Peter Petersen Stiftung – Förderung läuft auch 2019 weiter

Die Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern durch die Peter Petersen Stiftung läuft auch in diesem Jahr unverändert weiter. Gefördert werden alle Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, die über eine entsprechende Ausbildung in einem Mitgliedsverein des SHSV die Prüfung für den Deutschen Jugendschwimmpass in Bronze oder das SwimStars-Abzeichen in schwarz erfolgreich abgelegt haben. Gefördert wird ebenfalls der Verein, der diese Ausbildung durchgeführt hat und der Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität und/oder zur Erhöhung der Ausbildungszahlen ergriffen hat oder ergreifen wird. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass alle Ausbildungen, die gefördert werden sollen, möglichst vor Ausbildungsbeginn, auf den entsprechenden Vordrucken beim SHSV beantragt werden müssen. Die Vordrucke finden Sie neben den aktuellen Ausschreibungsbedingungen im Bereich „Schwimmen – Schwimmkampagne“. Wir bitten darüber hinaus um Verständnis, dass wir bis zum Ende der Kampagne pro Verein gleichzeitig nur Fördermittel für maximal 15 Kinder zusichern können.

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