Info – Webinar zum Thema Wiedereinstieg in das Vereinstraining

Liebe Vereine,

wir bieten Euch am 04.06.2020 um 20h ein kostenfreies Online Webinar an, zu der Organisation bei der Wiederaufnahme des Vereinstrainings unter den neuen Bedingungen. Zudem könnt ihr Fragen stellen rund um das aktuelle Thema und wie man mit den neuen Voraussetzungen in dem Praxisbetrieb möglicherweise umgehen kann.

Bei Interesse meldet Euch unter folgendem Link an.

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV- Bildungsteam

Restplätze für die B-Lizenz Leistungssport Schwimmen

Liebe Schwimmfreunde,

wir haben noch zwei Restplätze für unsere B-Lizenz Ausbildung Schwimmen vom 04.08.- 09.08.2020. Die Ausbildung wird aller Voraussicht nach im Sportzentrum in Bad Malente stattfinden. Wir behalten uns allerdings auf Grund der derzeitigen Situation vor, Teile der Ausbildung ggf. online oder in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein durch zu führen. Geplant und derzeit zugesichert ist das Sportzentrum in Bad Malente.
Die Ausbildung kostet für Vereinsmitglieder des SHSV und HSV (Hamburg) 500 €, für externe Teilnehmer ist die Gebühr 750€.

Wenn ihr Interesse habt, meldet Euch gerne unter br@lehre.shsv.de

Einen schönen Sommer für Euch.

Euer SHSV-Bildungsteam

Wiedereröffnung der Schwimmbäder vorbereiten

§11, Abs 3 der Ersatzverkündung der Landesverordnung vom 16.Mai besagt, dass der Betrieb von Schwimm-, Frei- und Spaßsbädern untersagt ist. Dennoch sind vielerorts in Schleswig-Holstein Bäder nicht nur betriebsbereit, sondern werden auch durch die in Abs.4 beschriebenen Personengruppen genutzt.

Aufgrund der in Abs. 4 genannten Möglichkeit, dass die zuständigen Behörden (örtliche Gesundheitsämter) die Nutzung auch für nicht mehr näher bezeichnete Kaderathletinnen und Kaderathleten und deren Trainer*innen zulassen können, haben einige Vereine bereits entsprechende Anträge zur Wiederaufnahme des Trainings ihrer Leistungsgruppen gestellt oder werden dies in Kürze tun.

Voraussetzung für eine Genehmigung eines solchen Antrags ist, dass gem §4, Abs. 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Die Erfüllung dieser Auflage wird voraussichtlich auch erforderlich sein, wenn die Bäder in einer der kommenden Lockerungsphasen für weitere Nutzergruppen freigegeben werden.

Das Hygienekonzept wird i.d.R. in Kooperation mit dem Badbetreiber erstellt und/oder abgestimmt. Vereinen und /oder Kreisschwimmverbänden wird empfohlen, sich frühzeitig mit bei der Erstellung eines entsprechenden Hygienekonzepts auseinanderzusetzen. Dabei wird neben der Erfüllung aller in §11, Abs. 1 genannten Forderungen noch einmal dringend empfohlen, sich möglichst eng an den Vorgaben des DSV-Leitfaden zu orientieren.

Für den Vorstand,

Steffen Weber

Pressemitteilung des Landessportverbands

LSV-Präsident Tiessen begrüßt neue Landesverordnung

  • Ausübung von Sport unter Bedingungen gestattet
  • Startsignal zum Wiedereinstieg in das Vereinsleben

Der Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV), Hans-Jakob Tiessen, hat heute (16. Mai) die neue Corona-Landesverordnung und die resultierenden weiteren Lockerungen für die Ausübung von Sport positiv bewertet:

„Ich begrüße die Entscheidung der Landesregierung, nunmehr die Möglichkeit der Nutzung nahezu aller Sportanlagen drinnen und draußen geschaffen zu haben − unter genau festgelegten Bedingungen. Für die über 2.500 im Landessportverband organisierten Sportvereine ist dies das lang erhoffte Startsignal zum Wiedereinstieg in ein reguläres Vereinsleben“, so Tiessen.

„Die Sportvereine haben sich gerade in dieser Krise als stabile gesellschaftliche Kraft mit einer sehr hohen sozialen Bindungsfähigkeit erwiesen. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Sportvereine auch diese nächste Phase der Lockerungen mit einer hohen Eigenverantwortung erfolgreich begleiten werden. Dabei ist eines klar: Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden. Oberstes Gebot ist und bleibt die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung. Die Pandemie muss weiter erfolgreich eingedämmt werden. Ein verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln aller Sportlerinnen und Sportler wird hierbei einen wichtigen Beitrag leisten können“, so der LSV-Präsident weiter.

Tiessen richtete dabei auch schon den Blick in die Zukunft: Perspektivisch müsse auch die Öffnung der Schwimmbäder für den Vereinssport geprüft werden. „Das Schwimmen ist für die Menschen in unserem Land zwischen den Meeren elementar. Es gibt hervorragende Konzepte der Schwimmverbände auf Landes- und Bundesebene, wie auch für den Schwimmsport und die Schwimmausbildung ein behutsamer Wiedereinstieg unter Einhaltung aller erforderlichen Gesundheitsregeln ermöglicht werden kann“, sagte Tiessen.

Landesverordnung vom 16.05.2020

Auszug aus der Landesverordnung vom 16.05.2020

§ 11 Sport

(1) Für die Ausübung von Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen gelten abweichend von §§ 3 und 5 folgende Voraussetzungen:

  1. das Abstandsgebot aus § 2 Absatz 1 ist einzuhalten;
  2. das Kontaktverbot nach § 2 Absatz 4 gilt nicht;
  3. bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten;
  4. soweit der Sport in Sportanlagen ausgeübt wird, haben Zuschauerinnen und Zuschauer keinen Zutritt;
  5. Wettkämpfe dürfen nicht veranstaltet werden;
  6. sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;
  7. vom Deutschen Olympischen Sportbund oder von einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

(2) Sofern der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, hat der Betreiber oder Veranstalter nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, das auch das besondere Infektionsrisiko der ausgeübten Sportart berücksichtigt. Er hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu erheben.

(3) Der Betrieb von Schwimm-, Frei- und Spaßbädern ist untersagt.

(4) Die zuständige Behörde kann für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch Berufssportlerinnen und Berufssportler, Kaderathletinnen und Kaderathleten, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Trainerinnen und Trainer und für Prüfungen und Praxisveranstaltungen im Rahmen des Studiums an Hochschulen Ausnahmen von den Anforderungen aus den Absätzen 1 bis 3 unter der Voraussetzung zulassen, dass nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept erstellt und der Ausschluss des Zugangs für weitere Personen sichergestellt wird. Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.

Begründung

Zu § 11 (Sport)

Schwimm- Frei- und Spaßbäder sind nach Absatz 3 vorerst weiter geschlossen. Dies ist darin begründet, dass diese Einrichtungen zwingend die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie z.B. Umkleiden und Duschen voraussetzen. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass eine Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern diese Einrichtungen zeitgleich oder in kurzen zeitlichen Abständen nutzt, ohne dass eine ausreichende Reinigung nach jeder Nutzung erfolgen könnte.

Natur- und Seebäder sind von der Regelung nicht erfasst; der Zugang zu einem ansonsten freizugänglichen Strand, See oder Fluss bleibt möglich. Etwaige vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen haben geschlossen zu bleiben.

Absatz 4 regelt die schon bisher bestehende Ausnahmemöglichkeit für bestimmte Sportler.

Corona – Neuer DSV-Leitfaden

Der DSV hat heute die Endfassung des DSV-Leitfaden für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben veröffentlicht. Mit diesem Leitfaden  und mit den 10 DOSB-Leitplanken haben auch die Schwimmvereine und Kreisschwimmverbände im SHSV Hilfen in der Hand, mit denen es gelingt, zusammen mit den Schwimmbadbetreibern ein individuelles Hygienekonzept zu erarbeiten, das beim zuständigen Gesundheitsamt eingereicht werden kann.

Insbesondere an Standorten, in denen meherere Vereine dieselben Bäder nutzen, können mit Hilfe dieses Leitfadens  und den DOSB-Leitplanken gemeinsame Hygienekonzepte erarbeitet werden, die Eingang finden können in die vielerorts bereits stattfindenden Wiedereinstiegsvorbereitungen der zuständigen Badbetreiber.

 

Q and A aus San Diego (California) mit Jacob Heidtmann

Liebe Schwimmfreunde,

heute Abend (12.05.20) findet um 19h ein Q & A (Fragerunde)

mit Jacob Heidtmann live aus San Diego statt.

30 min. California way of trainingslive und was Euch interessiert.

Das ganze findet live auf Instagram statt.  https://www.instagram.com/schwimmverband_s.h/

Wir freuen uns auf Euch.

Euer SHSV- Team.

 

Große Expertise bei der Freiwasserfortbildung diesen Donnerstag (14.05.2020, 19-22h)

Wir freuen uns Euch mitteilen zu können, dass wir zwei erfahrene Experten für die Fortbildung diesen Donnerstag (14.05.2020) gewinnen konnten.

Mit dem Bundestrainer für die Nachwuchsschwimmer im Freiwasser Constantin Depmeyer werden wir die Veranstaltung um 19h eröffnen. Der zweite Teil wird von dem Europameister und Swimazing Gründer Jan Wolfgarten geleitet. Die Veranstaltung startet um 19 Uhr (nicht 18 Uhr!!) und wird die geplant via Skype stattfinden. Wer Interesse hat diesen beiden Experten des Freiwasser- und Langstreckenschwimmens zu zuhören und noch nicht angemeldet ist, der kann sich noch bis Mi.22h für 25 Euro (SHSV/HSV) hier anmelden. Im Anschluss bekommt ihr einen Link via Mail zu dem Skype Chat. Für die Teilnahme gibt es eine Bescheinigung und 4 UE (Fortbildungspunkte).

Auf einen Sprung in das freie, wilde Wasser.

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Bildungsteam!

AusschreibungAnmeldung

Wiedereinstieg für das vereinsbasierte Sporttreiben in Planung

Der Deutsche Schwimmverband erstellt in Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden einen Leitfaden zum Wiedereinstieg in ein vereinsbasiertes Sporttreiben. Ein erster Entwurf wurde heute bereits auf der Seite des DOSB mit dem Hinweis, dass die Regelungen fortlaufend ergänzt werden, veröffentlicht, um für die Zusammenkunft der Ministerpräsident*innen der Länder und der Bundesregierung am 6. Mai, ein Signal für eine schrittweise Rückkehr in den Vereinsbetrieb zu geben. Mit der Veröffentlichenung der finalen Version wird bis Anfang kommender Woche (KW20) gerechnet. Mit diesem Leitfaden haben alle Vereine die Möglichkeit, zusammen mit den Badbetreibern ortsspezifische Konzepte zu erarbeiten, die in Absprache mit den örtlichen Behörden eine möglichst baldige Wiederaufnahme des Vereinsschwimmsports  ermöglichen sollen.

für den Vorstand

Steffen Weber