Förderprogramm Lehrschwimmbecken

In einer Umfrage hat der SHSV in den vergangenen Tagen bei 23 Bädern in Schleswig-Holstein Informationen zur Wiederaufnahme des Schwimmbetriebs eingeholt. Dabei gab es erfreulicherweise zwar nur noch ein Bad, das den Schwimmbetrieb noch nicht wieder aufgenommen hatte, besorgniserregend ist aber noch immer die Situation in den Lehrschwimmbecken. Gut 50% der Lehrschwimmbecken waren noch nicht wieder geöffnet. Vor dem Hintergrund, dass seit dem Lockdown nahezu ein halber Jahrgang, also landesweit schätzungsweise etwa 10.000 Kinder, die in dieser Zeit normalerweise eine Schwimmausbildung erhalten hätten, nicht ausgebildet werden konnten, sehen wir es als eine der vordringlichsten Aufgaben an, jede nutzbare, freie Wasserfläche für die Ausbildung unserer Kinder freizugeben. Gerade die Lehrschwimmbecken spielen in der Schwimmausbildung von Kindern eine tragende Rolle.

Der SHSV unterstützt daher bis zum 13.Dezember 2020 jede Initiative Seitens seiner Mitgliedsvereine, die zu einer Unterrichtseinheit in einem Lehrschwimmbecken von Minimum 40 Minuten Dauer führt, mit 5,- € pro Unterrichtseinheit.

Die Gesamtfördersumme ist auf 20.000,-€ beschränkt.

Erforderlich sind dafür lediglich Datum und Uhrzeit der entsprechenden Unterrichtseinheit, sowie die bestätigende Unterschrift des örtlichen Schwimmmeisters auf dem Antragsformular LB Förderantrag. Bitte schicken Sie das Antragsformular anschließend unter Angabe Ihrer Kontoverbindung per mail an die SHSV-Geschäftsstelle (info@shsv.lsv-sh.de)

Sollten die beantragten Fördergelder die Gesamtfördersumme übersteigen, wird der Förderbetrag anteilig vergeben. Die Förderung wird deshalb erst nach dem 13. Dezember ausgezahlt.

 

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