Verbandstag 2020

Liebe Schwimmfreunde,

Das bereits angekündigte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist seit dem 28.03.2020 gültig. Es erlaubt uns gemäß Artikel 2, §5, Abs.3 die notwendigen Beschlüsse des diesjährigen Verbandstages auch ohne Versammlung – also auf dem Wege der elektronischen Kommunikation – zu fassen. Dazu müssen:

  • alle Mitglieder beteiligt werden,
  • bis zu dem vom SHSV gesetzten Verbandstagstermin (30.05.2020) mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und –
  • alle Beschlüsse mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden.

Da die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie nach Auffassung des SHSV nach wie vor alles andere als stabil ist und wir weder wissen, ob der Verbandstag tatsächlich wie geplant am 30. Mai in Wesselburenerkoog stattfinden kann, noch, ob wir bis dahin gewährleisten können, dass sich niemand unnötig einer Infektion aussetzt, möchten wir die Möglichkeiten, die dieses Gesetz bietet nutzen und Sie bitten, sich unbedingt an diesem, für uns alle neuen, Verfahren zu beteiligen.

Die Vereine und KSVen erhalten in den kommenden Tagen :

  • die Verbandstagsdatei
  • den Wahlschein
  • den Stimmzettel

Wahlschein und Stimmzettel müssen bis zum 20.05.2020 in der Geschäftsstelle des SHSV eingegangen sein.

Alle Ergebnisse erhalten Sie anschließend in Form des Verbandstagprotokolls.

Wir hoffen, auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

Verbandstag auf den 30.05.2020 verschoben

Liebe Schwimmfreunde,

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie beeinflusst auch unsere Planungen für den ordentlichen Verbandstag des SHSV am 26.04.2020, den ich gem. § 12 der Satzung des SHSV am 25.02.2020 einberufen hatte.

Der Vorstand des SHSV ist der Auffassung, dass wir diesen Verbandstag verschieben sollten, da die Lage auch nach dem 19. April aller Voraussicht nach alles andere als stabil sein dürfte.

Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass wir zu diesem Verbandstag erst dann wieder zusammenkommen sollten, wenn sich die Lage sicher stabilisiert hat. Nur so können wir gewährleisten, dass sich niemand unnötig einer Infektion aussetzt. Uns wäre deshalb zurzeit ein Termin in der zweiten Jahreshälfte am liebsten.

Allerdings lässt unsere Satzung eine Verschiebung des Verbandstages längstens nur bis zum 31.05.2020 (Pfingstsonntag) zu.

Deshalb wird gem. §12, Abs.1 der Satzung des SHSV

der Verbandstag auf den 30.05.2020 verschoben.

Eine entsprechend aktualisierte Einladung haben wir mit der SHSV-Post per mail an Vereine, KSV und Präsidium verschickt.

Sollten wir auch diesen Termin nicht halten können, etwa weil das Versammlungsverbot bis dahin nicht aufgehoben sein sollte, oder gastronomische Betriebe ihre Tätigkeiten nicht oder nicht in dem für uns erforderlichen Umfang wieder aufnehmen können, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Eine weitere Möglichkeit bietet ggf. das bereits angekündigte neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Hier prüfen wir gerade die Möglichkeiten den Verbandstag auf dem onlineweg abzuhalten.

Wir hoffen im Sinne aller unserer Mitglieder auf Ihr Verständnis, bitte bleiben Sie gesund,

mit freundlichen Grüßen,

für den Vorstand,

Steffen Weber

 

Vorabinformation- Neues Gesetz zur Mitgliederversammlung und zur Amtszeit von Vorständen

Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch eingelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitgliederversammlung von Verbänden oder Vereinen geändert. Dieses Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und ist ab dem darauf folgenden Tag wirksam.

Das bedeutet konkret Folgendes:

Artikel 2

§5

Vereine und Stiftungen

(1)   Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2)   Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne

Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der  Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3)   Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Dieses Gesetz wird zunächst für das Jahr 2020 Gültigkeit erlangen.

Für den Vorstand: Monika Krause und Steffen Weber

Corona – Absage aller SHSV-Veranstaltungen

Liebe Schwimmfreunde,

Im Zuge der sich überschlagenden Ereignisse, mit denen  in Deutschland das Ziel verfolgt wird, die zu schnelle Ausbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen, ist auch der Sport aufgefordert geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen sollen, insbesondere die besonders gefährdeten Personengruppen, also ältere und kranke Menschen so wenig wie möglich zu gefährden.

Erreichen möchte man dies, indem man versucht, die Anzahl der sehr schweren Krankheitsfälle aus diesen gefährdeten Personenkreisen so klein, wie möglich zu halten. Denn je kleiner diese Gruppe der besonders schweren Krankheitsfälle bleibt, umso größer ist die Chance, dass über die gesamte Dauer dieser Krankheitswelle die Plätze auf den Intensivstationen in unseren Krankenhäusern ausreichen, auf die diese Menschen im Krankheitsfall so dringend angewiesen sind. Die offenbar hoffnungsvollste Strategie, um dies zu erreichen ist, die schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Der Vorstand des SHSV hat deshalb beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung alle SHSV-Veranstaltungen bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 abgesagt werden. Betroffen ist davon ebenfalls die Präsidiumssitzung am 18.03.2020.

Ausgenommen von diesem Beschluss ist der an diesem Wochenende im Homeoffice-Modus stattfindende Ausbildungsabschnitt des C-Lizenz-Lehrgangs. Bereits entrichtete Lehrgangsgebühren werden wir Ihnen so bald, wie möglich erstatten.

Sobald es eine für den Schwimmsport relevante, neue Einschätzung der Lage gibt, werden wir Sie informieren.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Entscheidung,

mit freundlichen Grüßen,

Steffen Weber

Tolle Leistungen zum Jahresende – Nele Schulze herausragend

Silas Beth, Celina Kühne, Nele Schulze, Nele Prätorius, Kirill Lammert, Cornelius Jahn

Unser Auswahlteam mit den besten Nachwuchs-Schwimmern/innen hat sich in St.Petersburg mit tollen Leistungen präsentiert. An den vergangenen beiden Tagen erzielten sie eine Reihe von Leistungen und Platzierungen vor dem anwesenden DSV-Nachwuchsteam.

Als herausragend  sind die 3 Landesrekorde in der offenen Klasse von Nele Schulze (TSB Flensburg) zu nennen, gestern über 100 m Brust in 1:08,45 min., heute morgen erst über 50 m Brust in 31,76 sec., dann kurz danach auch noch über 200 m Brust in 2:30,78 min. und dies verbunden mit der Finalqualifikation.

 

Im Finale am Nachmittag konnte sie sich dann nochmals steigern, schwamm als erste Frau im SHSV unter 2:30 min über diese Strecke und verbesserte mit 2:28.97 min den bisherigen Landesrekord um mehr als 3 Sekunden. Herzlichen Glückwunsch !!

Das Bild entstand beim Galaempfang am Ende der Veranstaltung !! <Re>

Frohe Weihnachten

Liebe Schwimmsportfreunde, meine sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ein überaus ereignisreiches Jahr nähert sich dem Ende, in dem Sie alle mit sehr viel ehrenamtlichem Engagement für Ihren Vereinen oder in Ihren Schwimmabteilungen für Ihre Mitglieder viel geleistet und bewegt haben.

Der Schwimm- und Ausbildungsbetrieb nähert sich in den meisten Bädern der wohlverdienten Pause zwischen den Tagen, die letzten großen Meisterschaften und Vereinswettkämpfe liegen hinter uns, und so kurz vor Weihnachten kommen Sie hoffentlich alle zu der langersehnten Ruhe, die wir traditionell mit der Besinnlichkeit der Adventszeit verbinden.

Der SHSV hat sich Ihnen hoffentlich auch 2019 wieder als ein starker, in sich selbst ruhender Verband präsentieren können, in dem die Dinge sehr harmonisch und dennoch professionell und engagiert ablaufen. Vielerorts außerhalb unserer Landesgrenzen beneidet man uns um das von uns nun schon seit Jahren sehr erfolgreich gelebte Prinzip der gegenseitigen Wertschätzung und Anerkennung. Wir sind nach wie vor frei von den großen wirtschaftlichen Sorgen anderer Verbände und haben im vergangenen Jahr mit dem weiteren Ausbau der Aus- und Fortbildungsleistung und der Intensivierung der Lehrgangskapazitäten hoffentlich Ihre Ansprüche an den SHSV erfüllen können.

Dankbar sein können wir, denke ich, auch dafür, dass unsere Bemühungen zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu guten Schwimmerinnen und Schwimmern, die sich sicher und angstfrei im Wasser bewegen können, ein weiteres Mal die großzügige Unterstützung durch die Peter Petersen Stiftung erfahren durfte. Und auch politisch haben wir im vergangenen Jahr noch einmal einen überaus erfreulichen Anstieg an Aufmerksamkeit erfahren, der insbesondere bei den Schwimmsportstätten mittlerweile zu erheblichen Investitionen geführt hat.

Die weitaus größte Leistung aber haben Sie gemeinsam mit Ihren Teams in Ihren Vereinen geleistet. Und deshalb möchte ich mich im Namen des gesamten Präsidiums an dieser Stelle sehr, sehr herzlich bei Ihnen allen sowohl für Ihre Arbeit der letzten 12 Monate bedanken, als auch für das Vertrauen, das Sie uns in dieser Zeit entgegengebracht haben.

Verbinden möchte ich diesen Dank mit den besten Wünschen für ein paar schöne, ruhige und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Familien und Freunde und einem guten Rutsch in ein hoffentlich mindestens ebenso erfolgreiches, glückliches und gesundes Neues Jahr.

Ihr

Steffen Weber

Dennis Brocks ist neuer Lehrwart im SHSV

Auf der Präsidiumssitzung des SHSV am 11. Dezember wurde Dennis Brocks kommissarisch bis zum kommenden Verbandstag als Fachwart für das Lehrwesen eingesetzt. Dennis Brocks ist Mitglied, Trainer und sportlicher Leiter im Flensburger Schwimmklub von 1930 e.V. und hat seine Bereitschaft, das Amt anzunehmen, schriftliche gegenüber dem Vorstand erklärt. Steffen Weber dankte ihm im Namen des Präsidiums und wünschte ihm in seinem neuen Amt viel Spaß und viel Erfolg.

Gleichzeitig bedankte er sich bei Helmut Schaffer, der dieses Amt bisher kommissarisch bekleidet hatte.

 

Norddeutscher Jugendländervergleich in Hamburg

Am 23./24.11.2019 findet in Hamburg der 25. Norddeutsche Jugendländervergleich der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen statt. Als Gast für den nicht antretenden Landesverband Bremen wird auch in diesem Jahr wieder Nordrhein-Westfalen die Veranstaltung komplettieren. Unsere Aufstellung und das Meldeergebnis haben wir hier veröfffentlicht. <Re>