Praxisfortbildung mit Sandra Völker am 30.04.22 in Malente

Liebe Schwimmsportfreunde,

am 30.04.22 findet im Sport- und Bildungszentrum in Malente eine Praxisfortbildung mit Sandra Völker statt. Es ist ein Special und wird verschiedene Themen beinhalten. Über Motivation für Trainer*innen und Athleten geht es um kreative Übungen im Wasser und an Land, um dem Element Wasser als Anfänger oder Profi ganz nah zu kommen.

Wir fügen an, dass derzeit die Schwimmhalle in Malente noch geschlossen ist, auf Grund technischer Schwierigkeiten. Wir hoffen, dass diese nach Ostern wie geplant nutzbar ist. Sonst findet der praktische Teil in der Turnhalle statt.

Sandra Völker ist eine Expertin rund um das Wasser. Sie ist eine erfahrene Rednerin und es macht immer wieder viel Freude ihr zuzuhören.

Wir freuen uns auf Euer Kommen und stehen für Fragen jeder Zeit zur Verfügung (br@lehre.shsv.de)

Herzliche Grüße,

Euer SHSV- Bildungsteam

Verbandstag

Hiermit lade ich gemäß §12 der Satzung des SHSV zu unserem ordentlichen Verbandstag am Sonntag, den 15. Mai 2022 um 11:00 Uhr in die „Deichkate“, Dammstr., in 25764 Wesselburenerkoog ein. Die Einladung mit Tagesordnung findet Ihr hier. Einladung VT 2022

Janina Borowski in den DSV-Schiedsrichter-Kader berufen

Der Deutsche Schwimmverband e.V. (DSV) hat Janina Borowski (SV Wiking Kiel) in den DSV-Schiedsrichter-Kader (Wettkampfsport Schwimmen) berufen. Janina wird somit ab 2022 als Kampfrichterin auf Deutschen Meisterschaften zum Einsatz kommen.
Wir gratulieren Janina ganz herzlich zu dieser Berufung und wünschen ihr viel Erfolg auf nationaler Ebene.

Somit sind für den SHSV auf Deutschen Meisterschaften (Schwimmen) im Einsatz:

(von links: Michael Röpke, Janina Borowski, Torsten Warner, Thorsten Jensen)

Corona – 50er-Regel fällt. Wettkämpfe wieder möglich

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 1. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 19. März 2022!

Die wesentlichen Änderungen für den Sport kurz zusammengefasst:

  • Keine Personenbegrenzungen mehr bei Sportwettbewerben
  • Generell gilt beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel

Sportausübung Innenraum/indoor

Es dürfen folgende Personen als Teilnehmende eingelassen werden (3G-Regelung):

  • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2,4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Kinder bis zur Einschulung,
  • Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Sportwettbewerbe

Die Personenbegrenzung bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume entfällt.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

  • 4 Absatz 4 Satz 1 regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Nachweise der Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

 

 

Jedes Kind muss schwimmen können – Abrechnungstermine

Das Projekt „jedes Kind muss schwimmen können“ ist vorläufig befristet bis zum 28.02.2022

Bitte beachten Sie die folgenden Abrechnungsfristen:

 

Schwimmkurse, die bis zum 31. 12. abgeschlossen werden konnten: 15.02.2022
Schwimmkurse, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 abgeschlossen werden: 15.03.2022
Schwimmkurse, die über den 28.02.2022 hinausgehen können anteilig bis zum 28.02.2022 abgerechnet werden. Die Abrechnung muss erfolgen bis zum: 15.03.2022
Für fortlaufende Ausbildungen muss eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2021 erfolgen. Die Zwischenabrechnung muss erfolgen bis zum: 15.02.2022
Fortlaufende Ausbildungen, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 stattfinden, müssen abgerechnet werden bis zum: 15.03.2022

Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und Ihnen Rückfragen zu ersparen, bitten wir Sie, auf dem Abrechnungsformular jede durchgeführte Maßnahme gesondert abzurechnen und sie möglichst präzise zu beschreiben

Bitte beachten Sie außerdem, dass nach wie vor alle Schwimmausbildungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen (siehe homepage) abgerechnet werden dürfen, die seit Beginn des Projekts am 07.06.2021 durchgeführt worden sind. Ausbildungen, die bislang noch nicht beantragt worden sind, können auch noch nachträglich beantragt werden. Sie werden so lange genehmigt, wie es noch Fördermittel gibt.

Vielen Dank im Voraus

Steffen Weber

Lehre: Angebot für C- Trainer*in Leistungssport – Seminar für den Kampfrichternachweis

Liebe Trainer*innen,

wir bieten am 12.03.2022 online ein Seminar für den Kampfrichternachweis für C- Trainer*innen an. Laut den unten genannten Regularien ist dies möglich. Weitere Infos zu diesem Kursangebot findet ihr unter dem Link in der Ausschreibung.

Der Anmeldeschluss ist der 04.03.2022. Das Seminar wird von Torsten Warner, unserem Kampfrichterobmann des SHSV und Michael Röpke abgehalten.

Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. in der Fassung vom 21. November 2020

Kapitel 5.3: Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

Für alle SHSV-Teilnehmer der C-Trainer „Leistungssport“ – Lehrgänge 2021 und 2022, die noch keine Kampfrichter-Lizenz besitzen, bietet der SHSV einen Lehrgang „Theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen“ an.

Dieser Lehrgang findet nach den Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. statt und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. (Siehe Kapitel 5.3: „Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.“)

Hinweis: Dieses ist kein Kampfrichterlehrgang im Sinne der Kampfrichterordnung des DSV und kann somit nicht zum Erwerb der Kampfrichterlizenz oder zur Verlängerung der Kampfrichter-Lizenz genutzt werden.

 

Bei weiteren Fragen meldet Euch gerne unter: br@lehre.shsv.de 

Euer SHSV- Bildungsteam.

Regelungen zu Quarantäne und Isolation

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat heute auf der Basis einer angepassten Bundesverordnung und RKI-Empfehlungen die Absonderungs-Regeln überarbeitet. Sie treten am Sonnabend in Kraft und sehen folgendermaßen aus:

Das Angebot aus der Lehre für das Jahr 2022 ist online

Liebe Schwimmsportfreunde,

wir wünschen Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Sprung in das neue Jahr. Unser Fortbildungsangebot für 2022 ist jetzt online. Das Angebot für das letzte Quartal in 2022 folgt. Hier wird es weitere Angebote im Bereich Schwimmpraxis und Sportpsychologie in Malente geben. Wir halten Euch über zusätzliche Angebote über unsere Kanäle auf dem Laufenden. Gerne könnt ihr uns jeder Zeit Themenwünsche zukommen lassen. Wir freuen uns über jeden Wunsch.

In diesem Sinne ein frohes Weihnachtsfest für Euch Alle.

Euer SHSV- Bildungsteam.

NOP-Finale vorbei – nun kommt Weihnachten

Das NOP-Finale ist vorbei, Weihnachten steht vor der Tür, noch könnt Ihr den Wettkampf mit dem

LIVESTREAM

noch einmal anschauen. Vielen Dank für die positiven Rückmeldungen, wir bemühen uns, das gern öfter umzusetzen, aber nicht jedes Schwimmbad hat eine ausreichend dimensionierte Internetanbindung. Aber wir bleiben dran!

Das Protokoll und alle anderen Dateien findet Ihr hier. Ich wünsche allen frohe Weihnachten, kommt gut ins neue Jahr, bleibt gesund und wir sehen uns beim nächsten NOP, diesmal im Sommer. <Re>