Verbandstag 2020

Liebe Schwimmfreunde,

Das bereits angekündigte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist seit dem 28.03.2020 gültig. Es erlaubt uns gemäß Artikel 2, §5, Abs.3 die notwendigen Beschlüsse des diesjährigen Verbandstages auch ohne Versammlung – also auf dem Wege der elektronischen Kommunikation – zu fassen. Dazu müssen:

  • alle Mitglieder beteiligt werden,
  • bis zu dem vom SHSV gesetzten Verbandstagstermin (30.05.2020) mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und –
  • alle Beschlüsse mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden.

Da die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie nach Auffassung des SHSV nach wie vor alles andere als stabil ist und wir weder wissen, ob der Verbandstag tatsächlich wie geplant am 30. Mai in Wesselburenerkoog stattfinden kann, noch, ob wir bis dahin gewährleisten können, dass sich niemand unnötig einer Infektion aussetzt, möchten wir die Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet nutzen und Sie bitten, sich unbedingt an diesem, für uns alle neuen, Verfahren zu beteiligen.

Die Vereine und KSVen erhalten in den kommenden Tagen :

  • die Verbandstagsdatei
  • den Wahlschein
  • den Stimmzettel

Wahlschein und Stimmzettel müssen bis zum 20.05.2020 in der Geschäftsstelle des SHSV eingegangen sein.

Alle Ergebnisse erhalten Sie anschließend in Form des Verbandstagprotokolls.

Wir hoffen, auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

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