Präsident)