Trauer um Jens Dieckert

Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband trauert gemeinsam mit dem Kreisschwimmverband Herzogtum Lauenburg um dessenen langjährigen 2. Vorsitzenden

B-Trainer

Jens Dieckert

welcher im 62. Lebensjahr aus unserer Mitte gerissen wurde.

Jens Diekert war dem Schwimmsport immer treu verbunden.

Als Kind und Jugendlicher schwamm er in der SG Lübeck und übernahm nach seiner aktiven Laufbahn ab 1973 Traineraufgaben in der SG Lübeck, beim TSV Schwarzenbek und ab dem Jahr 2008 beim Ratzeburger SV. Hier trainierte er erfolgreich die Leistungsguppen der Schwimmabteilung und kümmerte sich ab dem Jahr 2019 um den dortigen Schwimmnachwuchs.

Wir werden dich sehr vermissen.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

 

Jörg Henke (Vorsitzender  KSV Herzogtum Lauenburg )

Christina Ucan (Kassenwartin,  KSV Herzogtum Lauenburg

Steffen Weber (Präsident, SHSV)

Begleitpersonen sind in der Schwimmausbildung erlaubt

Ab Montag, den 19.April sind in der Schwimmausbildung von Kindern gemäß §11, Abs. 3 der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 16.April auch wieder Begleitpersonen zulässig.

Damit sind ab sofort auch wieder Nichtschwimmerausbildungen in den Lehrschwimmbecken möglich.

Notwendige Begleitpersonen können gemäß der Begründungen zur Bekämpfungsverordnung sowohl solche im Sinne von § 2 Absatz 4 Satz 5 sein (also Begleitpersonen aus dem selben Haushalt) als auch Eltern oder sonstige Bezugspersonen insbesondere jüngerer Kinder, die ihnen beim Umziehen oder der Überwindung von Ängsten helfen. Beispielsweise kann auch die Unterstützung des Trainings im Schwimmbecken jeweils durch eine Begleitperson erfolgen, wenn dies im Falle von Nichtschwimmerkursen aufgrund der zwingenden Unterschreitung des Mindestabstands zum Kind bei der Unterstützungsleistung erforderlich ist. Dabei ist eine Begleitung durch eine Person pro Kind bzw. pro Geschwisterpaar hinreichend.

Ungeachtet dessen gilt nach wie vor, dass bei größeren Gruppen (das sind solche, mit mehr als 10 Personen in Begleitung von maximal zwei Trainer*innen/Übungsleiter*innen) tagesaktuelle Schnelltests von allen Gruppenmitgliedern erforderlich werden.

 

Schwimmlernoffensive startet nach den Osterferien

Heute haben die kommunalen Landesverbände aus dem Innenministerium die Unterlagen zur geplanten Schwimmlernoffensive von SHSV, DLRG, LSV und Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration zugesandt bekommen. Unmittelbar nach den Osterferien sollen auch die Grundschulen die Informationen dazu erhalten. Somit können nun also auch endlich in den Mitgliedsvereinen des SHSV und in den Ortsgruppen der DLRG die Vorbereitungen beginnen. In der Anlage finden Sie alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der geplanten Schwimmlernoffensive verfasst und versendet wurden.

Für Sie sind folgende Unterlagen von besonderer Bedeutung:

Alle anderen Dateien (Schwimmhallen – das wäre zu tun ; Schulen – das wäre zu tun ; Elternbrief (pdf); Elternbrief (doxx)) sollen Ihnen lediglich als Information zur Verfügung stehen, damit Sie bei Bedarf nachlesen können, was auf Seiten der Schulen, Eltern und/oder Schwimmhallen geschehen soll. Die Kommunen wurden aufgefordert zu prüfen, inwieweit sie die Hallennutzungsgebühren übernehmen können. Bitte erkundigen Sie sich, welche Regelungen bei Ihnen vorort gelten und passen Sie ggf. die Teilnahmegebühren an . In Schwimmhallen, in denen ein 14tägiger Blockunterricht nicht möglich sein sollte, sind in Absprache mit den beteiligten Schulen und Schwimmhallen ggf. auch andere Kurszeiträume vorstellbar. Bitte passen Sie dann die in Absprache mit den Schulen den Elternbrief an.

Ich wünsche Ihnen frohe Ostern,

mit den besten Grüßen,

für den Vorstand: Steffen Weber