Corona – Maßnahmen bei Überschreitung von 7-Tage-Inzidenzen

Aufgrund der auch in Schleswig-Holstein immer weiter ansteigenden Infektionszahlen, möchten wir vorsorglich auf einen Erlass der Landesregierung vom 20. Oktober 2020 aufmerksam machen, der die Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Die dort beschriebenen Maßnahmen betreffen auch den Sport in unserem Land, insbesondere dann, wenn der 7-Tage-Inzidenz-Wert auf über 50  Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner steigt.

Von da ab gilt dann eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen unter Wegfall aller davon abweichenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung und Personenzahlbegrenzung aus § 11 (Sport) der Corona-Bekämpfungs-Verordnung.

Das bedeutet, dass die Gruppengröße dann auch beim vorbereitenden Training auf Wettkämpfe und Sportprüfungen sowie bei Wettkämpfen und Sportprüfungen selbst wieder auf maximal 10 Personen beschränkt werden muss.  Ausgenommen sind hiervon nur Profisportmannschaften, soweit das Hygienekonzept entsprechende Teststrategien vorsieht.

Förderprogramm Lehrschwimmbecken

In einer Umfrage hat der SHSV in den vergangenen Tagen bei 23 Bädern in Schleswig-Holstein Informationen zur Wiederaufnahme des Schwimmbetriebs eingeholt. Dabei gab es erfreulicherweise zwar nur noch ein Bad, das den Schwimmbetrieb noch nicht wieder aufgenommen hatte, besorgniserregend ist aber noch immer die Situation in den Lehrschwimmbecken. Gut 50% der Lehrschwimmbecken waren noch nicht wieder geöffnet. Vor dem Hintergrund, dass seit dem Lockdown nahezu ein halber Jahrgang, also landesweit schätzungsweise etwa 10.000 Kinder, die in dieser Zeit normalerweise eine Schwimmausbildung erhalten hätten, nicht ausgebildet werden konnten, sehen wir es als eine der vordringlichsten Aufgaben an, jede nutzbare, freie Wasserfläche für die Ausbildung unserer Kinder freizugeben. Gerade die Lehrschwimmbecken spielen in der Schwimmausbildung von Kindern eine tragende Rolle.

Der SHSV unterstützt daher bis zum 13.Dezember 2020 jede Initiative Seitens seiner Mitgliedsvereine, die zu einer Unterrichtseinheit in einem Lehrschwimmbecken von Minimum 40 Minuten Dauer führt, mit 5,- € pro Unterrichtseinheit.

Die Gesamtfördersumme ist auf 20.000,-€ beschränkt.

Erforderlich sind dafür lediglich Datum und Uhrzeit der entsprechenden Unterrichtseinheit, sowie die bestätigende Unterschrift des örtlichen Schwimmmeisters auf dem Antragsformular LB Förderantrag. Bitte schicken Sie das Antragsformular anschließend unter Angabe Ihrer Kontoverbindung per mail an die SHSV-Geschäftsstelle (info@shsv.lsv-sh.de)

Sollten die beantragten Fördergelder die Gesamtfördersumme übersteigen, wird der Förderbetrag anteilig vergeben. Die Förderung wird deshalb erst nach dem 13. Dezember ausgezahlt.

 

Lehrwesen – Lizenzverlängerungen 2020

Lizenzverlängerungen

Alle Lizenzen, die am 31.12.2020 ablaufen, können auf Grund der derzeitigen Situation und der Empfehlung des DOSB mit einem formlosen Schreiben des jeweiligen Vereines um ein Jahr, bis zum 31.12.2021, verlängert werden. Dieses Schreiben muss bis zum 15.12.2020 bei uns in der Geschäftsstelle (info@shsv.de) eingegangen sein.

Wird die formlose Verlängerung durch Corona genutzt, so müssen die Fortbildungspunkte bis zum 31.12.2021  eingereicht werden, um die C-Lizenz bis zum 31.12.2024 und die B-Lizenzen bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

Bei Fragen wendet Euch an uns per Mail: br@lehre.shsv.de

Euer SHSV- Bildungsteam

Praxisfortbildung: Trainingsmethoden im Freistilschwimmen

Liebe Trainer*innen,

am 26.09.2020 um 09.30 – 12.30  bieten wir eine praktische Fortbildung im beheizten Freibad „Sommerbad Katzheide“ in Kiel an. Wir möchten mit Euch Trainingsmethoden im Freistilschwimmen im Wasser durchführen. Weiteres zu den Inhalten und dem genauen Ablauf findet ihr unter folgendem Link.

Es gibt 4 UE für die Teilnahme an der Veranstaltung

Bei Rückfragen meldet Euch gerne an br@lehre.shsv.de

 

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Bildungsteam