Förderprogramm Lehrschwimmbecken

Das bis Ende Dezember befristete „Förderprogramm Lehrschwimmbecken“ wird unverändert bis zum 31.03.2021 weitergeführt. Das hat der SHSV-Vorstand auf seiner Sitzung am 09.12.2020 beschlossen.

Somit fördert der SHSV auch weiterhin jede Ausbildungseinheit von Kindern in einem Lehrschwimmbecken mit 5,- € pro Stunde. Grund für diese Entscheidung ist die Erkenntnis, dass sich die Situation in den Lehrschwimmbecken Ende Oktober nicht wesentlich verbessert hatte und zu befürchten steht, dass es nach Wiedereröffnung der Schwimmhallen erneut zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Lehrschwimmbecken kommen könnte.

Zwar hatte es nach Intervention des SHSV Seitens des Innenministeriums eine Aufforderung an alle Kommunen gegeben, auf die Badbetreiber hinzuwirken, die Lehrschwimmbecken möglichst schnell wieder zu öffnen, doch der Erfolg dieses Anschreibens hätte größer sein können. Mittlerweile gibt es auch Seitens des Bildungsministeriums entsprechende Aufforderungen an die Kommunen, an dieser Stelle aktiv zu werden da die Ausbildungssituation von Monat zu Monat dramatischer wird. Lehrschwimmbecken spielen in der Schwimmausbildung von Kindern eine tragende Rolle. Bitte unterstützen auch Sie unsere Bemühungen und fordern Sie auch in „Ihren“ Hallen die rasche Öffnung der Lehrschwimmbecken für den Ausbildungsbetrieb, sobald wir wieder schwimmen dürfen.

Die Gesamtfördersumme ist weiterhin auf 20.000,-€ beschränkt.

Erforderlich sind dafür lediglich Datum und Uhrzeit der entsprechenden Unterrichtseinheit, sowie die bestätigende Unterschrift des örtlichen Schwimmmeisters auf dem Antragsformular LB Förderantrag (2). Bitte schicken Sie das Antragsformular anschließend unter Angabe Ihrer Kontoverbindung per mail an die SHSV-Geschäftsstelle ( info@shsv.lsv-sh.de )

Sollten die beantragten Fördergelder die Gesamtfördersumme übersteigen, wird der Förderbetrag anteilig vergeben. Die Förderung wird deshalb erst nach dem 31. März ausgezahlt.

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