Schwimmausbildung in den Herbstferien

Die Herbstferien nahen. Und mit dem Beginn der Herbstferien werden in den meisten Schwimmhallen in Schleswig-Holstein wieder viele zusätzliche Wasserflächen frei. Der SHSV fördert gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres die Schwimmausbildung von Kindern insbesondere in dieser Zeit mit dem bereits seit den Sommerferien laufenden Projekt „Jedes Kind muss schwimmen könen“

Gefördert werden Übungsleiter*innen und Vereine.

Übungsleiter*innen erhalten für die Erteilung von Schwimmunterricht einen Zuschlag von 5,€ pro Unterrichtseinheit (UE) auf jedes ÜLHonorar für Trainer*innen und Übungsleiter*innen bei einer Dauer je UE von 40 60 Minuten. Die Förderung ist beschränkt auf
1 Person für alle UE, die nicht im Lehrschwimmbecken stattfinden.
2 Personen für alle UE, die im Lehrschwimmbecken stattfinden.

Vereine erhalten einen Zuschuss zu den im Rahmen der Maßnahmen anfallenden Hallennutzungsgebühren (nur Bahnen und Lehrschwimmbeckenmieten) von: 
100% für alle Projekte, die in den Herbst oder Weihnachtsferien begonnen werden.
100% für alle begonnenen Projekte, die auch während der Herbstferien stattfinden.
75% für alle Projekte, die nicht während der Schulferien stattfinden.
Berechnungsgrundlage für alle Bahnen und Lehrschwimmbeckenmieten sind die für ortsansässige Vereine gültigen Mietpreise. Gefördert werden Bahnenmieten mit maximal 20,€ pro 25mBahn und 40,€ pro 50mBahn.

Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Bitte machen Sie möglichst zahlreich von diesem Angebot Gebrauch. Je mehr Kinder wir in diesen Tagen ausbilden, umso größer ist unsere Chance, den großen Ausbildungsstau von 30.000 Kindern, die während der zurückliegenden Monate der Pandemie keine Schwimmausbildung bekommen konnten, abzubauen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

für den Vorstand,

Steffen Weber

Peter Petersen Award 2021

Die Peter Petersen Stiftung aus Flensburg hat einmal mehr 51.000,-€ für die Ausschreibung des Peter Petersen Awards 2021 bereitgestellt!

Damit ist es den Mitgliedsvereinen des SHSV, den Ortsgruppen der DLRG, und den Grund- und Perspektivschulen im jetzt angelaufen Schuljahr  2021/2022 wieder möglich Förderpreise bis zu 3000,- € für die erfolgreiche Schwimmausbildung von Kindern zu gewinnen. Auf die Mitgliedsvereine des SHSV entfallen dabei Fördergelder von insgesamt 17.000,- €.

Der SHSV dankt an dieser Stelle dem Kuratorium der Peter Petersen Stiftung für das große Vertrauen, das die Stiftung dem SHSV, der DLRG und den Grundschulen mit dieser großzügigen Spende ein weiteres Mal entgegenbringt.

Die Ausschreibung und alle erforderlichen Unterlagen werden in Kürze hier auf der Homepage veröffentlicht und den Vereinen zugehen.

für den Vorstand,

Steffen Weber

Corona – es geht fast alles wieder

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 15. September 2021 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 20. September 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 17. Oktober 2021!

Im Rahmen der vorliegenden Neufassung sind im Wesentlichen bestehende Beschränkungen wie das Abstandsgebot, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Kontaktdatenerhebung und bestehende Kapazitätsgrenzen gelockert worden. Dafür besteht für viele Innenbereiche die Anforderung, dass dort nur getestete, genesene oder geimpfte Personen Zugang haben. Hier besteht im Wesentlichen nur das Erfordernis der Erstellung eines Hygienekonzeptes.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regelung in den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
  • Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu aufgehoben. Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich.
  • Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten.
  • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr.

 

Sportausübung Innenraum/indoor

  • Es dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
    • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind
    • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
    • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schülerinnen und Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.

 

Bescheinigungen für Schülerinnen/Schüler aus Hamburg oder Dänemark:

Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Hamburg besuchen, verfügen inzwischen ebenfalls über Testbescheinigungen, so dass sie in SH ein entsprechendes Dokument vorlegen können. Für Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Dänemark besuchen, gibt es eine solche Regelung leider nicht.

 

Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten nun alle anwesenden Personen. Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein: Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Vereins- oder Verbandsfunktionäre, Teammanagerinnen und Teammanager, Wettkampfleitungen, Medienvertreterinnen und Medienvertreter, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.

In der bisherigen Auslegung wurde der Teilnehmerbegriff eng ausgelegt und betraf lediglich die Sporttreibenden. Die 3G-Regel als einzige verbleibende Schutzmaßnahme kann nur umgesetzt werden, wenn alle anwesenden Personen diese Anforderungen einhalten. Daher ist der Teilnehmerbegriff künftig weit zu fassen.

 

Überprüfung der 3G-Regelung / Selbstauskunftsbescheinigung

Eine digitale Bestätigung über 3G bei einer automatisierten Buchung  (z.B. durch ein Häkchen „Ich erfülle die 3G-Regel“) plus Einbuchung über die Luca-App ist nicht ausreichend. Zugangskontrollen müssen weiterhin durch eine Person vor Ort ordnungsgemäß durchgeführt werden. Ob eine einmalige Erfassung des Immunisierungsnachweises bzw. die Vorlage von Schüler-Bescheinigungen ausreicht, also der Status nicht bei jedem Betreten der Sportanlage erneut überprüft werden muss, befindet sich derzeit in Klärung mit dem zuständigen Ministerium.

 

Hygienekonzept/Kontaktdaten

  • Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

– Sportausübung in geschlossenen Räumen

– Sportwettbewerben

– Veranstaltungen

  • Die Erhebung der Kontaktdaten entfällt.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind
    • Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen. Zudem müssen Personen ab dem 16. Lebensjahr zusätzlich ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen können, damit überprüft werden kann, dass der Nachweis tatsächlich auf sie ausgestellt ist.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der gastgebende Sportverein.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

 

Datenschutz

  • Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus.
  • Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Person zulässig!

 

Zuschauerinnen und Zuschauer

  • Für Zuschauerinnen und Zuschauer (beim Training oder bei Wettbewerben) gilt § 5 der LVO.

 

Veranstaltungen (§ 5)

  • Die Unterscheidung von Veranstaltungsarten entfällt.
  • Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept zu erstellen.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingelassen werden:
    • Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind
    • Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
    • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.

Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schülerinnen und Schülern werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare.

freie Plätze am Praxistag am 18.09.2021

Liebe Schwimmsportfreunde,

für alle Kurzentschlossenen unter Euch, wir haben am kommendem Samstag (18.09.21)

noch freie Plätze bei unserem Praxistag in Malente zu vergeben. Wir würden uns freuen, wenn der ein oder andere noch Lust hat teilzunehmen.

Zum Programm: 

es soll ein reiner Tag für und aus der Praxis sein. Daher wäre es sehr gut Schwimm,-und allgemeine Sportklamotten dabei zu haben. Jeder macht natürlich nur soviel aktiv mit wie er möchte.

Am Vormittag wird Kirsten Bruhn unsere Referentin sein und uns die Besonderheiten des Elements Wasser auf eine ganz neue Weise erfahren lassen. Das Mittagessen ist inklusive und direkt danach geht es in die Workshops, „Rückenschwimmen“, „Delfinschwimmen“, „Brustschwimmen“ und „Starts und Wenden“. Hierbei liegt das Augenmerk auf der Übungsvielfalt, dem jeweiligen technischen Leitbild und den dazugehörigen Fehlerbildern inklusive Korrekturvorschlägen.

8 UE werden dafür vergeben und der Tag kostet 45 € (inkl. Essen) für alle, die  nicht Teilnehmer*in der C – Ausbildung (2020/21) sind.

Zur Anmeldung geht es unter dem Button „ Lehrwesen“ hier auf unserer Homepage.

Wir freuen uns auf einen nassen, spaßigen Tag im Bildungszentrum Malente.

Euer SHSV – Bildungsteam

Update aus dem Lehrwesen

Liebe Schwimmsportfreunde,

unser komplettes Programm für den Endspurt im Jahr 2021 ist online unter „Lehrwesen“. Wir können mit Freude verkünden, dass wir noch drei weitere, interessante Themen für euch als online- Seminare im Angebot haben.  Lukas Mundelsee, A- Trainer und Psychologe, wir im November an drei Donnerstagen jeweils von 19:30 – 21:00 für uns die Themen: „ Delfinsprünge waren gestern, der US-amerikanische Weg zur Delfintechnik, “ Mythen der Rücken,-und Kraultechnik“ sowie das Thema “

Gesprächsführung im Sport“ für uns referieren. Darauf freuen wir uns sehr. Wir haben sehr erfahrene Referenten für die letzten Veranstaltungen im Jahr 2021 im Programm und freuen uns, wenn ihr dabei seid.

Das komplette Programm, auch mit Praxisangeboten in Malente, findet ihr unter Lehrwesen.

Im September werden wir den Terminplan für die ersten Monate im Jahr 2022 bekannt geben, sowie die Zeiten der C,-und B.-Ausbildung an euch kommunizieren.

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV- Bildungsteam

Neufassung der Corona Bekämpfungsverordnung

Die Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits angekündigte landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) in einer Vielzahl von Innenbereichen umgesetzt. Die Verordnung tritt am 23. August in Kraft und gilt bis zum 19. September 2021. Der LSV hat die Änderungen zusammengefasst. Hier das, was für die Ausübung des Schwimmsports wichtig ist:

Grundsätzlich gilt:

  • Bei der Sportausübung im Innenbereich wird die Testpflicht eingeführt.

Sportausübung Innenraum/indoor:

  • Obergrenze Teilnehmende:
    • Die Obergrenze entfällt

Schwimm- und Freibäder:

  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche:
    • Testpflicht für Erwachsene,
    • Anmerkung: die Testpflicht gilt somit auch für alle Trainer*innen und Betreuer.
    • Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres,
    • Anmerkung: Badbetreiber sind verpflichtet, das Alter der Kinder gegen Vorlage eines Ausweises zu prüfen.
    • Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler/innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Das Bildungsministerium wird in Kürze für die Schulen eine Musterbescheinigung erstellen. Durch diese Bescheinigung können die Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test (und Ergebnisse) auch außerhalb der Schule vorlegen.
    • Anmerkung:Mit dieser Bescheinigung der Schule wird Schüler/innen bestätigt, dass sie in der Schule regelmäßig 2x wöchentlich getestet werden. Diese Bescheinigung muss zum Training/Schwimmunterricht mitgebracht und vorgezeigt werden. Sie berechtigt alle Schüler und Schülerinnen im Rahmen des geregelten Vereinstrainings zum Zutritt in die Schwimmhallen. Der Schülerausweis ersetzt diese Bescheinigung nicht und hat daher im Sinne der Testpflicht keine Gültigkeit.

Hygienekonzept/Kontaktdaten

  • Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
  • Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.
  • In Freibädern ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten sind zu erheben.
  • Verantwortlich ist der Veranstalter.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind
    • Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
    • Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. bei Wettkämpfen der ausrichtende Sportverein oder im Rahmen des Schwimmtrainings/Schwimmunterrichts der Badbetreiber.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (s.o.)
  • Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

Vollständig geimpft/genesen

  • Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen mitgezählt.

Datenschutz

  • Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus.
  • Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Person zulässig!

Wir möchten noch ergänzen:

  • In §11, Abs. 5 werden weiterhin die bislang schon bekannten Ausnahmen geregelt. Sie gelten unverändert für Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für  Gruppen-Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche, sofern das zuständige Gesundheitsamt zugestimmt hat.

Karin Dettmann †

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Präsidiumsmitglieder, liebe Ausschussmitglieder, liebe Mitglieder,

ich habe die traurige Pflicht, Ihnen und Euch mitteilen zu müssen, dass Karin Dettmann am 13. August 2021 im Alter von 82 Jahren verstorben ist.

Karin Dettmann, Trägerin der goldenen Ehrennadel des SHSV, war über 39 Jahre als Trainerin der Schwimmabteilung des MTV Segeberg dem Schwimmsport auf das Engste verbunden. Regelmäßig fünfmal wöchentlich stand sie in diesen vielen Jahren am Beckenrand, betreute mit höchstem Engagement junge Sportlerinnen und Sportler, unterstützte sie unermüdlich dabei, ihre sportlichen Ziele zu verwirklichen und führte geduldig die Jüngsten in das Schwimmen ein.  20 Jahre lang stand sie ihrem Verein als Spartenleiterin zur Verfügung und ab 1972 erlebten wir sie unzählige Male als Schiedsrichterin bei SHSV-Meisterschaften.

Und so als wäre das alles nicht längst genug, übernahm sie darüber hinaus von 1975 – 1987 im Segeberger Kreisschwimmverband Verantwortung als Lehr- und Schriftwartin und wirkte dort anschließend noch bis 2010 beratend als Beisitzerin mit.

Karin Dettmann hat sich große Verdienste um den Schwimmsport in Schleswig-Holstein und in Ihrer Stadt erworben. Der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband wird ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt ihrer Familie.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

(Präsident)

neue Angebote – die Lehre hat neue Veranstaltungen für die letzten Monate in 2021 im Programm

Liebe Schwimmfreunde,

wir haben für Euch ein neues Fortbildungsprogramm online gestellt. Ihr könnt Euch ab sofort für Praxisseminare in Malente, als auch für Online- Fortbildungen auf unserer Homepage unter der Kategorie Lehrwesen anmelden. Besonders freuen wir uns exzellente Referenten für die den Endspurt in 2021 gewinnen zu können. Mit dabei sein werden der Olympiacoach Mark Jayasundara, die Sportpsychologin des DSV, Franka Weber sowie der A- Trainer Lukas Mundelsee sein. Lukas online Seminare werden zeitnah auf unserer Homepage (unter Lehrwesen) buchbar sein.

Für unsere Trainer*innen aus dem Bereich Kinderschwimmen bieten wir ein Seminar zum Thema „Schwimmen lernen im Tiefwasser an“. Eine wichtige Info an dieser Stelle. Im ersten Quartal des Jahres 2022 wird es ein Praxiswochenende in Malente zum Thema “ spielerische Praxis im Anfängerschwimmen“ geben. Dieser Kurs umfasst viele Tipps für das Training in Wasser und an Land.  Zudem werden wir über Strategien sprechen im Umgang mit temperamentvollen Kindern.

Lizenzen, die im Dezember eines Jahres ihre Gültigkeit verlieren, werden mit einer Karenzzeit  bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres verlängert.

Für unsere C-Lizenz Absolvent*innen des Jahres 2020/2021 bieten wir einen Praxistag am 18.09.21 in Malente an. Es wird ein buntes Programm im Wasser sein. Ein Highlight wird das Training mit der Olympiaschwimmerin, Kirsten Bruhn sein.  Diese Veranstaltung ist kostenfrei für die Absolventen (2020/21). Da die Ausbildung hauptsächlich online stattgefunden hat, ist dies ein Extraangebot.  Darüber hinaus sind Alle Praxisfans eingeladen mit der Gebühr von 45Euro in Malente dabei zu sein. Bei gutem Wetter wird zum Abschluss ein Grillen stattfinden.  Je nach Nachfrage werden wir diese Veranstaltung ggf. wiederholen, da wir durch die Pandemie eine begrenzte Teilnehmerzahl nur zulassen dürfen.

Wenn ihr Anregungen und Wünsche für Fortbildungsthemen habt, meldet Euch bitte unter br@lehre.shsv.de

Wir versuchen Eure Wünsche in unser Programm 2022 mit aufzunehmen.

Bleibt gesund und wir freuen uns auf Euch.

Das wird ein starkes Jahresende 2021. 

Euer Bildungsteam des SHSV

Abschied von Florian Zarp

Florian Zarp, seit beinahe einem Jahrzehnt Jugendwart im SHSV, ist zum Start der neuen Wettkampfsaison als Trainer nach Berlin gewechselt und wird dort in Zukunft junge Schwimmerinnen und Schwimmer als Trainer auf ihrem sportlichen Weg in die internationale Spitze begleiten. Als Jugendwart im SHSV hat er mit seinem Team in den vergangenen Jahren unermüdlich versucht, die vielfältige Interessen der SHSV-Jugend zu vertreten. Er initiierte den Facebookauftritt des SHSV, festigte die Zusammenarbeit mit der LSV-Jugend und führte das SwimStars-Ausbildungssystem in unserem Verband ein. Nicht zuletzt ihm und seinem Team ist es zu verdanken, dass der SHSV auch weiterhin die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zugesichert bekommen hat. Wir wünschen Florian Zarp viel Spaß und viel Erfolg in seinem neuen, beruflichen Umfeld und danken ihm sehr für seinen langen und engagierten Einsatz für unseren Verband.

Steffen Weber

4 SHSV Schwimmer*innen gingen in Rom bei den Junioreneuropameisterschaften (JEM) an den Start

Mit Nele Schulze (TSB Flensburg), Silas Beth (SG Bad Schwartau), Cornelius Jahn (TSV Ahrensburg) und Kirill Lammert (SC Delphin Lübeck) konnten sich vier Nachwuchsschwimmer*in für die Junioren-Europameisterschaft in Rom qualifizieren. (auf dem Foto von links nach rechts)

Im Olympia-Schwimmstadion von 1960 konnte Silas Beth mit der 4x200m Freistil-Staffel in einem unfassbar spannenden Rennen die Silbermedaille erringen.Hier erzielte er mit 1:50,30 die zweitschnellste Zeit im deutschen Nationalteam. Im Einzel kam er über 400m Freistil (3:56,17) und 800m Freistil (8:11,11) jeweils auf Platz 13.

Überraschend schwamm Nele Schulze über 200m Brust (2:29,72) mit über 3 sec. Bestzeit auf Platz 4. Als schnellste 100m Brustschwimmerin (1:10,34, Platz 12 im Halbfinale) errang sie mit der 4x100m Lagenstaffel Platz 8 (mit Staffelstart 1:09,72). Über 50m Brust war sie 9. im Halbfinale, incl. Bestzeit (31,70) im Vorlauf.

Cornelius Jahn schrammte über 50m Rücken mit 25,64 nur 1/100 sec. an Bronze vorbei und belegte einen sehr guten

Kirill Lammert schwamm in persönlicher Bestzeit von 53,82 auf den 6. Platz über 100m Schmetterling. Mit der Lagenstaffel belegte er im Finale den 8. Platz.

Wir gratulieren den Schwimmer*in des SHSV zu diesen starken Leistungen in Rom (8 Finalteilnahmen). Es ist beachtlich auch in Hinblick auf die z.T. erschwerten Trainingsbedingungen der vergangenen Monate, welche starken Leistungen die Athleten hier ins Wasser gebracht haben. Herzlichen Glückwunsch.

Unsere Glückwünsche gehen auch an die Trainer Florian Zarp und ihrem Trainer aus Dänemark (Nele Schulze), Eugen Steffen (Kirill Lammert) und dem Trainerteam des BSP Hamburg/Schleswig-Holstein (Cornelius Jahn und Silas Beth).

Der SHSV wünscht den Vieren einen erholsamen Urlaub.

Das Protokoll findet ihr hier.