freie Plätze am Praxistag am 18.09.2021

Liebe Schwimmsportfreunde,

für alle Kurzentschlossenen unter Euch, wir haben am kommendem Samstag (18.09.21)

noch freie Plätze bei unserem Praxistag in Malente zu vergeben. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch Lust hat teilzunehmen.

Zum Programm: 

es soll ein reiner Tag für und aus der Praxis sein. Daher wäre es sehr gut Schwimm,-und allgemeine Sportklamotten dabei zu haben. Jeder macht natürlich nur soviel aktiv mit wie er möchte.

Am Vormittag wird Kirsten Bruhn unsere Referentin sein und uns die Besonderheiten des Elements Wasser auf eine ganz neue Weise erfahren lassen. Das Mittagessen ist inklusive und direkt danach geht es in die Workshops, „Rückenschwimmen“, „Delfinschwimmen“, „Brustschwimmen“ und „Starts und Wenden“. Hierbei liegt das Augenmerk auf der Übungsvielfalt, dem jeweiligen technischen Leitbild und den dazugehörigen Fehlerbildern inklusive Korrekturvorschlägen.

8 UE werden dafür vergeben und der Tag kostet 45 € (inkl. Essen) für alle, die  nicht Teilnehmer*in der C – Ausbildung (2020/21) sind.

Zur Anmeldung geht es unter dem Button „ Lehrwesen“ hier auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf einen nassen, spaßigen Tag im Bildungszentrum Malente.

Euer SHSV – Bildungsteam

Update aus dem Lehrwesen

Liebe Schwimmsportfreunde,

unser komplettes Programm für den Endspurt im Jahr 2021 ist online unter „Lehrwesen“. Wir können mit Freude verkünden, dass wir noch drei weitere, interessante Themen für euch als online- Seminare im Angebot haben.  Lukas Mundelsee, A- Trainer und Psychologe, wir im November an drei Donnerstagen jeweils von 19:30 – 21:00 für uns die Themen: „ Delfinsprünge waren gestern, der US-amerikanische Weg zur Delfintechnik, “ Mythen der Rücken,-und Kraultechnik“ sowie das Thema “

Gesprächsführung im Sport“ für uns referieren. Darauf freuen wir uns sehr. Wir haben sehr erfahrene Referenten für die letzten Veranstaltungen im Jahr 2021 im Programm und freuen uns, wenn ihr dabei seid.

Das komplette Programm, auch mit Praxisangeboten in Malente, findet ihr unter Lehrwesen.

Im September werden wir den Terminplan für die ersten Monate im Jahr 2022 bekannt geben, sowie die Zeiten der C,-und B.-Ausbildung an euch kommunizieren.

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV- Bildungsteam

Neufassung der Corona Bekämpfungsverordnung

Die Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits angekündigte landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) in einer Vielzahl von Innenbereichen umgesetzt. Die Verordnung tritt am 23. August in Kraft und gilt bis zum 19. September 2021. Der LSV hat die Änderungen zusammengefasst. Hier das, was für die Ausübung des Schwimmsports wichtig ist:

Grundsätzlich gilt:

  • Bei der Sportausübung im Innenbereich wird die Testpflicht eingeführt.

Sportausübung Innenraum/indoor:

  • Obergrenze Teilnehmende:
    • Die Obergrenze entfällt

Schwimm- und Freibäder:

  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche:
    • Testpflicht für Erwachsene,
    • Anmerkung: die Testpflicht gilt somit auch für alle Trainer*innen und Betreuer.
    • Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres,
    • Anmerkung: Badbetreiber sind verpflichtet, das Alter der Kinder gegen Vorlage eines Ausweises zu prüfen.
    • Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler/innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Das Bildungsministerium wird in Kürze für die Schulen eine Musterbescheinigung erstellen. Durch diese Bescheinigung können die Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test (und Ergebnisse) auch außerhalb der Schule vorlegen.
    • Anmerkung:Mit dieser Bescheinigung der Schule wird Schüler/innen bestätigt, dass sie in der Schule regelmäßig 2x wöchentlich getestet werden. Diese Bescheinigung muss zum Training/Schwimmunterricht mitgebracht und vorgezeigt werden. Sie berechtigt alle Schüler und Schülerinnen im Rahmen des geregelten Vereinstrainings zum Zutritt in die Schwimmhallen. Der Schülerausweis ersetzt diese Bescheinigung nicht und hat daher im Sinne der Testpflicht keine Gültigkeit.

Hygienekonzept/Kontaktdaten

  • Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
  • Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.
  • In Freibädern ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten sind zu erheben.
  • Verantwortlich ist der Veranstalter.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind
    • Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
    • Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. bei Wettkämpfen der ausrichtende Sportverein oder im Rahmen des Schwimmtrainings/Schwimmunterrichts der Badbetreiber.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (s.o.)
  • Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

Vollständig geimpft/genesen

  • Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen mitgezählt.

Datenschutz

  • Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus.
  • Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Person zulässig!

Wir möchten noch ergänzen:

  • In §11, Abs. 5 werden weiterhin die bislang schon bekannten Ausnahmen geregelt. Sie gelten unverändert für Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für  Gruppen-Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche, sofern das zuständige Gesundheitsamt zugestimmt hat.

Karin Dettmann †

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidiumsmitglieder, liebe Ausschussmitglieder, liebe Mitglieder,

ich habe die traurige Pflicht, Ihnen und Euch mitteilen zu müssen, dass Karin Dettmann am 13. August 2021 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.

Karin Dettmann, Trägerin der goldenen Ehrennadel des SHSV, war über 39 Jahre als Trainerin der Schwimmabteilung des MTV Segeberg dem Schwimmsport auf das Engste verbunden. Regelmäßig fünfmal wöchentlich stand sie in diesen vielen Jahren am Beckenrand, betreute mit höchstem Engagement junge Sportlerinnen und Sportler, unterstützte sie unermüdlich dabei, ihre sportlichen Ziele zu verwirklichen und führte geduldig die Jüngsten in das Schwimmen ein.  20 Jahre lang stand sie ihrem Verein als Spartenleiterin zur Verfügung und ab 1972 erlebten wir sie unzählige Male als Schiedsrichterin bei SHSV-Meisterschaften.

Und so als wäre das alles nicht längst genug, übernahm sie darüber hinaus von 1975 – 1987 im Segeberger Kreisschwimmverband Verantwortung als Lehr- und Schriftwartin und wirkte dort anschließend noch bis 2010 beratend als Beisitzerin mit.

Karin Dettmann hat sich große Verdienste um den Schwimmsport in Schleswig-Holstein und in Ihrer Stadt erworben. Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband wird ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt ihrer Familie.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

(Präsident)

neue Angebote – die Lehre hat neue Veranstaltungen für die letzten Monate in 2021 im Programm

Liebe Schwimmfreunde,

wir haben für Euch ein neues Fortbildungsprogramm online gestellt. Ihr könnt Euch ab sofort für Praxisseminare in Malente, als auch für Online- Fortbildungen auf unserer Homepage unter der Kategorie Lehrwesen anmelden. Besonders freuen wir uns exzellente Referenten für die den Endspurt in 2021 gewinnen zu können. Mit dabei sein werden der Olympiacoach Mark Jayasundara, die Sportpsychologin des DSV, Franka Weber sowie der A- Trainer Lukas Mundelsee sein. Lukas online Seminare werden zeitnah auf unserer Homepage (unter Lehrwesen) buchbar sein.

Für unsere Trainer*innen aus dem Bereich Kinderschwimmen bieten wir ein Seminar zum Thema „Schwimmen lernen im Tiefwasser an“. Eine wichtige Info an dieser Stelle. Im ersten Quartal des Jahres 2022 wird es ein Praxiswochenende in Malente zum Thema “ spielerische Praxis im Anfängerschwimmen“ geben. Dieser Kurs umfasst viele Tipps für das Training in Wasser und an Land.  Zudem werden wir über Strategien sprechen im Umgang mit temperamentvollen Kindern.

Lizenzen, die im Dezember eines Jahres ihre Gültigkeit verlieren, werden mit einer Karenzzeit  bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres verlängert.

Für unsere C-Lizenz Absolvent*innen des Jahres 2020/2021 bieten wir einen Praxistag am 18.09.21 in Malente an. Es wird ein buntes Programm im Wasser sein. Ein Highlight wird das Training mit der Olympiaschwimmerin, Kirsten Bruhn sein.  Diese Veranstaltung ist kostenfrei für die Absolventen (2020/21). Da die Ausbildung hauptsächlich online stattgefunden hat, ist dies ein Extraangebot.  Darüber hinaus sind Alle Praxisfans eingeladen mit der Gebühr von 45Euro in Malente dabei zu sein. Bei gutem Wetter wird zum Abschluss ein Grillen stattfinden.  Je nach Nachfrage werden wir diese Veranstaltung ggf. wiederholen, da wir durch die Pandemie eine begrenzte Teilnehmerzahl nur zulassen dürfen.

Wenn ihr Anregungen und Wünsche für Fortbildungsthemen habt, meldet Euch bitte unter br@lehre.shsv.de

Wir versuchen Eure Wünsche in unser Programm 2022 mit aufzunehmen.

Bleibt gesund und wir freuen uns auf Euch.

Das wird ein starkes Jahresende 2021. 

Euer Bildungsteam des SHSV

Abschied von Florian Zarp

Florian Zarp, seit beinahe einem Jahrzehnt Jugendwart im SHSV, ist zum Start der neuen Wettkampfsaison als Trainer nach Berlin gewechselt und wird dort in Zukunft junge Schwimmerinnen und Schwimmer als Trainer auf ihrem sportlichen Weg in die internationale Spitze begleiten. Als Jugendwart im SHSV hat er mit seinem Team in den vergangenen Jahren unermüdlich versucht, die vielfältige Interessen der SHSV-Jugend zu vertreten. Er initiierte den Facebookauftritt des SHSV, festigte die Zusammenarbeit mit der LSV-Jugend und führte das SwimStars-Ausbildungssystem in unserem Verband ein. Nicht zuletzt ihm und seinem Team ist es zu verdanken, dass der SHSV auch weiterhin die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zugesichert bekommen hat. Wir wünschen Florian Zarp viel Spaß und viel Erfolg in seinem neuen, beruflichen Umfeld und danken ihm sehr für seinen langen und engagierten Einsatz für unseren Verband.

Steffen Weber

Freiwasser-JEM in Paris: Hannah Gätjen holt Silber und Bronze, Miriam Fraß wird 9.

Trotz erschwerter Trainingsbedingungen durch die Pandemie haben Hannah Gätjen (SG Stormarn Barsbüttel) und Miriam Fraß (Swim-Team Stadtwerke Elmshorn) Top-Leistungen bei der Freiwasser-Jugendeuropameisterschaft Ende Juli in Paris gezeigt.

Hannah schwamm über 5km nach knapp 1h auf den zweiten Rang und gewann die Silbermedaille. Es gab einen deutschen Doppelsieg (Foto oben: Julia Barth links, Hannah rechts). Mit einer starken Leistung zeigte sie sich auch in der Staffel und holte mit ihren Teamkammeraden die Bronzemedaille in der 4×1,25km Mixed Staffel.

Miri (Foto unten) ging über die 10km an den Start und schwamm auf einen starken 9. Platz. Es war ein sehr knappes Rennen.
Sie hatte bei dem über zwei Stunden andauernden Rennen nur einen Rückstand von 50 Sekunden zur Erstplatzierten.

Wir gratulieren den Sportlerinnen recht herzlich zu diesen Spitzenleistungen in Paris und sagen ausdrücklich herzlichen Dank an die Trainer Constantin Depmeyer (Hannah) und Jörg Freyher (Miriam Fraß). Danke für Euer Engagement.

Der SHSV ist sehr stolz auf Euch!

Ergebnisse: Hannah 5km U16, Miri 10 km U19, Hannah Mixed-Staffel U16 und Gesamtprotokoll

4 SHSV Schwimmer*innen gingen in Rom bei den Junioreneuropameisterschaften (JEM) an den Start

Mit Nele Schulze (TSB Flensburg), Silas Beth (SG Bad Schwartau), Cornelius Jahn (TSV Ahrensburg) und Kirill Lammert (SC Delphin Lübeck) konnten sich vier Nachwuchsschwimmer*in für die Junioren-Europameisterschaft in Rom qualifizieren. (auf dem Foto von links nach rechts)

Im Olympia-Schwimmstadion von 1960 konnte Silas Beth mit der 4x200m Freistil-Staffel in einem unfassbar spannenden Rennen die Silbermedaille erringen.Hier erzielte er mit 1:50,30 die zweitschnellste Zeit im deutschen Nationalteam. Im Einzel kam er über 400m Freistil (3:56,17) und 800m Freistil (8:11,11) jeweils auf Platz 13.

Überraschend schwamm Nele Schulze über 200m Brust (2:29,72) mit über 3 sec. Bestzeit auf Platz 4. Als schnellste 100m Brustschwimmerin (1:10,34, Platz 12 im Halbfinale) errang sie mit der 4x100m Lagenstaffel Platz 8 (mit Staffelstart 1:09,72). Über 50m Brust war sie 9. im Halbfinale, incl. Bestzeit (31,70) im Vorlauf.

Cornelius Jahn schrammte über 50m Rücken mit 25,64 nur 1/100 sec. an Bronze vorbei und belegte einen sehr guten

Kirill Lammert schwamm in persönlicher Bestzeit von 53,82 auf den 6. Platz über 100m Schmetterling. Mit der Lagenstaffel belegte er im Finale den 8. Platz.

Wir gratulieren den Schwimmer*in des SHSV zu diesen starken Leistungen in Rom (8 Finalteilnahmen). Es ist beachtlich auch in Hinblick auf die z.T. erschwerten Trainingsbedingungen der vergangenen Monate, welche starken Leistungen die Athleten hier ins Wasser gebracht haben. Herzlichen Glückwunsch.

Unsere Glückwünsche gehen auch an die Trainer Florian Zarp und ihrem Trainer aus Dänemark (Nele Schulze), Eugen Steffen (Kirill Lammert) und dem Trainerteam des BSP Hamburg/Schleswig-Holstein (Cornelius Jahn und Silas Beth).

Der SHSV wünscht den Vieren einen erholsamen Urlaub.

Das Protokoll findet ihr hier.

Wir trauern um Reinhard Eckmann

 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidiumsmitglieder, liebe Ausschussmitglieder, liebe Mitglieder,

ich habe die traurige Pflicht, Ihnen und Euch mitteilen zu müssen, dass unser langjähriges Lehrausschussmitglied Reinhard Eckmann am 12 Juni 2021 im Alter von 76 Jahren verstorben ist.

Persönlich bescheiden, aber engagiert in der Sache hat sich Reinhard Eckmann über viele Jahrzehnte für die Arbeit im Lehrausschuss des SHSV eingesetzt. Ohne ihn wäre das Lizenzwesen im SHSV nicht in der Form, wie wir es heute in unserem Verband so sehr schätzen, entstanden.

Mit seiner langjährigen Erfahrung hat er alle Entscheidungen die der Lehrausschuss unseres Verbandes in der Vergangenheit zu fällen hatte, maßgeblich mitgestaltet. Insbesondere die qualifizierte Aus- und Fortbildung von Trainerinnen und Trainern hat ihm dabei stets ganz besonders am Herzen gelegen.

Seine Zuverlässigkeit bei der Ausübung seines Ehrenamtes in den vielen Jahren wird nicht nur Vorbild bleiben für die gesamte Ausschussarbeit im SHSV – sondern vor allem für die Entwicklung des Bildungswesens im Schleswig-Holsteinischen Schwimmsport. Reinhard Eckmann hat sich große Verdienste um den Schwimmsport in Schleswig-Holstein erworben. Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

(Präsident)

Schwimmhallen dürfen wieder öffnen und größere Wettkämpfe sind wieder möglich

die Landesregierung hat am 11. Juni 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 14. Juni in Kraft und  ist gültig bis zum 27. Juni 2021 gültig

Grundsätzlich gilt:

  • Geimpfte und Genesene werden mitgezählt.
  • Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt.
  • Für die Sportausübung gibt es keine Personenbeschränkung  (Ausnahme Sportveranstaltungen und Wettbewerbe)

Schwimmhallen und Freibäder:

  • Schwimmhallen, Spaß- und Freibäder können mit einem entsprechenden Hygienekonzept wieder öffnen

Sportausübung in der Schwimmhalle:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    • Im Rahmen von Schwimmausbildungen besteht für Kinder und Jugendliche in festen angeleiteten Gruppen grundsätzlich keine Testpflicht. Dies gilt auch für Kader- und Rettungsschwimmer*innen (§11, Abs. 6)
    • Für Kinder und Jugendliche, die nicht an einer Schwimmausbildung, einem Kader- oder Rettungsschwimmertraining teilnehmen, besteht eine Testpflicht (für alle), sobald  mehr als 25 Kinder/Jugendliche unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern (max. 25 + 2 = 27 Pers.) gleichzeitig in der Schwimmhalle sind.
    • Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
  • Erwachsene (Ü 18):
    • Es gilt eine Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden (§11, Abs.2)
    • Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
  • Wettkämpfe:
    • Bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen gilt eine Obergrenze von 500 Personen (§11, Abs.4).
    • Zuschauerinnen/Zuschauer sind in der Obergrenze von 500 Personen enthalten.

Sport im Freibad:

  • Obergrenze Teilnehmende:
    • Bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen gilt eine Obergrenze von 1.000 Personen.
    • Zuschauerinnen/Zuschauer sind in der Obergrenze von 500 Personen enthalten.
  •  In Freibädern entfällt die Testpflicht.

Hygienekonzept/Kontaktdaten

  • Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
  • Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.
  • In Freibädern ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten sind zu erheben.

Testpflicht/ Vorlage eines negativen Testergebnisses  

  • Gültig sind
    • Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) sowie PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
    • Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der Schwimmhallenbetreiber oder der Ausrichter von Wettkämpfen.
  • Eine Testpflicht gilt grundsätzlich nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

Vollständig geimpft/genesen

  • Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen mitgezählt.
  • Lediglich bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten (z.B. Beerdigungen o.ä.) bleibt die Zahl bei der Ermittlung der Teilnehmenden unberücksichtigt. Für den Sport gilt diese Regelung laut Bundesverordnung somit nicht (SchAusnahmV)!
  • Beispiel (Schwimmhalle): 10 ungeimpfte Personen + 6 Geimpfte = 16 Teilnehmende. Die 10 ungeimpften Personen unterliegen dann der Testpflicht.