Schwimmunterricht ist wieder erlaubt

Am Montag, den 29.03.2021 tritt die neue Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft.

Zusätzlich zu den schon bisher geltenden Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Sportler*innen kann die zuständige Behörde (also das jeweils zuständige Gesundheitsamt) gemäß §11 (Bestimmungen für den Sport), Absatz 3 für die Nutzung von Schwimmbädern für Gruppenschwimmunterricht für Kinder bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 des §11 unter der Bedingung zulassen, dass ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird.

Zum Schwimmunterricht zählen sowohl schulische Angebote im Klassenverband als auch außerschulische Schwimmkurse in festen angeleiteten Gruppen. Der Schwimmunterricht in Schulen sollte an den Tagen stattfinden, an denen in der Schule Testungen durchgeführt werden.  Bei größeren Gruppen, insbesondere beim Schwimmunterricht mit Kindern, sollen die Gesundheitsbehörden bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen tagesaktuelle Tests als Voraussetzungen verlangen.

Der SHSV hat im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) um Präzision des Begriffes „größere Gruppen“ gebeten. „Größere Gruppen“, so lautete die Antwort seien diejenigen Gruppen, deren Gruppenstärke  die im „Modellprojekt Sport“ genannten Zahlen übersteigen. Bei einem Blick in die Medieninformation zu den von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack aufgelegten „Modellprojekten Sport“ lässt sich unter Punkt 4b nachlesen, dass: „Sportausübung innen (also in Innenräumen)… in Gruppen mit bis zu 10 Personen, plus max. zwei Betreuungspersonen.“ möglich ist. Innerhalb dieser Gruppengrößen sollten die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden demnach für die Schwimmausbildung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres keine tagesaktuellen Tests einfordern.

30.000 Kinder ohne Schwimmausbildung – startet jetzt die Schwimmlernoffensive 2021 ?

Videokonferenz am Donnerstag, den 18. März um 19:00 Uhr.

für Vereinsvertreter: Anmeldung über die Geschäftsstelle

Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat landesweit eine Schwimmausbildung von Kindern hin zu einem sicheren und angstfreien Umgang mit dem Medium Wasser nahezu nicht mehr stattgefunden.

Geht man davon aus, dass sich daran auch in nächster Zeit nichts Wesentliches ändern wird, dann sind davon in Schleswig-Holstein schon jetzt mindestens ein ganzer Jahrgang, vielleicht in Kürze sogar bald 1 ½ Jahrgänge betroffen.

Etwa 30.000 Kinder, die dann nicht schwimmen gelernt haben!

Die Chancen, diese Kinder nach Ende der Pandemie noch einer ausreichend guten Schwimmausbildung zuführen zu können, stehen nicht gut, weil im Normalbetrieb die derzeit landesweit vorhandenen Wasserflächen noch nicht einmal ausreichen, den dann aktuell zur Schwimmausbildung anstehenden Jahrgang vollständig ausbilden zu können! Und während der Pandemie, also in einer Zeit, in der die Wasserflächen aufgrund der Hygienevorschriften in den Schwimmhallen ohnehin nur äußerst eingeschränkt genutzt werden können, ist das, wenn erst einmal alle Nutzergruppen wieder in die Schwimmbäder dürfen, erstrecht nicht möglich.

Die Konsequenzen aus dieser Erkenntnis sind für Schleswig-Holstein katastrophal. Nahezu ein bis eineinhalb Jahrgänge werden für sehr lange Zeit schwimmunfähig bleiben müssen!

 Das sollten wir unbedingt verhindern. Und dafür brauchen wir jede nur erdenkliche Unterstützung!

Die gute Nachricht: Es gibt eine Lösung!

Gerade jetzt, in diesen Wochen der ersten Lockerungen tut sich nämlich eins der wenigen, ganz großen Fenster auf, vielleicht doch noch halbwegs unbeschadet aus dieser völlig unhaltbaren Situation herauszukommen. Zurzeit sind gemäß VO alle Schwimmhallen geschlossen.

Und wir gehen davon aus, dass dies auch noch eine Weile weitestgehend so sein wird. Bis dahin wird es also nur sehr wenigen Gruppen mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen möglich sein, einen verschwindend kleinen Teil der ansonsten großflächig leerstehenden Wasserflächen nutzen zu können.

Und genau hier liegt die große Chance!

Die ausschließliche Nutzung dieser weitestgehend leerstehenden Wasserflächen für die nächsten, wenigen Wochen, um hier in den Nachmittagsstunden eine flächendeckende und großangelegte Schwimmausbildung für eben diese Kinder realisieren zu können.

Eine kurze Zeitspanne, in der man hochkonzentriert unter Einhaltung der ja in allen Schwimmhallen bereits bestehenden Hygienekonzepte ohne erhöhtes Risiko einer Verbreitung der Infektionen landesweit mehrere tausend Ausbildungen nachholen könnte.

Uns ist klar: Es ist ein ehrgeiziges Ziel!

 Denn die Zeit, ein solches Projekt landesweit unter Beteiligung aller Grundschulen zu organisieren, ist äußerst knapp. Zumal die Schulen ihren Betrieb bereits aufgenommen haben und weitere Lockerungen, vermutlich auch im Schwimmsport anstehen.

Aber viele Chancen wie diese werden sich uns danach vermutlich nicht mehr bieten. Und wir sind überzeugt: Gemeinsam könnten wir es schaffen! Aus den Ministerien hoffen wir dafür bereits in Kürze grünes Licht zu bekommen. In den Kommunen müssten die Badbetreiber gebeten werden, ihre Hallen wieder betriebsbereit zu machen.

Jede Schwimmhalle, die wir für dieses Projekt gewinnen können, kann uns helfen, aus dieser Notlage herauszukommen. Die Schulen müssen informiert werden, die Vereine müssen ihre qualifizierten ÜL mobilisieren, Eltern müssen die Angebote zur Ausbildung bekommen.

Geplant haben wir das Projekt in Form von 14-tägigen Blockunterrichtsmodulen. Jede Kohorte aus einer Grundschulklasse der 3. oder 4. Klassenstufe geht täglich, möglichst immer zur selben Zeit, in das örtliche Schwimmbad und dort werden die Kinder dann der Ausbildung zum Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze zugeführt.

 Seien wir also mutig! Packen wir es an!

Es geht um die Sicherheit unserer Kinder!

für den Vorstand: Steffen Weber

Frohe Weihnachten

Liebe Schwimmsportfreunde,

Wie oft schon haben wir in den letzten Jahren das Wort „historisch“ gehört. Egal, ob Politik, Wissenschaft oder Medien, sie alle wurden nicht müde uns immer wieder neue Ereignisse zu präsentieren, die ihrer Meinung nach von nachhaltiger geschichtlicher Bedeutung seien. Vieles davon ist längst vergangen. Anderes hat mit etwas Glück noch ein wenig länger Bestand. Diese Pandemie hat meines Erachtens berechtigte Aussichten zu einem der wenigen Ereignisse dieses noch jungen Jahrhunderts zu werden, die tatsächlich historische Bedeutung erlangen.

Sie hat unser Leben in diesem Jahr in Atem gehalten. Hat es verändert.  Hat unendliches Leid in viele Familien gebracht, hat unser Verhalten zueinander beeinflusst, Nähe verhindert, Gesundheit gefährdet und Krankheit und Tod hinterlassen. Sie hat Existenzen zerstört, Freiheiten eingeschränkt und in einer Weise in alle Bereiche unseres bisherigen Lebens eingegriffen, wie wir uns das noch vor einem Jahr nicht hätten vorstellen können.

Auch den Sport hat es getroffen. Hat ihn über lange Zeit unmöglich gemacht und zu anderen Zeiten nur unter größten Einschränkungen erlaubt. Wir haben nicht nur gelernt, was Doppelbahnen sind, sondern auch noch auf ihnen mit Abstand zu schwimmen. Wir wissen inzwischen, wie man sich mit Abstand umzieht und mit Abstand duscht. Wir haben geübt unter diesen Bedingungen in 10er-Gruppen zusammenzukommen und unter Einhaltung von Hygieneregeln Wettkämpfe zu schwimmen.

Wir haben unzählige Landesverordnungen studiert und interpretiert, haben Hygienekonzepte verfasst, sie mit Gesundheitsämtern und Badbetreibern abgestimmt und die sich immer wieder ändernden Bestimmungen bis in die Haushalte aller unserer Mitglieder gebracht. Wir haben aufgeklärt, haben Fragen beantwortet, um Verständnis gebeten und über Alternativen nachgedacht.

Wir haben Ausbildungskonzepte verändert, Videokonferenzen abgehalten, Onlineschulungen installiert und Sport am Bildschirm eingeführt. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass die meisten unsere Mitglieder nach wie vor Ihren Vereinen ungebrochen die Treue halten.

Das alles hat jeden Einzelnen von uns unendlich viel Kraft, Zeit und Engagement gekostet. Gemeinsam mit Ihren Teams haben Sie in Ihren Vereinen, in den Ausschüssen, im Hauptamt, aber auch in Politik, Verbänden und Kommunen Unglaubliches geleistet. Dafür möchte ich mich im Namen des SHSV-Vorstands sehr, sehr herzlich bei Ihnen und bei Euch bedanken.

Verbinden möchte ich diesen Dank mit den besten Wünschen für ein paar schöne, ruhige und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer und Eurer Familien und einem guten Start in ein erfolgreiches, glückliches und vor allem gesundes Neues Jahr.

Ihr/Euer

Steffen Weber

Förderprogramm Lehrschwimmbecken

Das bis Ende Dezember befristete „Förderprogramm Lehrschwimmbecken“ wird unverändert bis zum 31.03.2021 weitergeführt. Das hat der SHSV-Vorstand auf seiner Sitzung am 09.12.2020 beschlossen.

Somit fördert der SHSV auch weiterhin jede Ausbildungseinheit von Kindern in einem Lehrschwimmbecken mit 5,- € pro Stunde. Grund für diese Entscheidung ist die Erkenntnis, dass sich die Situation in den Lehrschwimmbecken Ende Oktober nicht wesentlich verbessert hatte und zu befürchten steht, dass es nach Wiedereröffnung der Schwimmhallen erneut zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Lehrschwimmbecken kommen könnte.

Zwar hatte es nach Intervention des SHSV Seitens des Innenministeriums eine Aufforderung an alle Kommunen gegeben, auf die Badbetreiber hinzuwirken, die Lehrschwimmbecken möglichst schnell wieder zu öffnen, doch der Erfolg dieses Anschreibens hätte größer sein können. Mittlerweile gibt es auch Seitens des Bildungsministeriums entsprechende Aufforderungen an die Kommunen, an dieser Stelle aktiv zu werden da die Ausbildungssituation von Monat zu Monat dramatischer wird. Lehrschwimmbecken spielen in der Schwimmausbildung von Kindern eine tragende Rolle. Bitte unterstützen auch Sie unsere Bemühungen und fordern Sie auch in „Ihren“ Hallen die rasche Öffnung der Lehrschwimmbecken für den Ausbildungsbetrieb, sobald wir wieder schwimmen dürfen.

Die Gesamtfördersumme ist weiterhin auf 20.000,-€ beschränkt.

Erforderlich sind dafür lediglich Datum und Uhrzeit der entsprechenden Unterrichtseinheit, sowie die bestätigende Unterschrift des örtlichen Schwimmmeisters auf dem Antragsformular LB Förderantrag (2). Bitte schicken Sie das Antragsformular anschließend unter Angabe Ihrer Kontoverbindung per mail an die SHSV-Geschäftsstelle ( info@shsv.lsv-sh.de )

Sollten die beantragten Fördergelder die Gesamtfördersumme übersteigen, wird der Förderbetrag anteilig vergeben. Die Förderung wird deshalb erst nach dem 31. März ausgezahlt.

Die Gewinner des Peter Petersen Award 2019

Die Mitgliedsvereine im SHSV, die Gliederungen der DLRG und die Grundschulen in Schleswig-Holstein nehmen eine zentrale Rolle in der Schwimmausbildung von Kindern in unserem Bundesland ein. Um dieses herausragende ehren- und hauptamtliche Engagement zu honorieren, schrieb die Peter Petersen Stiftung aus Flensburg den Peter Petersen Award 2019 aus.

Die Aufgabe lautete: Innerhalb eines Schuljahres möglichst viele Kinder zum

  • Deutschen Jugendschwimmpass in Bronze oder zum
  • SwimStars-Abzeichen in Schwarz

zu führen. Den Gewinnern des Wettbewerbs winkten Geldpreise im Gesamtwert von 51.000,- €. Davon waren 17.000,-€ exklusiv für die Mitgliedsvereine des SHSV ausgeschrieben.

Nun stehen die Gewinner fest. Sieger des diesjährigen Awards und damit Gewinner der Fördersumme von 3000,- € ist das SwimTeam Stadtwerke Elmshorn, das trotz der massiven Beeinträchtigungen, die alle Vereine durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Pandemie insbesondere im Ausbildungsbetrieb hinnehmen mussten, immer noch 85 Kinder erfolgreich zum Erwerb der geforderten Schwimmabzeichen begleitete. Im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl erzielten die Elmshorner damit die mit großem Abstand beste Ausbildungsleistung aller 11 teilnehmenden Vereine.

Rang zwei belegte der SVT Neumünster (31), Rang drei ging an die SV Neptun, Kiel (22) Beiden Vereinen stehen jeweils 2000,-€ zu.

Die Ränge 4-7 waren mit jeweils 1000,-€ dotiert. Diese Fördersummen gingen an den TSV Reinbek, die SG Stormarn Barsbüttel, den TSV Klausdorf und den TSV Westerland.

Über je 750,-€ dürfen sich freuen die Möllner SV, der SV Friedrichsort, der Flensburger Schwimmclub und der MTV Lübeck.

Damit haben alleine diese 11 teilnehmenden Vereine trotz der widrigen Umstände im zurückliegenden Schuljahr insgesamt 280 Kinder erfolgreich zu einem Schwimmabzeichen führen können. Zusammen mit den 245 erfolgreich abgelegten Prüfungen in den insgesamt 12 teilnehmenden Ortsgruppen der DLRG wird deutlich, welch immense Bedeutung beiden Verbände an der Ausbildungsleistung von Kindern und Jugendlichen in unserem Bundesland zukommt.

Laut Ausschreibung war für die Vergabe der Förderpreise eine Vergabeveranstaltung vorgesehen. Aufgrund der Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach wie vor bestehen, wird diese Veranstaltung aber in diesem Jahr leider nicht mehr stattfinden können.

Wir möchten uns aber bereits an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich bei der Peter Petersen Stiftung bedanken, die dieses Projekt in dieser überaus großzügigen Weise unterstützt und möglich gemacht hat. Zugleich möchten wir allen Gewinnern sehr herzlich gratulieren.

Corona – Regelungen für Kadersportler

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat heute seine FAQ für den Bereich Sport überarbeitet und die Frage beantwortet, welche Regeln für Profi- und Berufssportler*innen gelten. Dabei wurde definiert, dass zum Profisport neben den Olympiakadern, Perspektivkadern, NK1 und NK2 auch die Landeskader zählen.

Die Gesundheitsämter können für die Nutzung von Schwimmbädern durch diese Sportler*innen Ausnahmen für die Sportausübung zulassen.

Voraussetzung ist auch hier die Erstellung eines Hygienekonzeptes und dass der Zugang für weitere Personen wie Zuschauer*innen ausgeschlossen ist.

Das jeweilige Gesundheitsamt muss das Innenministerium (zugleich Sportministerium) von solchen Ausnahmegenehmigungen unterrichten.

Training und Spielbetrieb in größeren Gruppen sind im Profisport auch ohne Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt, vorausgesetzt, es gibt ein Hygiene- und Testkonzept und die Hygienevorgaben des Landes sowie der jeweiligen Fachverbände werden eingehalten. Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen erheben. Publikum ist nicht zugelassen.

Corona – Lockdown light

Laut der jüngsten Ersatzverkündung der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus, die vom 2.November an gilt,  wird in Abs. 1 u.a. festgelegt, dass die Sportausübung sowohl innerhalb, als auch und außerhalb von Sportanlagen nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet ist. In den Erläuterungen wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass diese Vorschrift sowohl den Freizeit- als auch den Breiten-, Leistungs- und Spitzensport umfasst.

Abs. 2 besagt, dass der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern untersagt ist. Zur Begründung heißt es, dies läge daran, dass diese Einrichtungen zwingend die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie z.B. Umkleiden und Duschen voraussetzten. Dabei liesse es sich nicht vermeiden, dass eine Vielzahl von Besuchern diese Einrichtungen zeitgleich oder in kurzen zeitlichen Abständen nutzten.

Laut Abs.3 kann die zuständige Behörde (i.d.R. das örtliche Gesundheitsamt) für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch … Kaderathletinnen und Kaderathleten … sowie deren Trainerinnen und Trainer … aber Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1, 2 und 4 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über diese Ausnahmegenehmigung zu unterrichten. Ergänzend hieß es dazu, dass bei dieser Ausnahmemöglichkeit für Kader auch Nachwuchskader mit umfasst seien.

Die hier gewählten Formulierungen sind unklar, denn die darin verwendeten Begrifflichkeiten lassen offen, ob auch Landeskader unter diese Regelungen fallen. Nachfragen des SHSV und des LSV-SH im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration haben ergeben, dass hier bislang ausschließlich Nationalkader und Nachwuchskader bis NK2 erfasst sind. Allerdings werde man noch einmal prüfen, ob dies auch für Landeskader gelten könne. Dies werde aber ein paar Tage dauern.

 

Corona – Maßnahmen bei Überschreitung von 7-Tage-Inzidenzen

Aufgrund der auch in Schleswig-Holstein immer weiter ansteigenden Infektionszahlen, möchten wir vorsorglich auf einen Erlass der Landesregierung vom 20. Oktober 2020 aufmerksam machen, der die Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Die dort beschriebenen Maßnahmen betreffen auch den Sport in unserem Land, insbesondere dann, wenn der 7-Tage-Inzidenz-Wert auf über 50  Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner steigt.

Von da ab gilt dann eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen unter Wegfall aller davon abweichenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 (Sport) der Corona-Bekämpfungs-Verordnung.

Das bedeutet, dass die Gruppengröße dann auch beim vorbereitenden Training auf Wettkämpfe und Sportprüfungen sowie bei Wettkämpfen und Sportprüfungen selbst wieder auf maximal 10 Personen beschränkt werden muss.  Ausgenommen sind hiervon nur Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht.

Förderprogramm Lehrschwimmbecken

In einer Umfrage hat der SHSV in den vergangenen Tagen bei 23 Bädern in Schleswig-Holstein Informationen zur Wiederaufnahme des Schwimmbetriebs eingeholt. Dabei gab es erfreulicherweise zwar nur noch ein Bad, das den Schwimmbetrieb noch nicht wieder aufgenommen hatte, besorgniserregend ist aber noch immer die Situation in den Lehrschwimmbecken. Gut 50% der Lehrschwimmbecken waren noch nicht wieder geöffnet. Vor dem Hintergrund, dass seit dem Lockdown nahezu ein halber Jahrgang, also landesweit schätzungsweise etwa 10.000 Kinder, die in dieser Zeit normalerweise eine Schwimmausbildung erhalten hätten, nicht ausgebildet werden konnten, sehen wir es als eine der vordringlichsten Aufgaben an, jede nutzbare, freie Wasserfläche für die Ausbildung unserer Kinder freizugeben. Gerade die Lehrschwimmbecken spielen in der Schwimmausbildung von Kindern eine tragende Rolle.

Der SHSV unterstützt daher bis zum 13.Dezember 2020 jede Initiative Seitens seiner Mitgliedsvereine, die zu einer Unterrichtseinheit in einem Lehrschwimmbecken von Minimum 40 Minuten Dauer führt, mit 5,- € pro Unterrichtseinheit.

Die Gesamtfördersumme ist auf 20.000,-€ beschränkt.

Erforderlich sind dafür lediglich Datum und Uhrzeit der entsprechenden Unterrichtseinheit, sowie die bestätigende Unterschrift des örtlichen Schwimmmeisters auf dem Antragsformular LB Förderantrag. Bitte schicken Sie das Antragsformular anschließend unter Angabe Ihrer Kontoverbindung per mail an die SHSV-Geschäftsstelle (info@shsv.lsv-sh.de)

Sollten die beantragten Fördergelder die Gesamtfördersumme übersteigen, wird der Förderbetrag anteilig vergeben. Die Förderung wird deshalb erst nach dem 13. Dezember ausgezahlt.

 

Haide Klüglein… die „Grande Dame des FSK“

Geboren: 09.02.1939 in Magdeburg

Gestorben: 28.07.2020 in Flensburg im Alter von 81 Jahren

 

Haide war 36 Jahre im Flensburger Schwimmklub Mitglied, zuletzt Ehrenmitglied seit 2009. Sie ist eine der Pioniere der Mastersbewegung im Schwimmsport.

 

Wir haben Haide immer als sehr resolute und engagierte Masterswartin kennen gelernt, dieses Amt begleitete sie 20 Jahre bis 2008. Zu ihrer Zeit waren wir stärkste Mannschaft auf vielen Wettkämpfen, besonders die SHSV-Meisterschaften lagen ihr am Herzen. Sie kannte jeden und seine Leistung besser als viele selbst, oft mit dem Blick auf die jährliche Stadtehrung. Haide hat geschoben und bewegt und als Lektorin genau geschaut und notiert. Unsere Vereinszeitung hat sie als Lektorin genauestens unter die Lupe genommen. Beim Korrekturlesen war Haide durchaus streng, was uns aber die beruhigende Sicherheit gab, dass sich keine Flüchtigkeitsfehler oder orthographischen Schnitzer eingeschlichen haben… liebevoll sagten wir auch, dass jeder Bericht „gehaidet“ wurde.

 

Wir kannten sie aber auch als sehr sensiblen und verletzbaren Menschen. Ihre Seele hat gelitten, vermutlich nicht nur die letzten Jahre nach Eckis Tod, sondern seit dem Tod ihres Vaters in Stalingrad. Ihre Mutter arbeitete in Magdeburg als Lehrerin und wird nach einer wohl nicht linientreuen Aussage verhört. Dabei riet man ihr unter laufenden Wasserhahn, dass es Zeit für sie wäre.

Noch am selben Abend packte die Mutter sämtliche Sachen und die Kinder (Haide und ihren Bruder) und floh in den Westen. Die Oma wurde nachgeholt.

 

Ecki stand und lebte als promovierter Statistiker beim KBA zu einer sehr konservativen Familiendynastie.

 

Statistiken liebte auch Haide, sie führte diese bis zum Schluss für die Erfolge der Masters des FSK, auch für die Stadtmeisterehrung.

 

Haide hat sich außerordentlich für den Schwimmsport verdient gemacht und durch ihre Teilnahmen an Freiwasserweltmeisterschaften einen nationalen Ruf geschaffen. Sie ist noch mit AK70 5 km im Freiwasser geschwommen.

Auszeichnungen:

Die Stadt Flensburg zeichnete Haide Klüglein 2006 mit der Verdienstnadel in Gold, 2009 mit der Verdienstnadel in Bronze und für ihre Norddeutsche Meisterschaft über 50 m Rückenschwimmen 2015 mit der Verdienstnadel in Silber aus. Vom Sportverband Flensburg erhielt sie 2007 den Ehrenbecher der 1. Stufe, vom Landessportverband Schleswig-Holstein 2011 die Meisterschaftsplakette und vom Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband 2004 die Ehrennadel.   

ULRIKE THIELEMANN

Rekorde:

Erfolge:

Weitere Infos: https://www.swimcharts.de/detail/pers=14527                                                                                                                                                         https://de.wikipedia.org/wiki/Haide_Klüglein