Corona – 50er-Regel fällt. Wettkämpfe wieder möglich

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 1. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 19. März 2022!

Die wesentlichen Änderungen für den Sport kurz zusammengefasst:

  • Keine Personenbegrenzungen mehr bei Sportwettbewerben
  • Generell gilt beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel

Sportausübung Innenraum/indoor

Es dürfen folgende Personen als Teilnehmende eingelassen werden (3G-Regelung):

  • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2,4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Kinder bis zur Einschulung,
  • Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Sportwettbewerbe

Die Personenbegrenzung bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume entfällt.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Überprüfung Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

  • 4 Absatz 4 Satz 1 regelt, dass der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie Nachweise der Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden muss, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts überprüft werden.

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung (indoor)

– Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

– Veranstaltungen

 

 

Jedes Kind muss schwimmen können – Abrechnungstermine

Das Projekt „jedes Kind muss schwimmen können“ ist vorläufig befristet bis zum 28.02.2022

Bitte beachten Sie die folgenden Abrechnungsfristen:

 

Schwimmkurse, die bis zum 31. 12. abgeschlossen werden konnten: 15.02.2022
Schwimmkurse, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 abgeschlossen werden: 15.03.2022
Schwimmkurse, die über den 28.02.2022 hinausgehen können anteilig bis zum 28.02.2022 abgerechnet werden. Die Abrechnung muss erfolgen bis zum: 15.03.2022
Für fortlaufende Ausbildungen muss eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2021 erfolgen. Die Zwischenabrechnung muss erfolgen bis zum: 15.02.2022
Fortlaufende Ausbildungen, die zwischen 01.01.2022 und 28.02.2022 stattfinden, müssen abgerechnet werden bis zum: 15.03.2022

Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und Ihnen Rückfragen zu ersparen, bitten wir Sie, auf dem Abrechnungsformular jede durchgeführte Maßnahme gesondert abzurechnen und sie möglichst präzise zu beschreiben

Bitte beachten Sie außerdem, dass nach wie vor alle Schwimmausbildungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen (siehe homepage) abgerechnet werden dürfen, die seit Beginn des Projekts am 07.06.2021 durchgeführt worden sind. Ausbildungen, die bislang noch nicht beantragt worden sind, können auch noch nachträglich beantragt werden. Sie werden so lange genehmigt, wie es noch Fördermittel gibt.

Vielen Dank im Voraus

Steffen Weber

Lehre: Angebot für C- Trainer*in Leistungssport – Seminar für den Kampfrichternachweis

Liebe Trainer*innen,

wir bieten am 12.03.2022 online ein Seminar für den Kampfrichternachweis für C- Trainer*innen an. Laut den unten genannten Regularien ist dies möglich. Weitere Infos zu diesem Kursangebot findet ihr unter dem Link in der Ausschreibung.

Der Anmeldeschluss ist der 04.03.2022. Das Seminar wird von Torsten Warner, unserem Kampfrichterobmann des SHSV und Michael Röpke abgehalten.

Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. in der Fassung vom 21. November 2020

Kapitel 5.3: Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

Für alle SHSV-Teilnehmer der C-Trainer „Leistungssport“ – Lehrgänge 2021 und 2022, die noch keine Kampfrichter-Lizenz besitzen, bietet der SHSV einen Lehrgang „Theoretische Einführung in die Wettkampfbestimmungen“ an.

Dieser Lehrgang findet nach den Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V. statt und wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. (Siehe Kapitel 5.3: „Für die Ausbildung Trainer C Leistungssport ist zusätzlich der Nachweis der Teilnahme an einer theoretischen Einführung in die Wettkampfbestimmungen erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch eine Prüfung nachzuweisen.“)

Hinweis: Dieses ist kein Kampfrichterlehrgang im Sinne der Kampfrichterordnung des DSV und kann somit nicht zum Erwerb der Kampfrichterlizenz oder zur Verlängerung der Kampfrichter-Lizenz genutzt werden.

 

Bei weiteren Fragen meldet Euch gerne unter: br@lehre.shsv.de 

Euer SHSV- Bildungsteam.

Regelungen zu Quarantäne und Isolation

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat heute auf der Basis einer angepassten Bundesverordnung und RKI-Empfehlungen die Absonderungs-Regeln überarbeitet. Sie treten am Sonnabend in Kraft und sehen folgendermaßen aus:

Das Angebot aus der Lehre für das Jahr 2022 ist online

Liebe Schwimmsportfreunde,

wir wünschen Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Sprung in das neue Jahr. Unser Fortbildungsangebot für 2022 ist jetzt online. Das Angebot für das letzte Quartal in 2022 folgt. Hier wird es weitere Angebote im Bereich Schwimmpraxis und Sportpsychologie in Malente geben. Wir halten Euch über zusätzliche Angebote über unsere Kanäle auf dem Laufenden. Gerne könnt ihr uns jeder Zeit Themenwünsche zukommen lassen. Wir freuen uns über jeden Wunsch.

In diesem Sinne ein frohes Weihnachtsfest für Euch Alle.

Euer SHSV- Bildungsteam.

Wasserballer verschieben Saisonstart in den April 2022

Aufgrund der Corona-Lage hat der Wasserball-Ausschuss auf einvernehmlichen Vorschlag der Vereine den Start der neuen Saison von Januar auf nach den Osterferien verschoben. Rundenleiter Horst Paustian hat den Vereinen nun einen Spielplanentwurf für den Zeitraum 23.04. – 03.07.2022 zugesandt und hofft, dass alle Spiele in dieser kurzen Zeit untergebracht werden können.

Schwimmworkshop mit Sandra Völker

Liebe Schwimmsportfreunde,

Sandra Völker ist für den SHSV im Sport -und Bildungszentrum in Malente am Start. Auf die freien Plätze…es geht  am 03.12. um 17 Uhr los und endet am 04.12.21 um 17 Uhr. Es ist ein Schwimmworkshop mit vielen inspirierenden Ideen rund um unser Element Wasser und dem Schwimmen. Neben Schwimmanalysen wird es auch Tipps und Hinweise für die Landeinheiten geben.  Das Angebot umfasst eine Vollpension und Übernachtung.

Bei Interesse meldet Euch unter folgendem Link an: Anmeldung

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV- Bildungsteam!