Jedes Kind muss schwimmen können

Land fördert Schwimmausbildungen für Kinder mit weiteren 150.000,- €

Projektzeitraum: 01.04.2022 – 30.12.2022.

 Als Ergebnis aus dem Sportentwicklungsplan für Schleswig-Holstein schreibt der SHSV auch in diesem Jahr im Rahmen des Projekts „Jedes Kind muss schwimmen können“ sein Förderkonzept für alle Schwimmausbildungen von Kindern fort. Dafür hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung 150.000,- € an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Alle Mitgliedsvereine im SHSV werden, wie schon im letzten Jahr, aufgefordert, bis zum Jahresende möglichst jede verfügbare, freie Wasserfläche für die Ausbildung von Kindern zu nutzen. Nur so können wir die gewaltige Aufgabe gemeinsam bewältigen, nicht nur den laufenden Jahrgang, sondern darüber hinaus auch die große Zahl an Kindern, die in der Coronapandemie nicht schwimmen lernen konnten, adäquat auszubilden. Hierfür gibt es folgende Förderungen:

Vereine:

Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnenmieten) von:

  • 100% für alle Projekte, die in den Schulferien begonnen werden.
  • 100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Schulferien stattfinden.
  • 75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.

Berechnungsgrundlage für alle Bahnenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20,-€ pro 25m-Bahn, 40,-€ pro 50m-Bahn und 30,-€ pro Lehrschwimmbecken oder Flachwasserbereich.

Übungsleiter:

Zuschlag von 5,-€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜL-Honorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 bis 60 Minuten.

Die Förderung ist beschränkt auf

  • 1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
  • 2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Bitte beachten Sie unbedingt die alleingültigen Bestimmungen in der Ausschreibung. Neu in 2022:

  • Unterscheidung zwischen Ausbildungen im Kurssystem und fortlaufenden Ausbildungen.
  • Erhebung von Angaben zu Schwimmabzeichen

Insbesondere in den Schulferien (vornehmlich durch den Wegfall des Schulschwimmens in Ferienzeiten), aber auch an den Wochenenden stehen in den meisten Bädern sehr viele freie Wasserflächen zur Verfügung. Wir bitten Sie, mit Ihren Teams hier anzusetzen und Schwimmausbildungen in den Ferien z.B. auch als Blockunterricht anzubieten.

Vielen Dank im Voraus. Ich wünsche Ihnen und Euch frohe Ostern,

Steffen Weber

Jedes Kind muss schwimmen können – Anschreiben

Jedes Kind muss schwimmen können – Ausschreibung

Jedes Kind muss schwimmen können – Antrag und Abrechnung

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