Aufgrund der auch in Schleswig-Holstein immer weiter ansteigenden Infektionszahlen, möchten wir vorsorglich auf einen Erlass der Landesregierung vom 20. Oktober 2020 aufmerksam machen, der die Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Die dort beschriebenen Maßnahmen betreffen auch den Sport in unserem Land, insbesondere dann, wenn der 7-Tage-Inzidenz-Wert auf über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner steigt.
Von da ab gilt dann eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen unter Wegfall aller davon abweichenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 (Sport) der Corona-Bekämpfungs-Verordnung.
Das bedeutet, dass die Gruppengröße dann auch beim vorbereitenden Training auf Wettkämpfe und Sportprüfungen sowie bei Wettkämpfen und Sportprüfungen selbst wieder auf maximal 10 Personen beschränkt werden muss. Ausgenommen sind hiervon nur Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht.