Schwimmen – es geht endlich wieder

Ab dem 17.Mai ist schwimmen in allen Freibädern in Schleswig-Holstein wieder möglich.

Freibäder und sonstige Außenbecken wie Hotelpools dürfen zum Bahnenschwimmen und zur Schwimmausbildung genutzt werden, so sieht es die neue Landesverordnung vor. Allerdings nach wie vor nur unter Einhaltung der Abstandsregeln.  Zur Schwimmausbildung ist auch die kontrollierte Nutzung von Sprunganlagen zulässig. Auch Umkleiden und Duschen dürfen in Freibädern unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.

Unverändert bestehen bleiben auch weiterhin die Ausnahmeregelungen in den Schwimmhallen. Hier dürfen neben Kader- und Rettungsschwimmen weiterhin alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an den Angeboten zur Schwimmausbildung, sowie am Schulschwimmen teilnehmen.

An mehreren Orten in Schleswig-Holstein hat mittlerweile die Schwimmlernoffensive des SHSV an Fahrt aufgenommen und immer mehr Schwimmhallen haben inzwischen wieder den Betrieb aufgenommen oder stehen kurz vor der Wiedereröffnung. Wir danken allen Vereinen, die in diesen Schwimmhallen ihr ganzes Engagement in die Ausbildung der Kinder aus ihrer Region investieren. Diese Zeit, in der alle anderen Nutzergruppen noch nicht wieder in die Schwimmhallen zurückkehren dürfen ist vielleicht die einzige Möglichkeit, zumindest einen Teil der Ausbildungen nachzuholen, die in der Pandemie in so erschreckend großer Zahl nicht haben stattfinden können.

An allen Orten, an denen Schwimmhallen noch nicht wieder öffnen möchten appelieren wir an die betroffenen Vereine: Geben Sie bitte nicht auf und fordern Sie Schwimmhallenbetreiber, Kommunen und die Politik auf, die Bäder in Ihrer Region so schnell wie möglich wieder zu öffnen.

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